ALG I: Job ablehnen / Kinderbetreuung/ Weiterbildung

Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe auf Euch, denn ich habe einige kniffelige Fragen zu ALG I. Sorry schon mal fürs #bla Es ist etwas kompliziert. Deswegen finde ich auch nix im Netz...

Wir sind umgezogen, da ich eine neue Stelle gefunden habe. Hatte vorher einen Zeitvertrag und es drohte die Arbeitslosigkeit. Aber ich fand die Stelle und mein Mann hat seinen (schlechter bezahlten) Job gekündigt und ALG I beantragt. Er wird nicht gesperrt, da er ja wegen Umzugs der Familie kündigen musste.
Es ist allerdigns noch kein ALG bewilligt.

Nun sitzen wir also in Hamburg und suchen unter Hochdruck einen Krippenplatz (um den wir uns ja nicht vorher kümmern konnten, weil wir seit drei Tagen erst eine Meldebescheinigung haben). Solange ist mein Mann mit unserem Anton zu Hause.

Mein Mann plant, ab Februar die Technikerschule (Vollzeit) zu besuchen. In der Zwischenzeit würde er entweder arbeiten oder halt von ALG I leben, wenn er nichts bekommt. Ab Februar, wenn die Schule anfängt, übernehme ich dann die Finanzierung der Familie.

Jetzt hat er eine Stelle angeboten bekommen (man, waren die schnell...:-)) Er würde die auch gern annehmen, nur 1. ist das am Arsch der Welt und ohne Auto dauert die Arbeit länger als die Krippe geöffnet ist. Und 2. haben wir den Krippenplatz noch nicht. Selbst wenn wir heute die Zusage kriegen, haben wir noch ein paar Wochen Eingewöhnungszeit mit reduziertem Stundensatz. Wir können Anton also nicht ab morgen da abstellen und Vollzeit arbeiten gehen.

Problem 1: Kann er wegen noch nicht vorhandener Betreuung bzw zu langen Arbeitszeiten die Stelle ablehnen? Wenn nein: Wie hätten wir so schnell an Betreuung kommen können?

Problem 2: Bekommt er Schwierigkeiten mit dem Plan, ab Februar die Technikerschule zu besuchen? Das ist eine Vollzeitschule und er müsste den jetzigen Job wieder kündigen. Es wären also nur ein paar Monate. Als Techniker hat er allerdings deutlich bessere Jobaussichten als jetzt und deswegen will er die Schule unbedingt machen.

Ganz lieben Dank fürs Lesen, und vielen Dank für eine Antwort. Wir sind echt ratlos. Keiner von uns hatte schon mal mit ALG zu tun, daher sind wir etwas aufgeschmissen, wie wir jetzt vorgehen.

LG, Nele

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Hallo,

sucht euch schnellstens eine Tagesmutter. ALGI darf man nur beantragen, wenn man dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung steht. Dass es bei euch kniffelig ist, interessiert dann leider keinen.

LG Marion

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Hallo Marion,

wir melden uns täglich bei Einrichtungen und Tagesmüttern ... wir haben auch schon ein paar Vorstellungstermine. Nur wenn die Arbeit gleich nächste Woche beginnen soll, haben wir keine Chance. So schnell bekommen wir niemanden - es gäbe nur noch die Möglichkeit, unseren Anton die ganze Woche privat abzugeben. Da das aber weit weg ist, würden wir ihn nur am Wochenende sehen :-(

Gruß, Nele

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Das Bemühen genügt nicht. Er kann erst ALGI beziehen, wenn die Kinderbetreuung nachweislich gewährleistet ist und auch nur anteilig für die Zeiten, in denen er tatsächlich verfügbar ist.

Gruß,

W

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Zu deinem 2. Problem. Er wird kein ALG I bekommen, wenn er einen Job wegen der Technikerschule kündigt. 1. weil ein Job vor geht und 2. weil er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Wenn ihr die Technikerschule selber finanzieren könnt ohne ALG I ist das kein Problem.
Fürs ALG II gilt dasselbe. Der Job geht vor.

Zum 1. Problem. Er sollte das mit seinem SB abklären.

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Wenn er bei der Stelle anfängt und dann einfach kündigt, würde er ja eh kein ALG bekommen. Nur ist das ja nicht die feine Art dem AG gegenüber.

Wenn er es jetzt beim Vorstellungsgespräch sagt und deshalb abgelehnt wird, könnten wir aber Schwierigkeiten bekommen, oder? Oder können wir das ganz offiziell sagen, dass wir das ALG nur bis Februar brauchen ????

In meinen kühnsten Träumen hatte ich mir ja einen kleinen Zuschuss vom Amt für die Technikerschule erträumt, aber da stehen die Karten wohl schlecht .... zur Not kriege ich die Familie aber finanziert. Sind ja nur 1,5 Jahre und als Techniker verdient mein Mann viel mehr als als Facharbeiter.

LG, Nele

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Die feine Art dem Arbeitgeber gegenüber ist das nicht. Und an die Kündigungsfrist muss er sich ja auch halten.

Hat er sich die Stelle selber gesucht oder wurde sie von der Arbeitsagentur empfohlen? Wenn letzteres so kann es Probleme geben, wenn er dem Arbeitgeber sagt, dass dies nur bis Februar ist. Wenn er sie selber gesucht hat kann er sagen was er will. Eine selbstgesuchte Stelle kann er auch ablehnen. Nur eine von der Arbeitsagentur empfohlene nicht einfach so.

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Hallo,

deine Fragen sind nicht wirklich knifflig.Es ist doch ganz einfach, solange ihr keine Betreuung für euren Sohn habt, steht dein Mann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hat daher auch keinen Anspruch auf ALG I.
Warum sollte er Schwierigkeiten bekommen, wenn er eine Schule besuchen möchte?Solange ihr euch selbst finanziert ist doch alles kein Problem.

LG Yvonne

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Hallo Nele,

wegen der Betreuung: solange die Kinderbetreuung nicht nachweislich gesichert ist, dürfte es eigentlich gar nix mit ALG1 geben. Angenommen, die Agentur könnte Deinen Mann von heute auf morgen in einer Arbeitsstelle oder Maßnahme schicken, dann muss er dahin. Oder die Leistung fällt weg.

Wieso konntet Ihr noch keinen Krippenplatz beantragen, bevor Ihr umgezogen seid?? Das ist mir hier ganz neu, wir waren selber auch schon vor Umzug aktiv, sonst wär unser Junior erst ein Jahr später in den hiesigen Kiga gekommen.

Sucht schnellstens sonst eine Tagesmama.


Sollte Dein Mann bei der Agentur für Arbeit sagen, dass er nur bis Februar arbeiten will/kann, so kann es gut sein, dass er dann den Anspruch verwirken kann. Das kann Euch aber nur der Sachbearbeiter sagen oder ein Fachmann für Sozialrecht in dem Gebiet.

Sorry, aber eventuell könntet Ihr die Zeit sonst mit Minijobs am WE oder abends oder nachts überbrücken, dass Dein Mann dann arbeitet, wenn Du daheim bist.

Lieben Gruss
Mone

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Hey,

#danke für Deinen Rat.

Zur Betreuung beantragen: Ich habe meinen Job erst vor kurzem bekommen (wusste davor also nichts davon, dass wir umziehen werden). Hier in Hamburg kann man nicht ohne Meldebestätigung einen Krippenplatz beantragen, hat man uns gesagt. Und Arbeit zu suchen ist auch hier kein Grund für Krippenbetreuung. Wir mussten also jetzt erstmal angeben, dass wir ab Februar + 1 Monat Eingewöhnung, also ab Januar suchen.

Mit Minijob am WE hast Du Recht. Wir wollen, bis er so einen Job hat, nicht ohne Geld dastehen ... vielleicht findet er ja was, was er auch weitermachen kann, wenn die Schule losgeht.

LG, Nele

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Hallo Nele,

zu Problem 1: Die Kinderbetreuung muss erst sichergestellt sein wenn die Arbeit aufgenommen wird. In einigen Städten bekommt man zB erst dann einen Platz zugesprochen wenn man den Arbeitsvertrag vorlegt. Das wäre ja sonst eine Endlosschleife. Das alleine ist sicher kein Grund für eine Sperre von ALG 1.
Alleine wegen der noch mangelnden Kinderbetreuung den Job nicht anzunehmen wäre jedoch ein Grund für eine Sperre.
Etwas anders sieht es aus wenn die Arbeitszeiten (plus Fahrtzeiten) die Betreuung des Kindes nicht sicherstellen. Das wäre ein Grund die Stelle nicht anzunehmen aber in dem Fall ist unbedingt vorher Rücksprache mit dem Sachbearbeiter aufzunehmen. Noch hat er die Stelle ja auch nicht.
Als Dauerlösung solltet ihr Euch überlegen ob Dein Mann sich evtl nur bis z.B. 30 Stunden arbeitssuchend meldet - mit dadurch aber gekürzten Ansprüchen wenn er vorher Vollzeit gearbeitet hat. Bei maximal 30 Stunden könnte er dann auch noch Erziehungszeit nutzen.

Zum Logistischen Problem: Entweder kann Euch jemand aus der Familie oder dem Freundeskreis besuchen (und schenkt Euch eine Woche). Oder ihr sucht Euch eine Studentin die vorübergehend als Tagesmutter arbeiten kann (und dann später zum Babysitten kommt). Jetzt am Anfang des Semester haben viele noch Zeit dafür. Oder Du findest jemanden der gerade in Erziehungszeit ist und Dein Kind vorübergehend nimmt. Vielleicht findest Du ja hier bei Urbia jemanden wenn Du hier eine Tagesmutter inserierst.

Zu Problem 2: Solange er Arbeit sucht hat er Anspruch auf ALG 1. Seine Pläne für die Zukunft interessieren die Arbeitsagentur erst mal nicht. Und wenn er ab Juli in Australien studieren wollte wäre das auch egal. In der Probezeit kann er auch kurzfristig und ohne Angabe von Gründen kündigen (und der Arbeitgeber ja auch) deswegen verfällt nicht rückwirkend sein derzeitiger ALG Anspruch. Während der Schule hat er ja keinen Anspruch (ist Euch ja klar). Probleme kann es aber geben wenn er NACH der Schule nicht sofort eine Stelle findet und wahrscheinlich eine Sperre bekommen weil er ja selber ohne wichtigen Grund eine unbefristete Stelle gekündigt hat. Diese Sperre könntet ihr nur umgehen wenn ihm die Umschulung/Weiterbildung weil er dadurch seine Vermittlungsaussichten deutlich bessert. Keine Ahnung ob das in seinem Fall zutreffen würde.

Liebe Grüsse, Christine

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Ganz lieben Dank für Deine ausführliche Antwort.

Hier in Hamburg bekommt man den Kita-Gutschein, wenn man eine Wohnung hier hat (haben wir seit 1.11.) und eine Arbeit/Weiterbildung. Deswegen sind wir zurzeit erst ab Februar berechtigt - hattest Du ja auch schon geschrieben. Arbeitssuche wird leider nicht als Betreuungsbedarf anerkannt.

Ein absolutes Notprogramm wäre, Anton bei seinen Patengroßeltern abzugeben. Da die aber 80 km von hier wohnen, ginge das nur für die ganze Woche :-( Aber zur Not muss es halt sein... Oder wir müssen halt doch auf die Knete verzichten und er jobbt ein bisschen. Ist halt schade - mein Mann hat 16 Jahre einbezahlt und das ALG wäre zur Überbrückung besser gewesen als irgendein mies bezahlter Job für ein paar Stunden.

Die Weiterbildung ist zum Maschinenbautechniker. Da sind die Chancen schon deutlich höher als als Facharbeiter. Deswegen hätten wir auch nie gedacht, dass die ihm einen Job vermitteln. Die meisten kennen seinen Beruf noch nicht mal (er ist Kunststoffformgeber ... jaaaa, das gibts ;-)) und es gibt ganz wenig Arbeitsplätze ... deswegen dachten wir, ALG beantragen, dann wird er eh nichts kriegen und dann die Schule, um nicht als Langzeitarbeitsloser zu enden. Und jetzt kommt dieser Job und wirft unsere Pläne über den Haufen! Das Doofe ist ja: Mein Mann hat sogar voll Bock auf den Job. Er war schon 1 Jahr in Elternzeit und würde gern bis zur Schule wieder arbeiten. Nur will er jetzt seine Technikerpläne nicht aufgeben.

Das ist schon verzwickt ...

LG, Nele