Wie lange dauert Kündigungsschutzklage?

Wer sich noch erinnern kann - ich hatte ja ein paar Problemchen mit der lieben ZAG.

Die Klage hab ich nun am 18.12. eingereicht - wie lange dauert sowas eigentlich?

Das jetzt über die Feiertage Funkstille herrschen wird ist mir klar :-) aber ich würde gern wissen ab wann ich wieder damit rechnen muss, dass ich angerufen und eingesetzt werde...

Eine Bekannte meinte auch, dass ich dann eh von Mühlhausen (sie meint sicher das Amtsgericht oder sowas) ein BV bekomme, sie hätte das Gleiche durch. Darauf verlasse ich mich nun aber nicht, das kann ich mir nicht vorstellen.

Bekomme ich für die Zeit jetzt meinen Lohn trotzdem? Ich bin ja nicht arbeiten...

Vielleicht hat ja jemand da schon Erfahrungen gemacht und kann mir helfen, bei meinem Anwalt scheinen alle im Urlaub zu sein :-)

1

Hi,

kenn mich zwar nicht mit Kündigungsschutzklagen aus (und weiß auch nicht, worum´s bei dir ging bzw. geht), kann dir aber sagen, dass Klagen allgemein ziemlich lange dauern (bei mir war´s eine vorm Sozialgericht - Klage eingereicht am 21.12.06, Urteil hab ich vor ca. 3 Wochen gekriegt, Verhandlung war im Juli).

Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass dein AG dir weiter Gehalt zahlt, wenn er dich doch "loswerden will" (sorry für den Ausdruck) und du ja auch nicht arbeitest....
Vielleicht gibt´s ne Übergangsleistung von der Ag. für Arbeit?!?

Grüße
krümel

2

Hi,

ich habe in einer Kanzlei gearbeitet und bei uns waren die Kündigungsschutzklagen relativ schnell erledigt, da diese zu einem Großteil auf Abfindung, also sprich Vergleich, geendet haben.

Mein Chef meinte mal, dass die Richter fast immer auf einen Vergleich drängen, da der AN den Kläger auf keinen Fall mehr beschäftigen möchte und es für den Kläger auch nicht mehr so toll sein würde dort zu arbeiten, wo man ihn nicht möchte.

In der Regel gibt es dann noch ein oder zwei Monatsgehälter und die Gerichtskosten werden geteilt.

LG

Kerstin

3

Bei der Dauer kommt es immer auf die (über-)Belastung der Gerichte an. Ich denkte dass du so in ca. 4-8 Wochen mit einem Termin rechnen kannst und wenn sich die Sache dann mit dem Termin erledigt bekommst du das Urteil nochmal ca. 2-3 Wochen später.
LG V.