Muß der Kindsvater für mich und das kind unterhalt zahlen?

hallo zusammen.

Ich habe mal eine frage,

Ich bekomme Hartz 4 lebe von den Kindsvater getrennt, und bin vorübergehend wieder zu meinen Eltern gezogen.

Muss mein ex partner dann unterhalt für und das Kind zahlen? oder nur für das kind?

Stehe da Grade auf den Schlauch. Bin aber der Meinung da wir nicht verheiratet waren das er für mich nicht zahlen muss.

Und kann man das irgendwie ausrechnen wieviel unterhalt es fürs kind dann wär??

Liebe grüße

Anna

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habt ihr die vaterschaft anerkennen lassen

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Ne noch nicht. Aber als wir uns vor ein paar wochen unterhalten hatten, meinte er das er das wohl machen möchte. Finde ich auch ganz gut ehrlich gesagt.

Liebe grüße

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Hallo,

wenn er die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt - geht im Übrigen auch schon vor der Geburt und ist eine reine Formalie beim Jugendamt - wird es für ihn richtig teuer, falls seine Vaterschaft über eine Vaterschaftsfeststellungsklage festgestellt werden muss. Er hätte nämlich sämtliche Kosten, wie Abstammungsgutachten (wir reden hier nicht von einem Spucke-Talkshow-Test), eventuell Anwalt, Gerichtskosten etc, zu tragen.

Gruß,
Julia

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Hallo,

du erziehst gerade SEIN Kind. Selbstverständlich sollte diese Leistung von ihm hornoriert werden.

Er muss zahlen - wenigstens bis das Kind 3 Jahre alt ist.

Gruß Marion

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Hallo,

der Kindsvater ist sowohl für das Kind als auch für Dich unterhaltspflichtig. Dass Ihr nicht verheiratet ward ist unerheblich.

Hier das Gesetz für den Unterhalt der Mutter:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1615l.html

Da Du Alg II erhältst geht Dein Unterhaltsanspruch automatisch auf die ARGE über, die nehmen dann den Kindsvater in Regress.
Den Kindsunterhalt kann Dir das Jugendamt ausrechnen (ohne Angaben über Einkommen des Kindsvaters kann das hier keiner).
Empfehlenswert ist es dafür eine Beistandschaft einzurichten (kannst Du schon vor der Entbindung machen), dann kümmert sich das Jugendamt neben dem Unterhalt auch um die Vaterschaftsanerkennung und gegebenenfalls Vaterschaftsfeststellungsklage, falls der Kindsvater da irgendwie querschießen sollte.

http://www.bmj.bund.de/enid/Publikationen/Die_Beistandschaft_xa.html

Und noch ein kleiner Tipp: Du hast automatisch das alleinige Sorgerecht. Es kann Dich niemand zwingen, auch nicht der Kindsvater, es zu teilen ... es ist m.E. nicht ratsam, es zu teilen, wenn die Eltern schon vor der Geburt des Kindes getrennt sind.

Gruß,
Julia

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ich hoffe und drücke dir die daumen das er das macht komme auch aus osnabrück dann muss er allerdings nur für das kind zahlen düsseldorfer tabelle je nach einkommen

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Hallo,

die Antwort ist sicherlich aus Versehen an mich gegangen ...

Aber sag mal, weil Du aus Osnabrück kommst, muss der KV für Dich keinen Unterhalt bezahlen#kratz Oder was ist der Grund, dass er nicht zahlen muss?
Dir ist schon klar, dass § 1615 BGB Bundesrecht ist und überall gilt?!

Gruß,
Julia

P.S. Punkt und Komma wären reizend ...

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Er ist Dir und dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. verheiratet oder nicht spielt keine Rolle mehr.

Lass Dich von einer Anwältin beraten.

Gruß

Manavgat