STEUER!!! Elterngeld Rückzahlung??

Halli Hallo!

Ich sitze gerade über der Steuererklärung. Bisher habe ich diese immer alleine gemacht. Letztes Jahr im Mai habe ich ein Baby bekommen u nun weiss ich nicht so recht was ich noch beachten muss.
Ich habe einen Freund, bin nicht verheiratet. Habe bis zum Mutterschutz voll gearbeitet.
Ein Bekannter hat mir vor ein paar Tagen gesagt das ich ne Menge von dem Elterngeld (mtl. 1100 Euro) zurückzahlen müsste???!!!
Weiss darüber jemand bescheid oder hat jemand ein paar Tips für mich?

DANKE im voraus :-)

Und Euch allen noch einen schönen Tag!!

KADDY

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Ich würde mich da erstmal nicht verrückt machen lassen. Es kann sein, muss aber nicht!

Mutterschaftsgeld, AG-Zuschuss und Elterngeld unter Lohnersatzleistungen (glaube Anlage N) eintragen und abwarten oder mit einem Steuerprogramm ausrechnen lassen!

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Wir mußten letztes Jahr knapp 2000 Euro nachzahlen.
Dank des Elterngeldes!

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Stichwort ist der Progressionsvorbehalt.
Laienhaft ausgedrückt ist das Elterngeld nicht steuerpflichtig, aber die anderen Einkünfte werden höher versteuert.
Aufgrund der vorliegenden Angaben sind keine genaueren Prognosen möglich.

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Huhu,

also ich hatte auch ein vergleichsweise hohes EG und mein Mann verdient auch recht gut.
Auch wir dachten, wir müssten nachzahlen. Aber sowohl Elster als auch Buhl t@x 2009 sagen uns, wir würden eine Rückzahlung erhalten.

Bin mal gespannt, was tatsächlich dabei rauskommt;-)

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Hallo! Ich mache meine Steuererklärung alleine und auch ohne meinen Mann also er macht extra eine. Meine Tochter ist im Mai 07 geboren und ich habe 08 Geld wieder bekommen für das Jahr 07. Es ist immer besser getrennte Steuererklärungen zu machen.
Lg.Nicole

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DANKE für - Eure Antworten!
Dann werd ich mich mal überraschen lassen!
Schönen Abend Euch allen!

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Hallo,

keine Panik. Bei Unverheirateten ist der Progressionsvorbehalt kein Thema. (Tatsächlich mal ein Vorteil, daß man nicht verheiratet ist.)

Es wird aber nur ein "halbes" Kind beim Freibetrag berücksichtigt.

Alex