Elterngeld - Verdienstbescheinigung

Hallo,

vielleicht kann mir jemand sagen ob eine Verdienstbescheinigung lt. Elterngeldantrag zwingend erforderlich ist oder ob es genügt die Gehaltsabrechnungen mit Antrag einzureichen?

Mein Arbeitsverhältnis ist bereits beendet und ich entbinde erst im Dezember.

Danke&Gruß
Adriane

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Ich habe eine Kopie von meinen Gehaltszetteln mit eingereicht, das hat genügt. Allerdings muss der Arbeitgeber diese Anlage B (Bescheinigung über die Elternzeit und die Zeit nach der Geburt) ausfüllen. Die muss auf jeden Fall dazu. In deinem Fall müsste die dann ja die AfA ausfüllen.
Wenn du ALG oder ähnliches beziehst, dann kopier auch den Bewilligungsbescheid über dein Arbeitslosengeld und tu den dazu.

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Nach § 2 BEEG müssen die Behörden mit den Abrechnungen arbeiten - es ist reine Kulanz der Arbeitgeber, wenn diese erstellt wird.

MIMA

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Bei uns reichte fürs Einkommen vor der Geburt dieKopie der Lohnzettel! So sagen es meiner Meinung auch die Richtlinien. Hast du da mal nachgeguckt?
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMFSFJ_Richtlinie_BEEG.pdf