Noch eine Frage: Urlaubsanspruch bei Teilzeit in Elternzeit

Ich habe schon wieder eine Frage an Euch. Bin einfach verzweifelt....
Wie verhält es sich denn mit dem Urlaubsanspruch wenn man im Rahmen der Elternzeit Teilzeit arbeitet.

Hintergrund:
Vollzeit vor Mutterschutz hatt ich 25 TAge Urlaub. NAch dem Mutterschutz habe ich 20 Stunden gearbeitet (2006-2007). Nun arbeite ich mittlerweile 25 Stunden.
Wie ist es, wenn vertratglich nichts festgesetzt wurde, mit dem Urlaubsanspruch? Habe ich immer noch 25 TAge oder wird das anteilig weniger????


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Kommt darauf an wie die Wochenstunden aufgeteilt sind und ob wir von einer 5 oder 6-Tage-Woche bei VZ sprechen

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also wenn du in 2008 25h/woche oder wie auch immer arbeitest, dann hast du für 2008 25 tage urlaubsanspruch, die tage ansich haben doch nix mit der anzahl der stunden zu tun. wenn ich vollzeit arbeite, dann habe ich 25 tage UA bei Vollzeitgehalt und wenn ich teilzeit arbeite habe ich 25 tage UA bei teilzeitgehalt.

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Dein Urlaubsanspruch berechnet sich nach den Arbeitstagen, die Du da bist, nicht nach den Stunden.

Also:
Grundurlaubsanspruch
/ 12 Monate
* Anzahl der Arbeitsmonate (inklusive Mutterschutz, exklusive 100% Elternzeit)
/ 5 Tage (normale Arbeitswoche, evtl. auch 6 Tage, wenn bei Euch so gearbeitet wird)
* Anzahl Deiner Arbeisttage

Grüße!

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Vielen Dank für Eure Antworten. So hatte ich es auch vermutet, nur mein Chef denkt dass es anders ist.
2007 habe ich tageweise je nach Bedarf gearbeitet. Muss ich es dann montateweise berechnen?


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Nein, da rechnest Du dann tageweise. Also Anzahl Grundurlaub / Gesamtarbeitstage des Jahres * gearbeitete Tage.

Es sei denn natürlich, Du hast das immer monatsweise vereinbart. Dann kannst Dus monatlich rechnen.

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Nachtrag: http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/produktmarken/recht/recht/arbeitsrecht/merkbl/urlaub.jsp

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