Beerdigungskosten, Sozialamt zahlt nicht

hallo

vor ca 4 monaten ist meine mutter verstorben. ich hatte einige jahre keinen kontakt zu ihr. ihren tod hatte ich per mail von der stadt erfahren. die stadt hatte mir damals den tipp gegeben, daß ich beim landkreis harburg (gelebt und verstorben ist sie in niedersachsen) einen antrag auf bestattungskostenhilfe stellen soll. den antrag hatte ich gestellt. das erbe habe ich fristgemäß ausgeschlagen.

für den landkreis bin ich keine verpflichtete mehr. das sind nun die geschwister für die. diese haben sich aber beim landkreis nicht geäußert, ob sie die beerdigung bezahlen können oder nicht.

die stadt hat mir nun eine mahnung geschickt. sie ist der meinung ich muss zahlen laut des niedersächsischen bestattungsgesetz. nur es ist so, daß ich gerade mal knapp über 300 euro verdiene. ich bin verheiratet. der landkreis teilte mir damals mit, daß wenn ich verpflichtet bin sie mir einen großen teil der kosten gewähren würden, mein eigenanteil beträge dann ca 200 euro.

also zusammengefasst:

der landkreis will mir nicht helfen, da ich in deren augen keine verpflichtete bin, da ich das erbe ausgeschlagen habe. sie gehen davon aus, daß die geschwister zahlen werden, da sich diese nicht dort gemeldet haben.

die stadt will geld von mir, obwohl ich nicht viel verdiene. wie gesagt sie haben mir eine mahnung geschickt und mit dem gerichtsvollzieher gedroht.

die geschwister werden sicherlich nicht zahlen, da sie keinen kontakt zu meiner mutter hatten.

ich habe nun 2 verschiedene meinungen und weiß nicht mehr was überhaupt los ist.

lg nadine :-(

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Wir mußten die Beerdigung meiner Schwiegermutter auch zahlen, da mein mann trotz Erbausschlagung wohl als Sohn dazu verpflichtet wäre. Aber auch in Juristenkreisen ist das sehr umstritten. Hatten den Tipp von einigen Juristen bekommen einfach nicht zu zahlen.

Wenn das Sozialamt sagt, du mußt nicht zahlen schick ihnen den Brief und sage, sie sollen sich untereinander einigen. Könnte mir vorstellen, dass sie nur hoffen, dass du zahlst um diene Ruhe zu haben.

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der stadt habe ich den brief vom landkreis zu gefaxt. beide haben auch miteinander telefoniert.


vorhin hatte ich noch mit der stadt telefoniert und denen gesagt, daß der antrag beim landkreis ja für den ..... war.

ich werde wohl morgen oder übermorgen (stecke mitten im umzug) zum amtsgericht gehen und mir einen schein für rechtshilfe holen.


es gibt soviele hilfen und viele bekommen auch welche egal was es ist. und ich kann halt nicht über 1000 euro zahlen. ist echt unfair.

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Übergib die Sache einer Anwältin.

Gruß

manavgat

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ich denke, daß werde ich auch machen. hoffe die können dann wenigstens licht ins dunkle bringen.


danke für deine antwort.

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hallo.

ich geh mal davon aus das du zu den geschwisten keinen kontakt hast.

aber aus eigener erfahrung weiss ich das du damit nichts mehr zutun hast. wenn du ausgeschlagen hast bei gericht dann bist du raus. alles was nach dir kommt ist nicht mehr deine sache,ausser deiner kinder falls vorhanden. wenn die unter 18 snd musst du ausschlagen für die kinder mit erziehungsberechtigtem. meine oma ist vor 2 monaten verstorben und bei uns war es so. also gib es ner anwältin und leg es dann ad acta

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wie wird das denn laufen, wenn ich zum anwalt gehe? kann ihn ja nicht bezahlen. kann ich da was beantragen?


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du kannst bei der awo einen kostenbeihilfe schein beantragen.

oder du versuchst erstmal dem sozi einen zu ziehen,indem du ihnen sagst,ws sie noch von dir wolle,denn du hast vor gericht abgeschlgen,und bist jeglicher pflicht entbunden. darf ich fragen wer die beerdigung beauftragt hat? warst es du?

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Hall,
die Erbausschlagung hat tatsächlich nichts mit der Totenfürsorgepflicht zu tun.
Du schreibst von Geschwistern, meinst Du damit DEINE oder die Deiner Mutter?
Dein Posting klingt jedoch so, als wärest Du gar nicht leistungsfähig.
Hast Du der Stadt schon entsprechend Dein Einkommen dargelegt?
Ruf doch mal morgen früh an, wichtig ist es, auch immer zu reagieren und den Kopf nicht in den Sand zu stecken.
Sollte die Forderung aufrecht erhalten werden, gehe zum Amtsgericht und stelle einen Antrag auf einen Beratungshilfeschein, damit Du zum Anwalt gehen kannst, ohne dass Dir Kosten über 10€ entstehen.

Klingt seltsam, denn normal ist es so, dass -- wenn der Bestattungspflichtige nicht leistungsfähig ist--- das Sozialamt gem §15 Bundessozialhilfegesetz die Kosten trägt.
Hattest Du den Antrag entsprechend gestellt?
Hast Du einen Ablehnungsbescheid bekommen und dagegen Rechtsmittel eingelegt?

Alles Gute, falls es sich morgen nicht klären sollte, würde ich auf jeden Fall ganz, ganz schnell Beratungshilfe beantragen.#klee

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Also vor 4 Jahren ist mein Bruder gestorben meine Mutter war damals auch Sozialamt und die haben die hälfte bezahlt und meine Mutter die andere Hälfte..........#kerze