Unterhaltsvorschuss Rückzahlung?

Halllo.

Wie wird Unterhaltsvorschuss vom Vater ans Amt zurück gezahlt ?

Danke

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Hallo,

_meiner Meinung nach_ garnicht, wenn er nicht zahlen KANN.

Zurückzahlen nur, wenn er nicht zahlen WILL.

Aber hundert pro weiss ich das nicht.

LG Mel

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Das JA schreibt den Vater in regelmässigen Abständen an und will halt Geld.
Da muss der Vater dann belegen das sich an seinem Einkommen nichts verändert hat.

Mein Ex bekam solch schrieb Anfang 2007......hab ihm gesagt er soll seine Gehaltsabrechnungen kopieren, und ne Kopie vom Kontoauszug wo zu ersehen ist wieviel Unterhalt überweist, und das hinschicken.....dann wirds wieder zurück gestellt erst mal.

Er war aber zu faul und tats nicht.....also kam ne Mahnung vom Amt......angeblich hätte er dann die Unterlagen hingeschickt - sagte er.

Nur leider kamen die niemals an!

Also kam nen Schrieb das gegen ihn dann vorgegangen wird.....daraufhin rief er da an und sagte er hätte geschickt.....und erfuhr halt das nix ankam.
Aber anstatt umgehen noch mal Kopien hinzuschicken tat er das was er am liebsten tut: nix!

Irgendwann stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür und wollt Geld, was mein Ex natürlich nicht hatte.
Es wurd ihm angeboten monatlich kleine Raten zu zahlen.....kam er halt nicht drumrum weil er ca. 4 Monate ja nicht reagiert hatte aufs JA.
Jedenfalls zahlte er die Raten auch nicht, und bäng.....seit Ende 2007 wird monatlich 100 Euro vom Gehalt gepfändet.

Hätte er seinen faulen Arsch mal bewegt wäre ihm das erspart geblieben!

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Vom Vater meiner Tochter wurde letztes Jahr mal eben die Steuerrückzahlung vom FA direkt vom JA gepfändet ,weil ansonsten kein UV zurückgezahlt wurde.

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Danke euch, mir geht es aber eher darum, wie sich das berechnet, wenn er wieder verdient und es ist ja klar dass wir es zurückzahlen, nur wird das irgendwie berechnet oder so?

Momentan läuft der Unterhaltsvorschuss und die wollten nie auch nur einen Bescheid von der Arge sehen.

Da ich aber hoffe, dass er bald einen festen Job hat und ich auch nebenbei dann mehr arbeiten möchte, hätte es mich interessiert, wie sich die Rückzahlung zusammensetzt. Also x% vom Einkommen oder ein Ratenvorschlag oder alles auf einmal (was ja nicht geht) Danke

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Es geht also darum ,daß dein Mann den UV zurückzahlen muß?
Ich würd einfach mal zum JA und mit denen Ratenzahlung vereinbaren.
Hat mein Exmann damals gemacht.

LG

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Das geht nach Tabelle ob überhaupt etwas (auch wenn in Arbeit) zurückgezahlt werden muss. Als ersten wird geschaut wievielen Personen er zum Unterhalt verpflichtet ist und danach hat er dann einen "Freibetrag" unter dem auch nichts gepfändet werden darf. Liegt sein Einkommen über diesem Satz, dann müsste er theoretisch alles darüber ans JA zahlen. Die meisten JA sind allerdings so kullant die RZ auch niedriger anzusetzten, insofern die Raten dann auch immer pünklich eingehen. Dafür wird eine Stundungsvereinbarung i.V.m. einer RZ abgeschlossen und er muss theoretisch auch Zinsen i.H.v. 6 % zahlen.

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Mein Exfreund wird regelmäßig alle 6 Monate angeschrieben!

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Wie gesagt bei uns wurde bisher nie nachgefragt, aber für mich war es eigentlich selbstverständlich dass es zurück gezahlt werden soll/muss, nur das wie wusste ich eben nicht.

Naja, dann warten wir einfach mal ab wie es weiter geht