Elterngeld

Guten Morgen,

also erstmal zu meiner situation,mein freund wohnt in hamburg,ich in bayern,im februar heiraten wir. Bis zum endgültigen umzug wird es wohl berufsbedingt bis herbst dauern-bis er zu mir ziehen kann.
Im april kommt unser gemeinsames kind zur welt,angedacht hatten wir,dass er die ersten 2 lebensmonate elternzeit nimmt. Jetzt haben wir gehört,dass das nur geht wenn er fest bei uns wohnt.
Stimmt das? Wenn ja wie kann man das am geschicktesten machen? er muss ja nach den 2 monaten wieder arbeiten.
Meldet er dann einen zweitwohnsitz an?
ach sorry,hatte mich jetzt so fest drauf eingestellt,dass er ab april ein paar wochen bei uns ist.

glg
chaosmiss

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hi

kleiner tipp am rande.

wenn er die ersten zwei monate elternzeit nimmt wird dies aber nicht zu den 12 monaten gerechnet. sprich ihr bekommt nicht die 14......NUR wenn du in diesen zwei monaten arbeiten gehst.

gesetzesgeber sagt klar das der wo zuhause ist die erziehugn übernimmt und wenn du auch zuhause bleibst muss er ja nicht......

nur als kleiner tipp den das verwechseln viele.

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Das ist Blödsinn. Natürlich kann er auch die ersten zwei Monate nehmen. Klar gibts 14 Monate, da aber zwei Monate gleichzeitig ausgezahlt werden gibts 14 Monate ausgezahlt in 12 Lebensmonaten. Hoffe, das ist verständlich!

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also von daher muss er zwei monate urlaub bei seinem chef nehmen und dazu muss er ja nicht nen zweitwohnsitz melden, außer eben du gehst arbeiten.

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ich dachte,ich kann 12 monate elternzeit nehmen und er 2 monate solange ich in mutterschutz bin

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nein er muss alleine bei dem kind sein!!!!!

ich hatte erst ein seminar bei der krankenkasse und da haben die uns das genau so gesagt das es eben nicht geht das in den ersten zwei monaten beide zuhause sind.

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Ja, so ist es auch (fast) richtig. Wir haben es so gemacht. Allerdings bekommst du nur fuer 10 Monate Elterngeld. Die ersten beiden Monate erhaeltst du MuSchaGeld und das wird ja auf das EG angerechnet.
Was herzele meint, kann ich leider gerade nicht ganz nachvollziehen.

LG
Barbara

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