Beschäftigungsverbot oder krankmeldung?

Ich bin in der 22. SSW und habe seit der 12. SSW extreme Rückenschmerzen. Die Schmerzen sind echt schlimm. Meine FA hatte mich erstmal krangeschrieben, jetzt bin ich schon die 6. Woche krank und die Krankenkasse hat sich bei mir gemeldet und gefragt ob ich auch weiterhin krank bin weil ich ja ab der 7. Woche nur noch Krankengeld bekomme. Die Kasse hat mich aber auch darauf hingewiesen das es ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft gibt und das ich mit meiner FA reden soll. Heute war ich bei meiner FA und Sie ist der Meinung das die Rückenschmerzen nicht der Grund sind für ein solches Verbot, da ich ja nicht mit irgendwelchen Stoffen arbeite die mein Kind gefährden könnten. Sie würde mich zwar weiterhin Krankschreiben aber kein Beschäftigusverbot erteilen. Die FA meinte auch das Rückenschmerzen ganz normal in der SS sind da müsste sie ja jeder Schwangeren ein Verbot geben. Aber bei so extremen Schmerzen??? Sie meinte ich solle erstmal zu einem Orthopäden gehen. Also ich arbeite als Floristin und steh von früh bis abend im Geschäft. Sitzen kann ich auch nicht großartig weil ich ja Kunden bedienen muss und die ganze Zeit am rumlaufen bin. Vorallem jetzt zur Weihnachtszeit ist das echt schwierig und stressig. Selbst seit ich Krankgeschrieben bin ist es nicht einfacher. Wenn ich nur was im Haushalt mache, sei es Staubsaugen und Wischen oder den Müll rausbringen(wohne im 2.OG), bin ich total fertig und liege den restlichen Tag. Ich teile mir das alles zwar schon auf und mein Lebensgefährte unterstützt mich auch, aber schwierig ist es schon.
Außerdem habe ich herausgefunden dass das Beschäftigungsverbot echt gut für mich wäre weil ich ja da auch weiterhin meinen Lohn bekommen würde und kein krankengeld.

Was kann ich denn jetzt machen? Ich weiß echt nicht weiter, da es ja auch meine erste Schwangerschaft ist und ich mich noch nicht so gut mit den Ganzen auskenne!

Ich würde mich über Antworten echt freuen!

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Da bist du wohl im Forum verrutscht ;-)

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Sorry bin neu!!

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Ist doch nicht schlimm :-)

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Hallo,

der Arbeitgeber muss Dir einen Arbeitsplatz mit zwischenzeitlicher Sitzgelegenheit geben, das steht im Mutterschutzgesetz.

Ansonsten gebe ich Deiner Frauenärztin teils recht.. das Beschäftigungsverbot dient medizinisch dazu, das LEBEN von Mutter und Kind nicht zu gefährden. Ich glaub Dir das schon mit den Rückenschmerzen, aber ich würde an Deiner Stelle wirklich mal einen Orthopäden aufsuchen und sollte das nix helfen, schau mal wegen Akupunktur.

Deine Hebi kann Dir da bestimmt helfen oder Tips geben.

Sollte der AG Dir keinen dem Mutterschutzgesetz entsprechenden Arbeitsplatz geben können, so muss ER das BV aussprechen, wenn denn die Rückenschmerzen vom Stehen rühren.

Sorry, aber was meinst Du, wie es den Schwangeren in den anderen Dienstleistungsbranchen geht?? Einzelhandel etc... wenn da eine jede ein BV bekäme, dann gute Nacht.. ist nicht böse gemeint, doch ist das auch zu bedenken...

Alles Gute

Mone

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Hallo,

hat deine Frauenärtzin schon die Länge des Gebärmutterhalses ausgemessen?

Gut möglich, dass du die ersten Vorwehen hast, die sich als Rückenschmerzen äußern. Dann bräuchtest du auf jeden Fall ein Beschäftigungsverbot.

Wenn du seit 6 Wochen wegen Schmerzen krank geschrieben bist, können die nicht mehr vom Job kommen. Ich würde auf jeden Fall versuchen die Ursache zu finden. Notfalls eine zweite Meinung einholen.

LG Marion

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Ähm, versteh ich das jetzt richtig? Du möchtest ein BV, weil du Rückenschmerzen hat und lieber Geld in Höhe deines normalen Lohns bekommen möchtest stat des Krankengeldes???
Dafür ist ein Beschäftigungsverbot nicht gedacht!
Es dient lediglich dazu, das Leben der Mutter und des Kindes zu schützen.
Ich vermute deine Rückenschmerzen bedrohen weder dein Leben noch das deines Kindes.

Yvonne

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Das weiß ich selber das das BV nicht dafür gedacht ist um das bessere geld zu bekommen. das hab ich ja auch erst später rausgefunden. zur not würde ich auch das Krankengeld nehmen wenns gar nicht anders geht. Und um auf die Schmerzen sprechen zu kommen. Ich kann teilweise nicht mal mehr richtig auftreten, solche Schmerzen sind das.

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Diese Schmerzen haben aber wohl offensichtlich nichts mit Deinem Job zu tun, wenn Du nach 6 Wochen Zuhause noch immer die gleichen Probleme hast.

Ich denke nicht, dass in Deinem Fall ein BV gerechtfertigt wäre.

Gruß,

W

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Also ich gebe deiner FÄ recht.
Rückenschmerzen sind kein Grund für eine BV.

Die anderen Damen meinten zum Teil, dass es vorzeitige Wehen oder sonstiges sein könnten.
Ich denke das das deine FÄ sicherlich schon abgeklärt hat, sonst würde sie dich nicht zum Orthopäden schicken....

Wenn du wirklich so schlimme Schmerzen hast, geh zum Orthopäden und ruhe dich nicht auf dem BV aus..

Mir wäre ehrlich mehr daran gelegen die Ursache zu finden und was dagegen zu tun, als mich wegen der Gelder zu informieren....

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Hallo Steffi,

es gibt zwei Arten von BV. Ein generelles, das aufgrund bestimmter Tätigkeiten entsteht (z.b. Arbeit im Labor) und ein individuelles. Bei ersterem muss das vom AG ausgesprochen werden. Beim zweiten durch den Arzt und zwar (ich glaube nach § 10 MuSchG), wenn Gefahr für Leben UND Gesundheit von Mutter und Kind besteht, wobei dabei allein die Möglichkeit zählt. D.h. eine Krankheit muss nicht unbedingt schon vorliegen.
Ich hatte ein BV erhalten, weil ich mir im 8 Monat nicht mehr zugetraut habe, 1,5 Stunden Autobahn (einfache Strecke) zu fahren, um auf Arbeit zu kommen.
Eine entfernte Bekannte von mir hatte ein individuelles BV aufgrund von Rückenschmerzen bekommen, da es ihr bei ihrer Arbeit im Callcenter nicht möglich war, längere Zeit zu sitzen. Es liegt also somit auch am Arzt, ob der kann und will. Vllt mal sich erkundigen, wie andere das handhaben?

Grundsätzlich glaube ich, dass du gute Chancen (bei einem anderen Arzt) haben könntest.

Von daher: gute Besserung, Katrin

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Soweit ich weiss sitzt man doch im CallCenter nur???

Versteh ich ehrlich nicht. #kratz

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Ich hatte noch keine Rückenschmerzen in der schwangerschaft und weiß daher nicht, wie das zusammenhängen kann und wo genau die Gefahr besteht für Mutter und Kind. Ich kann es mir nur so vorstellen, dass der Arzt oder ein anderer ihr nicht helfen konnte und deswegen er diese Möglichkeit in Betracht gezogen hat.

Bei mir ging es ja auch "nur" um die Fahrtstrecke. Eine andere Tätigkeit konnte mir mein AG nicht anbieten.

VG, Katrin

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Hallo,

zum BV habe ich folgendes gefunden:

...Gründe für ein Beschäftigungsverbot können sein: eine Risikoschwangerschaft, die Gefahr einer Frühgeburt, eine Mehrlingsgeburt, eine Muttermundschwäche, BESONDERE RÜCKENSCHMERZEN oder weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen, DIE AUF DIE SCHWANGERSCHAFT ZURÜCKGEHEN. ...
http://www.eltern.de/beruf_geld/recht_geld/schwanger_beschaeftigungsverbot.html


...Das Bundesarbeitsgericht hat daher entschieden, daß einem ordnungsgemäß ausgestellten ärztlichen Beschäftigungsverbot ein hoher Beweiswert zukommt. Denn krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit und Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Mutter oder Kind bei fortdauernder Beschäftigung schließen sich gegenseitig aus.
Beruhen die Beschwerden allein auf der Schwangerschaft, so kommt es darauf an, ob es sich um einen krankhaften Zustand handelt. Haben die Schwangerschaftsbeschwerden keinen Krankheitswert oder führen sie nicht zur Arbeitsunfähigkeit, kommt ein Beschäftigungsverbot nach Mutterschutzgesetz in Betracht. Die Gefährdung der Schwangeren muß von der Fortsetzung der Arbeit ausgehen; dabei ist jedoch nicht Voraussetzung, daß der konkrete Arbeitsplatz oder die Arbeit gesundheitsgefährdend ist. ...
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&id=10284


Ich glaube nicht das deine FA so gut ist.
Du hast seit der 12 Woche Schmerzen , bist bereits 6 Wochen krankgeschrieben und jetzt schickt sie dich zum Orthopäden? Wobei du könntest ja vielleicht ist ja noch nicht mal schicken.

Hole dir eine zweite Meinung!

Gruß Karin