Kindergartenbeiträge

Hallo Ihr Lieben,

wollte mal fragen, wie die Elternbeiträge für den Kindergarten berechnet werden? Werden vom Bruttolohn meines Mannes auch Werbungskosten abgezogen und muß mein Aushilfslohn
von EUR 340,00 monatlich mit angegeben werden? Wenn ja, werden dann auch Werbungskosten abgezogen?

Liebe Grüße Natalie

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Das hängt sehr von eurer Kita-Satzung ab. Bei uns wurde früher das Netto genommen, inzwischen Brutto mit bestimmten prozentualen Abzügen.

Ist aber überall verschieden, da hilft nur ein Blick in die Satzung!

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Hallo Natalie,

die Berechnung richtet sich bei uns in NRW nach dem Jahresbrutto abzgl. Werbungskosten. Die untersten Einkommensstufen sind bei uns in Düsseldorf vom Elternbeitrag befreit.
Am besten informierst Du Dich diesbezüglich beim Jugendamt.

LG Johanna

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Hallo Natalie,

bei uns werden die Beiträge vom Nettolohn abzüglich
- Werbungskosten
errechnet.

Meinen Aushilfsjob mußte ich angeben (Werbungskosten werden abgezogen), ebendso müssen sämtliche Einnahmen wie Kindergeld, Mieteinnahmen u.s.w
angegeben werden.

Ich habe 3 Wochen vor dem ersten Kindergarten, einen Berg Papiere bekommen, die ich alle ausfüllen mußte.

LG Claudia

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Hallo,

bei uns ist es das gesamte Einkommen, dass einer Familie zur Verfügung steht.

Also:
Bruttoeinkommen aller Elternteile
ALGII
ALGI
Wohngeld
....

Werbungskosten werden pauschal abgezogen - eine Monatskarte für die Öffentlichen ist oft teurer...

LG Marion

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Bei uns gibt es einheitsbeiträge!! Jeder zahlt das gleiche kommt nur auf die Stunden an wie lange das Kind in der Kita bleibt.

lg Danie