Jemand mit einem Polizeibeamten verheiratet? Habe eine Frage zur KV

Hallo zusammen!

Wir wollen in 2 Wochen heiraten.
Nun stellt sich mir die Frage, wie das in Zukunft mit der Krankenversicherung für mich und meinen Sohn aussieht.

Als Polizeibeamter ist mein Mann über die Heilfürsorge versichert. Wir können uns dort leider nicht mitversichern.

Familienversicherung fällt also flach wenn ich das richtig sehe!?

Zur Zeit bin ich nicht berufstätig (Hausfrau) und als Ledige freiwillig gesetzlich versichert und zahle 130 € monatlich für mich und unseren Sohn.

Nun zu meinen eigentlichen Fragen:

Wie läuft das alles?

Werden die Beiträge dann nach dem Gehalt meines Mannes berechnet?

Wenn ja, was ist in meinem Fall die kostengünstigste Art der KV?

Wie sieht es ab Januar mit dem Einheitssatz aus?

Ach, tausend Fragen... ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht! #schwitz

Wäre lieb, wenn mir jemand von sich berichten könnte.

LG Kim

1

Hallo,
deine Information bezüglich "mitversichern" sind nicht ganz korrekt.

Dir steht als Ehefrau eines freie Heilfürsorgebrechtigten 70% Beihilfe und euren Kindern steht 80% Beihilfe zu.

Die übriggebliebe Lücke von 30% bei dir und 20% beim Kind müssen über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.

Diese Kombination ist leider nicht mit einer gesetzlichen Versicherung abzudecken.
Gesetzlich gibts nur 100% oder gar nicht.

Die private Teilversicherungversicherung bei dir dürfte je nach Art und Umfang des privaten Versicherungsschutzes bei 130-170,-€ im Monat liegen, die des Kindes so bei 45-60,-€.

Es gibt noch Härtefallregelungen wenn es Vorerkrankungen gibt die eine Private KV ausschließt, die werden dann von der Beihilfe zu 100% übernommen.
Lasst euch darüber bitte durch die zuständige Beihilfestelle deines zukünftigen Ehemannes beraten.
Die Informationen wer wo wie Zuständig ist, bekommt dein Mann auf seiner Dienststelle.
Angehörige haben dadurch immer den Status eines Privatpatienten.

Ich bin zwar kein Polizist, aber ehemaliger Soldat auf Zeit und da gelten die gleichen gesetzlichen Regularien wie bei Polizisten.

Gruß
Demy

2

Hallo Demy!

Ich danke Dir für Deine ausführliche Info!

Das hilft mir schon mal sehr weiter!

Wünsche Dir einen schönen Abend!

LG Kim

3

Hallo,

meine Vorrednerin hat das schon gut erklärt.

Ich bin mit einem Polizeibeamten verheiratet, aber weiterhin gesetzlich pflichtversichert, weil ich berufstätig bin. Die Kids sind bei mir versichert. Zusätzlich haben ich und die Kids einen Beihilfeanspruch für privatärztliche Leistungen und z.B. Brillen etc., wo die Kasse nichts mehr dran bezahlt.

In Deinem Fall mußt Du Dich wahrscheinlich privat versichern oder freiwillig gesetztlich, wobei ich die gesetzliche Variante wählen würde.

LG, Anja

7

Pssst,
ne Geschlechtsumwandlung hatte ich noch nicht ;-)

Ich bin einer der sich hier tummelnden "Quotenmänner", neugierig durch Frauchen geworden ;-)

Warum würdest du die gesetzliche wählen?
Die 30%ige Privatversicherung ist doch im Gegensatz zur 100% gesetzlichen KV gar nicht so teuer.

Gruß
Demy

4

.... nach verheiratung:
da dein gatte nicht gesetzlich versichert ist, gibt es für dich keine gesetzliche familienversicherung. DU kannst jedoch weiter freiwillig ges. versichert bleiben, den satz legt deine kasse fest und er hat nichts mit dem einheitsbeitrag zu tun!!! du kannst hier den minimalstbetrag wählen, da du kein eigenes einkommen hast (nur unterhalt durch den gatte)dein kind MUSS in die versicherung von papa, da es hier kein wahlrecht gibt, sondern nach einkommen geht. das bleibt auch so, wenn du wieder berufstätigkeit aufnehmen solltest, da dein gatte wahrscheinlich mehr verdienen wird als du? es ist nicht zu empfehlen, dass du als familienversicherte in die private mit einsteigst, das wird deutlich noch kostenintensiver. lass dir doch mal ein paar angebote von der pr.versicherung deines mannes machen!! wegen eurem kind wird es da nämlich schon DEUTLICH teurer.l.g.c.

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Hallo,
hast du den Ursprungsbeitrag und meine Antwort darauf mal gelesen?

Angehörige (Ehepartner und Kinder) von Beamten, Richtern, Polizisten und Soldaten haben einen Beihilfeanspruch.
Der beträgt bei Ehegatten 70% und bei Kindern 80%.

Mann muss nur 30% bzw. 20% privat versichern.

Eine gesetzliche kann man nur als Vollversicherung wählen und das ist in dem Fall die teurere und versicherungstechnisch schlechtere Variante.

Der Mann ist als Polizist gar nicht krankenversichert, sondern hat auch genauso wie Soldaten die freie Heilfürsorge.

Gruß
Demy

6

Hallo oldma,

entschuldige bitte. Aber fast alles, was Du hier geschrieben hast, ist so nicht richtig.

Da waren die Vorschreiberinnen doch schon etwas informierter...


gruß pete

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