Elternzeit, kann man diese im Nachhinein verkürzen?

Huhu,

ich habe mal eine Frage zur Elternzeit. Ich habe vor, ganz normal die vollen 3 Jahre Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Nun überlege ich aber, ob ich diese 3 Jahre evtl. später dann noch verkürzen kann, z.b. dann doch nur auf 2 Jahre, wenn z.b. das Geld nicht reicht und ich dann früher wieder in den Beruf einsteige.

Vielleicht wisst ihr das ja.

Danke schonmal für eure Antworten ;-)

LG

1

Hallo,

soweit ich informiert bin KANN dein Arbeitgeber dem zustimmen (das du früher wieder anfängst zu arbeiten), MUSS aber nicht!
LG
Jasmin

2

Der AG kann zustimmen, muss nicht. Wenn du erst einmal nur 2 Jahre beantragst kannst du ohne die Zustimmung zu brauchen bis 7 Wochen vor Beginn des 3. Lebensjahres das 3. Jahr anhängen, verkürzen geht eben nur mit ZUstimmung.
Also besser nur zwei Jahre beantragen (in denen du ja bis zu 30h/Woche arbeiten kannst) und dann verlängern. Für zwei Jahre musst du dich aber gleich am Anfang festlegen (nur die Teilzeitarbeit musst du nur 7 Wochen vor Beginn anmelden).

3

Hi,
der sicherere Weg ist anders herum - 2 Jahre nehmen, und wenn gewünscht rechtzeitig (spätestens 7 Wochen vor Ablauf der 2 Jahre) das dritte beantragen und dranhängen. Das darf der Arbeitgeber nicht verweigern, wenn du die Frist einhältst.

Wenn du jetzt 3 Jahre nimmst und dann verkürzen willst geht das auf jeden Fall, wenn der AG kulant ist und zustimmt. Prinzipiell müssen tut er das aber nicht.

Wobei hier auch irgend jemand mal ein (ich glaube recht neues) Gerichtsurteil reingestellt hat, wonach es Frauen nicht zumutbar wäre, für 3 Jahre im Voraus zu planen und mit dieser Begründung wurde ein AG gezwungen, der Rückgabe vom 3. Jahr zuzustimmen. Darauf verlassen würde ich mich allerdings nicht, es erscheint mir persönlich auch nicht wirklich logisch - denn wie ganz oben geschrieben hast du ja per Gesetz schon die Möglichkeit, das ganze offen zu lassen. Und ob das ganze schon durch alle Instanzen und endgültig ist kann ich dir absolut nicht sagen - wäre etwas gewagt, sich darauf zu verlassen, ohne das sicher zu wissen.

An deiner Stelle würde ich also erst mal 2 Jahre beantragen und das 3. bei Bedarf anhängen. Das wäre eine Möglichkeit, wo der AG absolut nichts gegen sagen und tun kann.

Viele Grüße
Miau2

4

bin auch gerade im zweiten Elternzeitjahr und werde danach wieder arbeiten.

drittes Jahr anhängen kann man gemäß frist.

wenn du 3 J. gleich nimmst und doch früher kommst (vorrausgesetzt AG stimmt zu) entfällt der rest..

wenn du aber nur zwei nimmst und auch nur zwei jahre daheim bleibst kannst du das 3. jahr bis zum bestimmten lebensjahr noch in anspruch nehmen(6.LJ?):-D

5

8. Lebensjahr ;)

weitere Kommentare laden