Neue Probezeit, wenn Chef (nicht Firma) wechselt? Kündigung rechtens?

Hallo,

es geht um meinen Schwager. Die Infos die ich habe sind etwas schwammig, bzw weiss ich nicht genau Bescheid, aber in etwa müsste es so sein:

Und zwar: Mein Schwager hatte bis ca Herbst einen befristeten Vertrag, der auch nach langem Hin und Her (mal wird er weiter verlängert, mal hiess es der Vertrag wird nicht verlängert) doch verlängert wurde, weil angeblich am letzten regulären Arbeitstag von meinem Schwager ein anderer Mitarbeiter gekündigt hätte und somit die Stelle von meinem Schwager wieder frei sei.

So: nun hat er wohl einen neuen Chef bekommen (wie die Mauschelei von Statten gegangen ist, weiss ich nicht 100%ig), und hat die Kündigung letzte Woche zum 27.12.08 bekommen. Angeblich wäre er durch den neuen Chef (obwohl er immer noch bei der gleichen Firma beschäftigt ist) in einer neuen Probezeit und deswegen könnten sie ihn so kurzfristig kündigen.


Meine Frage - falls es überhaupt bei den dürftigen Infos eine Antwortmöglichkeit gibt - ist das Rechtens?
Eigentlich doch nicht oder?
Ich mein überspitzt formuliert ist man doch nicht sofort wieder in der Probezeit, wenn der Geschäftsführer wechselt, der Arbeitgeber bleibt doch der Gleiche, oder?


Mein Schwager scheint das egal zu sein. Wir haben ihm schon den Rat gegeben, wenigstens mal bei einem Anwalt anzurufen, aber er will (mal wieder) nicht auf uns hören, weil wir ja eh keine Ahnung haben #augen

Und nun möchte ich es eben doch mal rein neugierde halber wissen, weil jedem den ich die Story erzählt habe auch meint, dass er nicht so einfach gekündigt werden kann...

LG
Sandra

1

Hallo Sandra,
also zunächst mal zu der eigentlichen Frage: wenn es sich bei der Firma ganz normal um eine juristische Person handelt (also nicht ein einzelner Selbstständiger, bei dem dein Schwager persönlich angestellt ist), spielt der Chef keine Rolle, der Vertrag wurde ja mit der Firma geschlossen.
Aber das Ganze klingt so diffus, dass man es aus der Ferne schwer beurteilen kann. Ein befristeter Arbeitsvertrag läuft automatisch aus, da bedarf es keiner Kündigung. Wäre es möglich, dass die Befristung des Arbeitsverhältnisses erfolgte, weil der Bedarf nur vorübergehend da war, und dein Schwager jetzt nicht "seine" Stelle wieder hat, sondern mit der Stelle des Ex-Kollegen einen anderen Arbeitsbereich übernommen hat, für den wieder ein befristeter Vertrag zu Probezwecken abgeschlossen wurde?
Allerdings machen es sich Firmen oft zu leicht und dehnen die gesetzlichen Möglichkeiten sehr zu ihren Gunsten. Es lohnt sich auf jeden Fall, einen Anwalt zu konsultieren. Manchmal (!) bekommt man auch bei der Arbeitsagentur gute Beratung, die haben ja auch ein paar wenige Fachleute drin sitzen und wollen natürlich nicht zahlen, wenn was vom Arbeitgeber zu holen ist...
Liebe Grüße,
Dany

2

Am bestehenden Arbeitsvertrag ändert sich definitiv rein gar nichts!

Wenn dein Schwager aber alles egal ist wirst Di nichts daran ändern können.

Falls er sich die abstruse Begründung doch nicht gefallen lassen will:

Eine Kündigungsschutzklage muss spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingegangen sein.

Vorher natürlich den Chef darauf hinweisen, dass die Kündigung nicht wirksam sei und nachfragen, ob er trotzdem darauf bestehe. Falls er die Kündigung zurücknimmt sollte dies aus Nachweisgründen schriftlich erfolgen.

3

Hallo und danke für eure Antworten,

wie gesagt, er gehört leider zu die Art von Menschen, die ständig denken, dass die eigene Familie/Freunde grundsätzlich nur schlechtes will. Okay, ich muss dazu sagen, mein Freund hat ihn lange Zeit fast sogar schon "bevormundet", aber letztendlich meinte er es immer gut mit ihm - eben dass er sich nicht so stark in die "Scheisse reitet" (mein Freund hat da eine etwas verquere Art, sowas darzustellen).

Dass er dann keinen Bock hat, bzw denkt: "Die wissen eh alles besser und können alles besser" etc pp, kann ich gut nachvollziehen.

Aber meistens wissen wir es besser (oder lesen im Internet nach, darauf würde er nie im Leben kommen), entweder weil wir einfach (auch wenn es sich jetzt wirklich blöde anhört) eine bessere Allgemeinbildung haben oder weil wir älter sind und schon einiges mehr an Lebenserfahrung haben.


Ich denke, ich werde ihn bei nächster Gelegenheit nochmal drauf ansprechen. Selbst wenn die Kündigung rechtens wäre (was ich mir nicht vorstellen kann), dann verschenkt er mit einem Anruf beim Anwalt wirklich nichts.

LG
Sandra