unverheiratet - Wer sollte Kindergeld beantragen ?

Hallo,

wir leben in einer "eheähnlichen Gemeinschaft".

Hat es irgendwelche Auswirkungen z.B. steuerlich wer das Kindergeld beantragt ?

Ich wollte das Kindergeld eigentlich auf mich nehmen. Würde ja auch bei einer - hoffentlich nicht- Trennung eine Vereinfachung sein.


Danke für Eure Antworten !

Gruß
Babymaus

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Beantrage dus es. Ich habs damals meinen Ex beantragen lassen und musste nach der Trennung 5 Monate auf die Zahlungen warten. Und es gab ne Menge Schriftkram. Ich würde es nicht mehr machen.

Auch wenn man nicht hofft, dass man sich trennt.

LG friendly

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Hi,
steuerlich macht es keinen Unterschied. Bei unverheirateten, zusammen lebenden Eltern wird grundsätzlich pro Elternteil "ein halber " Kinderfreibetrag angerechnet. Und da das Kindergeld ja nichts anderes als eine vereinfachte Auszahlung desselben ist wird es eh vom Finanzamt automatisch jedem zur Hälfte zugerechnet.

Es macht also rein von der Steuer her keinen Unterschied, ein steuerlicher Nachteil gegenüber Verheirateten, sobald einer der Elternteile über dem Durchschnitt verdient.

Ansonsten ist die Überlegung mit der Trennung prinzipiell richtig, es würde es vermutlich einfacher machen (also nicht die Trennung an sich, aber die Formalitäten) - aber wenn der Papa dann brav Unterhalt zahlt dann hat er natürlich Anspruch auf anteiliges Kindergeld bzw. den anteiligen Kinderfreibetrag (was, soweit ich weiß, dann direkt vom Kindergeld abgezogen wird). Hätte also finanziell bei einem brav zahlenden Papa wiederum keinen finanziellen Vorteil. Nur wenn er nicht zahlt, dann machts die Sache einfacher.

Viele Grüße
Miau2

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hallo babymaus,

also beantrag du es, bei uns hat sich rausgestellt, das wir dadurch nicht so viel eigentanteil für eine tagesmutter zahlen müssen,
wenn mein mann es beantragt hätte wäre er über den satz gekommen und dann müßten wir einiges mehr zahlen.. ämter :-p

naja davon abgesehen noch nen tipp, geh mal zum amt falls du nen tagesmutti brauchst das wird bezahlt, weil jede berufstätige eltern ein recht darauf haben.

lg thu