Frage zu Wohngeld....?Elterngeld?

Hallo Ihr Lieben...

Ich arbeite jetzt als Kauffrau im Einzelhandel...Ich bekomme 1.250 Euro Brutto...Also ca 930 Euro ausbezahlt...

Wenn ich in Mutterschutz gehe, habe ich dann einen Anspruch auf Wohngeld oder ähnliches?
Ich Frage mich immer wieder wie ich und das Kind von 164 Euro Kindergeld und ca 300 Euro (weil 2 Jahre) Elterngeld leben sollen?
Das ist doch gar nicht möglich?
Und dann habe ich gehört dass man zum Elterngeld Monatlich noch 30 Stunden arbeiten gehen darf?Stimmt das?Und wie hoch idt dann der Satz den man sich dazu verdienen darf?

Vielen Dank im vorraus
Lg Marie

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Bist du alleine oder hast du einen Partner?
Es kommt drauf an was du/ihr als Einkommen habt.

Und wenn du jetzt arbeitest, müsstest du mehr bekommen als die 300 Euro Sockelbetrag beim Elterngeld. Du müsstest dann 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate bekommen.

Man darf bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten gehen, während man Elterngeld bekommt. Allerdings wird das Geld angerechnet. Du bekommst dann nur noch 67 % aus der Differenz des alten und neuen Gehaltes. Es bleibt dir aber mindestens der Sockelbetrag von 300 Euro.
http://www.elterngeld.net/elterngeld-erwerbstaetigkeit.html

Je nach Einkommenssituation kannst du dann Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen oder aber ALG II.

Um Kinderzuschlag zu bekommen benötigst du ein Mindesteinkommen in Höhe von 600 Euro brutto (ohne Kindergeld, ALG I etc.), mit Partner ein Mindesteinkommen in Höhe von 900 Euro brutto.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kinderzuschlag.pdf
Für Wohngeld benötigst du auch ein Mindesteinkommen und zwar in Höhe des ALG II Bedarfes.

Kommen Kindergeld und Wohngeld nicht in Frage, bleibt ALG II. Da hängt es dann auch wieder vom Einkommen ab. Es wird dein/euer Bedarf berechnet und das anzurechnende Einkommen gegengestellt. Bleibt was übrig erhälst du die Differenz als ergänzendes ALG II.

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Hallo :-)
Ja ich habe einen Partner...Aber der ist gerade arbeitslos geworden....
Ich weiß dann nicht was uns zusteht, wenn er bis dahin keine Arbeit findet, dann sieht es vom Geld her ja echt schlevht aus...

Ich arbeite ja und das mit der Ausbildung zusammen seit 5 jahren in dem hleichen Betrieb...
Kann ich mit meinem Freund eigentlich zusammen ziehen, wenn er arbeitslos ist und das Kind da ist...?
Denn wenn wir jetzt zusammen ziehen würden, dannwürde er zwar weiterhin die Wohnung bezahlt bekommen,aber er müsste dann mit von meinem Geld Leben...

Lg Marie

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Wie wäre es, wenn dien Freund das Elterngeld beantragt und du wieder arbeiten gehst? Dann solltet ihr mehr haben oder eben nicht auf zwei Jahre splitten, sondern nur ein Jahr zu Hause bleiben!

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Ja das habe ich auch schon überlegt, wenn er keine Arbeit finden sollte, dass ich dann weiter arbeiten gehe und er zu Hause bei dem Kind bleibt, obwohl ich schon finde dass die Mutte rbei dem Kind bleiben sollte...

Wenn ich ein Jahr das Elterngeld beantrage....Und dann erstmal das eine Jahr Zu Hause bleibe,habe ich dann die Chance auf ALG 1 oder 2? Wenn ich mich nach dem einen Jahr Arbeitslos melde?

Lg Marie

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Warum solltest du dich danach arbeitslos melden? Du hast doch einen Job! Verstehe ich nicht so ganz die Frage!

Die Mutter kann eben nur beim Kind bleiben, wenn das finanziell geht, sonst muss man mit dem Kind warten ;)

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