Unterschied- Offenbarungseid und Privatinsolvenz?

Hallo,

wer kann mir den Unterschied erklären??

Seit 4J sollten wir Geld bekommen, immerwieder sind kleine Beträge gekomen dann wieder ewig nix! Das ganze läuft über unseren Rechtsanwalt.

Nun haben wir post bekommen, und die "Schuldner" wollen mit uns ein vergleich machen der aber mehr als die Hälfte weniger ist als die Hauptforderung.......

Unser Anwalt meint wenn die in die Privatinsolvenz gehen bekommen wir nix mehr!

hat jemand Erfahrung? Und kann ein Tip geben?

Achja den Offenbarungseid haben die bereits abgegeben!

lg paja

1

Den sog. Offenbahrungseid gibt es schon lange nicht mehr. Heute gibt es die eidesstattliche Versicherung und wer die abgegeben hat kann nicht mehr gepfändet werden für 3 Jahre. Die PI ist etwas ganz anderes da in der PI über einen Verwalter 6 Jahre das Geld das (durch den Verwalter) errechnet wird an euch abgeführt wird, danach gibt es eine Restschuldbefreiung also habt ihr danach keine Forderung mehr.. Euer Anwalt scheint nicht vom Fach zu sein.

2

Falsch.

Es heißt, wie du schon sagtest, eidesstattliche Versicherung und gibt dem Gläubiger einen Überblick über die Vermögensverhältnisse des Schuldners, KEINESFALLS aber schützt DIESE vor eventuellen Pfändungen.

Andersrum ist es oftmals sogar der Fall.

Pfändungen erhöhen den Druck auf Schuldner ENORM! Sind dem Gläubiger durch eine eidesstattliche Versicherung sämtliche Konten offengelegt, kann er, möchte er denn dann, pfänden soviel und lange er lustig ist. Die Rennerei hat der Schuldner.

Eine Verpflichtung, ein Gesetz, das ein Gläubiger nicht pfänden darf sobald die eidesstattliche Versicherung aussagt" da iss nix" gibt es NICHT.

Eine PI ist ein Schuldenregulierungsverfahren.

6 Jahre nach Verfahrenseröffnung bekommt der Schuldner einen Treuhänder an die Seite gestellt, der quasi das Geld des Schuldners verwaltet und die pfändbaren Anteile seines Einkommens zur Masse zieht.

Der Schuldner hat durch die PI die Möglichkeit der Restschuldbefreiung, die ihm aber AUCH versagt werden KANN (Verletzung der Obliegenheitspflichten innerhalb der PI, oder vorsätzlich unerlaubte Handlungen, die der Gläubiger als solche anmeldet).

Kommt soetwas "ans Tageslicht" bekommt der Schuldner, sollte er sich dessen schuldig gemacht haben, KEINE Restschuldbefreiung, nach Ablauf der 6 Jahre. Hat er sich nichts zu Schulden kommen lassen, darf er sich nach dieser Zeit schuldenfrei nennen.

LG

3

"Heute gibt es die eidesstattliche Versicherung und wer die abgegeben hat kann nicht mehr gepfändet werden für 3 Jahre."

Das ist -mit Verlaub- absoluter Unsinn.

Die eidesstattliche Versicherung dient der Offenlegung der Vermögensverhältnisse des Schuldners und SELBSTVERSTÄNDLICH kann gepfändet werden, wenn etwas pfändbares vorhanden ist (das ist ja der Sinn und Zweck einer EV).

Die Abgabe der EV darf nur alle drei Jahre verlangt werden...so müsste es korrekt heißen.

4

Wenn dein Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, wird bei ihm, außer dein Anwalt sagt was anderes nichts zu holen sein! Wenn es über den Anwalt läuft wird der sicher schon alle Möglichkeiten in Betracht gezogen haben!

Wenn dir ein Vergleich angeboten wird, auch noch über einen Schuldenberater, dann kann es gut sein, dass der Schuldner dsie Privatinsolvenz ansteuert und dann bekommt ihr wahrscheinlich wirklich nix, weil ich ja (nehme ich an) schon versucht habt zu vollstrecken (evtl. auch Lohn- oder Kontopfändung?) und es ist nix bei rum gekommen!
Sollte doch irgendwas (wenn auch wenig) zu holen sein, wird dieses Geld in der Privatinsolvenz erst drauf verwendet die Kosten für dieses zu decken und dann erst bekommen die Gläubiger Geld und dies wird auch nach Quote aufgeteilt!
Bsp: Der Schuldner hat insgesamt 15000 € Schulden davon entfallen 1500 € auf euch! Dann bekommt ihr von dem Übriggebliebenen 10 %! Sind es also noch 500 € bekommt ihr 50 €!
Ich glaube, wäre ich an eurer Stelle hätte ich den Vergleich angenommen!
Aber dies ist nur meine Meinung!
Ist ärgerlich aber ich denke besser als gar nichts!
Dein Anwalt wird schon versucht haben an euer Geld zu kommen und keinen Erfolg gehabt haben!
Aber frag ihn viellicht noch mal ob die LEute nicht doch was haben, was man pfänden könnte! (Dein Anwalt wird die eidesstattliche Versicherung kennen! Und entscheide dann!

LG

Susanne