Welche Versicherung ist zuständig?

Hallo!ich hoffe, ich bin mit meiner Frage hier richtig..

wenn mein Kind am Auto eines Fremden einen Schaden (Kratzer) macht, weil es die Autotür des Wagens,in den es einsteigenwill zu weit aufdrückt-muß ich das über die PKW-Haftpflicht oder die Privathaftpflicht regeln? Es war nicht unser Auto, sondern wir wurden mitgenommen, falls das relevant ist..

Danke für Antworten!

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Eure Privathaftpflicht.

LG
Christina

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Danke! ich war mir nämlich unsicher, weil evtl. ja auch die Haftpflicht des PKW-Führers einspringen müssen könnte..und das würd ich nicht wollen, weil es eine Freundin ist und sie wegen mir keine Rennereien haben soll..
kann ich das so angeben, daß es beim Türen öffnen passiert ist?

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Hallo

Wie alt ist dein Kind? Gesetzlich sind Kinder unter 10 nicht haftbar.
Wenn du als Elternteil deine Aufsichtpflicht allerdings verletzt hast, dann haftest du, bwz eure Versicherung. Und da denke ich, wird es deine Haftpflicht sein

Bianca

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Hallo

Also deine Privathaftpflicht

Bianca

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die Maus ist 2, aber das Schaden ist ja vorhanden, also muß den Kratzer doch jemand bezahlen..
ich stand daneben, aber so schnell, wie die Türen einen Zacken weiterratsen, konnt ich die nicht festhalten..war halt eng auf dem Parkplatz

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Die PKW-Haftpflicht.

Gruß

manavgat

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Hi,
ich meine mir wurde mal erklärt, dass Schäden, die quasi beim oder durch den Betrieb eines PKW verursacht wurden durch die PKW-Haftpflicht gedeckt werden.

Und damit wäre die PKW-Haftpflicht zuständig, natürlich mit u. U. Konsequenzen für den Fahrzeughalter (Verlust vom Rabatt).

Ob ihr euch da rausreden könnt weil das Kind noch so klein ist - keine Ahnung.

Viele Grüße
Miau2

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Hallo,
die einzigen die hier bisher richtig liegen sind die, die wissen dass dafür die PKW-Haftpflicht zuständig ist.

Es ist so, alle "Sachen" die einen kausalen Zusammenhang zu dem Betrieb des Fahrzeugs haben, werden von der PKW-Haftpflichversicherung abgedeckt.
Dazu gehört das ein- und aussteigen und das be- und entladen.

Der Geschädigte, der also, der den Kratzer von dem Auto deiner Freundin in die Tür bekommen hat, kann sich an der PKW-Haftpflicht deiner Freundin schadlos halten.

Nun hat deine Freundin die Wahl, ob sie wegen der Hochstufung, den Schaden selbst begleicht, oder ob sie die Versicherung in Anspruch nimmt.
Ihre Versicherung rechnet das auch aus was günstiger ist.

Das ist jetzt erstmal der Fall wie der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt.
Alles andere zwischen dir und deiner Freundin kann dem egal sein, das ist nicht seine Baustelle.

Nun möchtest du sicherlich wissen, wer den Schaden rechtlich deiner Freundin bezahlen muss.

Wenn du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt hast, dann bleibt rechtlich gesehen deine Freundin auf ihrem Schaden sitzen.
Für die Sicherung der Türen ist nämlich der Fahrer zuständig.
Auch er muss entsprechende Maßnahmen ergreifen, dass ein Kind von innen die Türen nicht öffnen kann.

Eine Person unter 7 Jahre ist nämlich nicht deliktfähig und haftet entsprechend für Schäden auch nicht und Eltern haften nur wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Wenn du doch deine Aufsichtspflicht verletzt hast, dann musst du den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
Der Grund ist, alle Privathaftpflichtversicherungen schließen Schäden die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines PKW zusammenhängen aus.
Es ist also schlicht nicht versichert, also würde deine Privathaftpflicht auch nicht bezahlen.

Das sind die Fakten, was ihr natürlich moralisch unter euch aus macht, ist eine ganz andere Sache.

Gruß
Demy