Behindertenausweis-meldepflichtig beim Arbeitgeber?

Hallo!
Eine Arbeitnehmerin wurde gekündigt. Jetzt hat sie Klage eingereicht das sie nicht gekündigt werden kann/ soll weil sie zu 50 % behindert wäre. (Oder wie nennt man das? *sorry, kenne mich leider nicht darin aus*) Also sie hat wohl einen Behindertenausweis wo was mit 50 % drin steht. Der Arbeitgeber wußte das nicht, sie behauptet (jetzt) er wußte es. Die anderen Kollegen wußten davon auch nichts. Irgendeiner meinte dann das anzugeben ist man nicht verpflichtet. Stimmt das?
Meine Freundin meinte nämlich eben das sie das schon komisch findet. Denn der Arbeitgeber oder die Arbeitnehmerin hätten dann doch Steuervergünstigungen? Und sie hätte mehr Urlaub (gehabt)?
Zur Info: Mich interessiert das jetzt einfach *so* Und ich kann da schlecht nachfragen weil es mich interessiert.;-) Die Sache an sich geht über Anwälte.
Viele Grüße,
Claudia

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Hallo Claudia,

Man ist nicht dazu verpflichtet, den Schwerbehinderten-Ausweiß, dem Arbeitgeber vorzulegen.

Ich habe selber leider solch einen Ausweiß. Als Behinderte findet man leider sehr schwer Arbeit, und der Arbeitgeber überlegt sich das bestimmt 3 mal, bevor er mich einstellt...gesondertes Kündigungsrecht (sehr schwer kündbar)
darum zeige ich meinen Ausweiß nicht meinen Arbeitgeber, er weiß nix davon und ich habe keinerlei Ansprüche und habe aber eine Arbeit.
Ich bin beim VDK , die helfen in solchen Angelegenheiten.
lg Sara

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Hallo Sara!
Vielen Dank für Deine Antwort! #blume
Das was du schreibst kann ich auch nachvollziehen.
Aber kann es dann sein das sie das jetzt bei einer Kündigung anbringen kann?
Was ich jetzt nicht genau weiß....aber denke ist, dass sie den Ausweis bekommen hat wie sie den Job schon hatte. Wenn das stimmt finde ich das ganze reichlich komisch....
Was ich halt auch nicht verstehe ist das sie halt jetzt nicht gekündigt werden kann (?) wegen dem Ausweis sozusagen. Aber wenn das der Arbeitgeber doch nicht wußte? Und dann sowas über einen Anwalt zu machen. Meines erachtens ist sie nur auf eine Abfindung aus. Denn ansonsten hätte sie bei der Kündigung (betriebsbedingt) doch das schon auf den Tisch bringen können?
Viele Grüße,#blume
Claudia

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eigentlich ist es so:
die gesonderten Kündigungsregeln und sonstige Sonderbehandlungen für Schwerbehinderte gelten nur, wenn der AG von der behinderung Kenntnis hat

Man ist nicht verpflichtet, dem AG die Schwerbehinderung zur Kenntnis zu bringen, aber wenn man es nicht tut, verzichtet man auf die qua Gesetz zustehenden Sonderbehandlungen.

So war es zumindest bei einem Freund, der vor 10 Jahren an Krebs erkrankt ist und nach Abschluß der Therapie für 5 Jahre eine 80%ige Behinderung attestiert bekam - um überhaupt einen Job zu bekommen hat er es verschwiegen.

Gruß, schwarzbaer

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Huhu!
Danke für Deine Antwort!
Das kann ich auch verstehen wenn man es verschweigt zum eigenen nutzen.
Ich kann dann nur nicht verstehen wenn es bei einer Kündigung "genutzt" werden dürfte. Bzw. was ich auch nicht verstehe das sie es nach der Probezeit nicht gesagt hat. Und dann bei der Kündigung selber auch nicht, sondern dann alles einem Anwalt übergeben hat.
Ich bin mal echt gespannt was dabei raukommt.....
Viele Grüße,#blume
Claudia

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Hallo Claudia,

man muss den AG nicht informieren, sofern der Job keine Gefährdung des Arbeitnehmers aufgrund des Grundes der Erwerbsminderung darstellt.

Dann hat der AN aber auch keinen Anspruch auf den Sonderurlaub wegen Erwerbsminderung.

Steuerlich macht sich die Erwerbsminderung eh erst bei der Einkommensteuer bemerkbar, da bekommt der AG über den Weg eh nichts mit.

Weiter reicht es, oder so war es zumindest noch vor ein paar Jahren, aktuelle Rechtssicherheit hab ich nicht, dass man im Fall einer Kündigung schon geschützt ist, wenn der Ausweis noch gar nicht ausgestellt wurde, der Antrag aber abgegeben ist beim Versorgungsamt.

Warum sie bei Erhalt der Kündigung dann jedoch nicht direkt den Ausweis hingelegt hat.. hmmm nun, ich vermute fast, sie will entweder eine Abfindung oder blickt nicht, was sie will... bei Weiterbeschäftigung dürfte das Klima in der Firma eh eher negativ für sie werden.

Gruss
Mone

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Huhu!
Danke für Deine Antwort!
Es weiß nach wie vor keiner in wie weit sie irgendwas hat, dass sie einen Behindertenausweis hat. Da wäre ich auch noch neugierig drauf. ;-) Denn man merkte ihr wohl bei der Arbeit nichts an in irgendeiner Art und Weise. Also so von wegen ständige Rückenschmerzen oder so etwas in der Art.
Vielleicht kann der Arbeitgeber das "so" beweisen das er es wirklich nicht gewußt hat? Denn wenn sie es doch gesagt hätte wäre sie doch dumm gewesen die Vorteile dafür in Kauf zu nehmen?
Die Kollegen vermuten auch alle das sie eine Abfindung möchte. Das wird der Arbeitgeber aber nicht machen (können?). Und ich denke auch das sie doch gar nicht wieder kommen "möchte" bei dem Klima was dann vorprogammiert ist..... Und die Klage kam auch erst ca. 1 Monat später nach der Kündigung. Sie ist bis Ende der Kündigungszeit bei voller Lohnfortzahlung freigestellt worden. Und da bin ich dann auch mal gespannt.....wenn der Arbeitgeber sie wieder einstellen muß wie wird dann wohl diese freie Zeit gerechnet? Das wäre ja der Urlaubsanspruch von über 1 Jahr. #gruebel
Viele Grüße,#blume
Claudia