Frage wg. geringfügiger Beschäftigung/Schwangerschaft

Hallo,


ich hoffe mir kann jemand von euch helfen!

Also, wenn man eine geringfügige Beschäftigung hat und schwanger wird, wie läuft das da ab?

Kann man dann bis kurz vor der Geburt arbeiten und dann nach der Geburt ca. 4 Wochen Urlaub nehmen und dann wieder arbeiten?(Ist ne Putzstelle, 1 Std. am Tag)

Oder muss man dann auch in den Mutterschutz?

Ich danke Euch, falls ihr Antworten habt!

LG
Nicole

1

hallo,

das Muschug gilt als 400€-Kraft genauso wie für alle anderen arbeitnehmerinnen.

VOR der geburt darfst du arbeiten, wenn Du möchtest. Du m,usst aber nicht.

NACH der geburt musst du 8 Wochen pausieren.

2

Ach so.

Kann der Arbeitgeber einem dann kündigen oder hat man nach den 8 Wochen weiterhin das Recht auf die Stelle?

4

in der schwangerschaft kannst du nicht gekündigt werden und bis 4 monate nach der geburt auch nicht.

3

Und wie läuft das dann mit dem Mutterschaftsgeld,
wenn man über den Mann familienversichert ist?

Bekommt man das dann überhaupt? Oder muss das dann der AG zahlen?

Monatlicher Verdienst sind hier z.B. 171,60 Euro!Kriegt man die dann wenigstens mindestens?

Puhh #schwitz, soooo viele Fragen!

5

Als geringfügig Beschäftige hast Du keinen Anspruch auf MuschuGeld. Schließlich wurden ja auch keine Beiträge dafür in die KK gezahlt.
Du hast Anspruch auf die Mutterschutzzeit, aber nicht auf Geld.
lg
cal

6

Hallo cal,

ich habe mal ein wenig im Netz geschaut und habe herausgefunden dass geringfügig Beschäftigte MuschuGeld vom Bundesversicherungsamt bekommen.
Und zwar eine Einmalzahlung in Höhe von 210 Euro.

http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/mutterschaftsgeld.htm

LG
Nicole

weitere Kommentare laden