Auszahlung Elterngeld

Hallo!
Wie ist das mit dem Auszahlungszeitpunkt für Elterngeld? Bin Beamtin und habe mein Gehalt immer schon im Voraus bekommen. Wie wird das jetzt sein? Kommt das Geld dann am Ende des jeweiligen Lebensmonats? Bin jetzt noch bis 24.12. in Mutterschutz, bekomme da noch volles Gehalt. Unser Schatz ist am 20.10. geboren. Wann kann ich mit dem ersten Elterngeld rechnen? Der Antrag ist schon fertig bei der Elterngeldstelle.

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HI,

Elterngeld wird immer am Anfang des Lebensmonats gezahlt.
Im Bescheid steht auch eine Übersicht, wann die voraussichtlichen Termine sind.

Wie lange die Bearbeitung dauert, ist mehr oder weniger Glückssache, je nachdem, welchen Bearbeiter man halt erwischt.

Hm, aber wie hast du denn deine Bezüge im Mutterschutz nachgewiesen? Normalerweise brauchst du die Bestätigung darüber, bis wann genau gezahlt wurde, bevor das EG berechnet werden kann.

Meine Kleine wurde am 20.3 geboren, ich habe bis 23.Mai Bezüge erhalten, und am 20. Mai kam auch die erste EG-Überweisung.

Den Antrag habe ich aber erst nach Erhalt der Mai-Bezügeabrechnung gestellt.

gruss
Julia

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Bei mir wollten sie nur eine Bescheinigung, wie lange mein Mutterschutz geht und diesen Bescheid habe ich die letzten Tage bekommen und konnte ihn mitschicken. Also ist es nicht so, dass ich jetzt einen Monat ohne Geld dastehe? Da bin ich aber beruhigt! Lieben Dank für deine Antwort!
Yvi

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Hallo Julia!

Meines Wissens interessieren die Bezüge im Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes nicht.

Ich bin auch Beamtin, bei mir werden für die Berechnung des Elterngeldes die 12 vollen Monate vor der Geburt herangezogen (bei Nicht-Beamten glaub ich die 12 vollen Monate vor Beginn des Mutterschutzes). Ich entbinde voraussichtlich Mitte Dezember, also zählen Dezember 2007 bis November 2008. Und die November-Abrechnung bekomme ich ja schon Ende Oktober. Jedenfalls hab ich schon alle relevanten Dokumente für den Elterngeld-Antrag beisammen, es fehlt nur noch die Geburtsurkunde...

VG
Claudia #sonne

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Das Elterngeld kommt nicht immer im Voraus. Nach dem BEEG muss das Elterngeld bis zum letzten Tag des Lebensmonates gezahlt sein, wann genau das dann ist, legt die Elterngeldstelle fest.
Bis 19.01. muss also das erste Elterngeld gezahlt werden, wenn bis dahin der Antrag bearbeitet und genehmigt ist #augen
Aber wann das passiert, das teilt dir die Elterneldstelle dann eigentlich noch mit zusammen mit der Berechnung.