Feiertag nicht bezahlt bei Schichtarbeit?

Hallo liebe Leut, sind unter euch auch Schichtarbeiter, die sich mit der Feiertagsregelung auskennen?
Ich arbeite seit 2,5 J. für eine Zeitarbeitsfirma in einem Schichtbetrieb, also auch am den WE und an Feiertagen. Bisher standen die Feiertage immer als bezahlte Tage auf dem Lohnschein, auch wenn ich an diesen Tagen frei hatte. Am 3 Okt. hatte ich auch frei und diesmal den Tag aber nicht bezahlt bekommen. Auf Nachfrage erhielt ich folgende Antwort:

"Den Feiertag selbst bekommen Sie nicht bezahlt, da Sie vorher und hinterher gearbeitet haben und diesen Tag frei gehabt hätten, ob nun Feiertag gewesen wäre oder nicht."

Tatsache ist, dass ich vor dem 3.10. an 4 Tagen und nach dem 3.10. an 3 Tagen gearbeitet habe. Die oben aufgeführte Begründung bezieht sich wohl darauf, dass wir nicht mehr wie 6 Tage am Stück arbeiten dürfen. Ich finde das so ungerecht. Ist das denn überhaupt rechtmäßig? Ich bin gegenüber den Kollegen benachteiligt, die das Glück hatten zwei zusammenhängende Tage frei zu bekommen (z.B. 2+3.10.) Diese Kollegen bekommen den 3.10. bezahlt.

Auch wenn jemand darauf keine Antwort weiß, vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich die Rechtmäßigkeit erfragen kann? In der Gewerkschaft bin ich nicht, da brauche ich diese wohl nicht fragen.

LG vom Baerchen

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Hallo!

Es muss doch einen Dienstplan geben, oder nicht? Wenn ihr immer 6 Tage arbeitet und einen frei habt und dein freier Tag am 3.10. gewesen ist, dann bekommst du den Feiertag auch nicht bezahlt.

Ja, benachteiligt gegenüber deinen Kollegen bist du, aber auch dies ist normal bei Schichtplänen.
Bei meiner Mutter reißen sie sich zB um die Feiertage und Sonntage (wegen der Zulagen), aber es kommt auch regelmäßig vor, das einige öfter an Feiertagen eingeteilt sind, als anderes. Es liegt einfach am Arbeitsrhythmus.

LG

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Ja, natürlich gibt es einen Schichtplan. Aber es gibt keinen Schichtrhytmus. Wir haben mal 1,2 oder auch mal 3 Tage am Stück frei und genauso arbeiten wir zwischen den freien Tagen an 2,3,4,5 oder 6 Tage ... je nachdem wie es passt, um 50 Mitarbeiter und ihre Schichtwünsche zu berücksichtigen.

Ich dachte immer, das es gesetzlich einheitlich ist, dass der Arbeitgeber den Feiertag bezahlen muss. #schmoll

LG vom Baerchen

2

Verstehe ich das richtig?
Du bekommst Feiertagszuschläge auch wenn du nicht gearbeitet hast?

Wir bekommen Sonn-und Feiertagszuschläge für die Sonn- und Feiertage, die wir auch gearbeitet haben.Haben wir frei, gibt es auch keine Zuschläge.

LG Yvonne

3

Nee, das hast du wohl falsch verstanden. Die Zuschläge gibt es natürlich nur wenn man auch gearbeitet hat.

Hier geht es nur darum, ob der Feiertag als bezahlter Arbeitstag gilt. Den müsstest auch du ganz normal bezahlt bekommen, bloß ohne Zuschläge.

LG

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Ich steh wohl voll auf der Leitung.
Auf meiner Abrechnung steh aber auch nie wann ich gearbeitet habe und auch keine Feiertage(nur die Zuschläge) .
Gilt das vielleicht für Leute, die nach Std. bezahlt werden und kein Festgehalt haben?

Yvonne

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Wenn der 3. bei dir ein normaler freier Tag war (also nach normalen Dienstplan) besteht logischerweise hierfür kein Vergütungsanspruch.

Wer immer Montags Mittwoch und Freitags arbeitet hat auch "Pech" gehabt, wenn der Donnerstag ein Feiertag ist.