Was beantragt man nach Elterngeld?

Hallo,
bis August 2008 bekomme ich Elterngeld, meine Elternzeit geht dann aber noch weiter. Da ich bisher keine Möglichkeit habe, meine Tochter unter zu bringen (in Krippe ist Warteschlange so lang und Tagesmutter ist teurer als ich verdiene), werde ich mich wohl erkundigen müssen, was ich bald beantragen muss.

Das heißt also, dass ich im Sommer weiterhin im Betrieb angestellt bin, jedoch wegen der Elternzeit nicht arbeite. Demnach bin ich also nicht arbeitslos. Bekomme ich dann trotzdem Arbeitslosengeld? Oder Hartz IV? Oder Wohngeld? Oder was bekommt man in der Zwischenzeit?

Danke für eure Hilfe.

Gruß, Ines

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Hallo,

soviel ich weiß, kannst Du Unterstützung beantragen, wenn Du bedürftig bist, also unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegst. Dazu gibts hier aber Experten, die sich sicher auch noch äußern.

Du solltest aber unbedingt auf dem Jugendamt oder Tageselternverein (je nachdem was es bei Euch gibt oder zuständig ist) nachfragen. Es gibt Bezuschussung für eine Tagesmutter, das richtet sich dann nach dem Familieneinkommen. Je nach dem Einkommen wird dann ganz oder teilweise die Kosten übernommen. Allerdings muss die Tagesmutter dann auch über den Verein genommen werden (so ist es zumindest bei uns in Ba-Wü/Landkreis).

Lg
susanne

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Wie wäre es gewesen, wenn Du vorher überlegt hättest, dass Du länger zuhause bleiben willst (musst)?


Zu beantragen gibt es eigentlich nichts, außer Ihr liegt mit dem Gesamteinkommen unter gewissen Grenzen, dass Euch Wohngeld, Kinderzuschlag oder ergänzendes ALGII zusteht.

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Das habe ich überlegt und deshalb auch 3 Jahre Elternzeit beantragt. Aber Elterngeld gibt ja nur 12 Monate. Aber ich glaube, ich werde die Erziehung mit meinem Mann teilen, da er selbstständig ist und so den Vormittag "opfern" könnte.

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Na, wenns Geld dann nach dem Elterngeld nicht reicht, hast Du offenscihtlich NICHT vernünftig überlegt.

Ein Teilzeitjob entgegen den außerhäusigen Arbeitszeiten Deines Mannes wird doch sicher möglich sein oder auch am Wochenende.

Gruß,

W

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Beim Jugendamt Antrag auf Zuschuss zu den Betreuungskosten stellen, denn je nach Einkommen hat jede Familie in Deutschland ein Recht auf Zuschuss zu den Betreuungskosten.

Zudem, kehrst Du in den Job zurück, könnt Ihr die entstehenden Betreuungskosten sonst auch direkt monatlich via Freibetrag auf der Steuerkarte geltend machen.

Sicher die bessere Alternative, da sonst nur je nach Familieneinkommen Wohngeld, Kinderzuschlag ODER erg. ALG2 bleiben.

Oder such Dir einen Nebenjob in Elternzeit, der entgegen der Arbeitszeiten Deines Mannes ist.

Gruss
Mone

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Ab dem zehnten Lebensmonat des Kindes, kann man Landeserziehungsgeld beantragen. Das Gibt es dann nach dem auslaufen des Elterngeldes für weitere zehn Monate, in Höhe von 205€ (oder 204€, bin mir grad nicht sicher). ABer geh einfach mal auf die Seite:
http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/elterngeldunderziehungsgeld/landeserziehungsgeld.xml?ceid=100385

LG

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Gibt es aber nur in sehr wenigern Bundesländern und wenn ich das richtig sehe, dann kommt die TE aus SH und da gibts das nicht!

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...wisst ihr was? Desöfteren habe ich gemerkt, dass man in "Finanzen & Beruf" keine oder wenige hilfreiche Antworten bekommt. Ich spreche hiermit keine bestimmte Person an und natürlich gibt es Ausnahmen. Meistens jedoch wird nicht auf die eigentlliche Frage eingegangen, sondern auf die Umstände, weshalb man die Frage eigentlich stellt.

In diesem Thread z.B. frage ich lediglich, was für Gelder man beantragen KANN. Eine hilfreiche Antwort bekam ich nicht. DASS ich in der Situation bin kann man nunmal nicht ändern und das typische "hätte" bringt jetzt nunmal nichts. Mag sein, dass ich mich früher hätte erkundigen können. Aber was hätte es gebracht? Ich hätte trotzdem ein Kind bekommen, ich würde trotzdem hier wohnen, trotzdem gäbe es keine Krippenplätze und trotzdem hätte ich drei Jahre Elternzeit beantragt und würde in Teilzeit arbeiten wollen.

Dieses nur als Abschlusswort. Denjenigen, deren Antwort dennoch hilfreich war, danke ich.

Gruß, Ines