Elternzeit und Übungsleiterpauschale

Hallo an alle,

wenn man Elterngeld bezieht darf man soweit mir bekannt ist auf ehrenamtlicher Basis ein paar Kröten verdienen OHNE das es angerechnet wird (scheint die einzige Ausnahme zu sein).
Wie ist das mit der Übungsleiterpauschale (gemeinnützige Tätigkeiten wie Trainertätigkeit oder VHS-Kurs-Leitung)? Wird die auch nicht angerechnet oder zählt das normal wie ein 400 Euro Job der natürlich voll angerechnet wird? #kratz

Danke vorab,
C#sonne

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Übungsleiterpauschale ist ja kein Einkommen, sondern eine Aufwandsentschädigung (jedenfalls steuerlich gesehen) wenn du unterhalb der Grenze bleibst. Also wird sie auch nicht angerechnet.

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Hast Du dazu einen Link oder sonst einen Nachweis? Wäre sehr interessant für mich, danke!

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2.1.4 Berücksichtigtes Einkommen
Nur Einkommen aus Erwerbstätigkeit wird dem Elterngeld zu Grunde gelegt. Berücksichtigt wird
die Summe der positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb,selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4
Einkommensteuergesetz (EStG) nach näherer Maßgabe der Abs. 7 bis 9. § 2 Abs. 5a EStG
findet keine Anwendung, denn das Elterngeld wählt mit der Beschränkung auf die Summe der
positiven Einkünfte einen eigenen Anknüpfungspunkt.
Aus der Anknüpfung an das EStG folgt:
− Es werden nur Einkünfte der genannten vier Einkunftsarten berücksichtigt.

Sagen die Richtlinien zum BEEG http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMFSFJ_Richtlinie_BEEG.pdf

Übungsleiterpauschalen fallen aber unter keine der Einkünfte (wie man beim Ausfüllen der Steuererklärung deutlich merkt ;) )

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mit vhs-kursen dürfte das aber anders sein.
das ist ja eine honorartätigkeit....

da würde ich nochmal genau nachfragen.

gruß, amory

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hmm - ich arbeite seit 2006 für die VHS und habe da sbisher ganz legal über die Übungsleiterpauschale abgerechnet (ist das vielleicht je nach VHS und Kurs unterschiedlich?). Nur was über die 2100 Euro geht wird anders gehandhabt ...

LG C

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Wenn du es bisher über die Übunsleiterpauschale abrechnen konntest (könnten ja z.B. Sportkurse o.ä. sein), dann wirds wohl auch weiterhin gehen. Und solange das geht, wirds auch nicht angerechnet.