Wirkl. Geringverdienerzuschlag beim Elterngeld??

Hallo Mädels,

muss nochmal kurz fragen. Habe gerade gelesen, wenn der Verdienst vor der Geburt des kindes im Dursch. unter 1000 Euro lag, gibt es noch einen Zuschlag??

Frage nur weil bei mir 8 Monate voll mein Gehalt 800 Euro angerechnet würde und 4 Monate hatte ich Landeserziehungsgeld nun weiss ich nicht wirklich wie das angerechnet wird.
Werden die 4 Monate mit 0,- gerechnet??
Gibts da den Zuschlag dazu??

Danke für euere Hilfe
Nicole

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Hi Nicole,

Tipp www.elterngeld.net lesen!

Hier ein Ausschnitt bezüglich Geringverdienerkomponente

Geringverdiener
Um Personen mit einem geringen Einkommen (bis 1.000 Euro "Netto-Einkommen") besser zu stellen, als Personen die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, wurde die Geringverdiener-Komponente eingeführt.

Durch die Geringverdienerkomponente bekommen Geringverdiener nicht 67 % Ihres "Netto-Einkommens", sondern mehr als 67 % als Elterngeld ausbezahlt. Wenn das ermittelte Einkommen vor der Geburt weniger als 1.000 Euro beträgt, erhöht sich die Ersatzrate pro 2 Euro unter 1.000 Euro um 0,1 Prozentpunkte.

Um Ihnen diesen Mechanismus zu verdeutlichen, haben wir eine Tabelle mit Beispielen erstellt. In der nachfolgenden Tabelle sind die Ersatzraten in Abhängigkeit vom Einkommen dargestellt. Unser Elterngeldrechner beachtet bei der Berechnung auch die Geringverdienerkomponente.

Einkommen vor der Geburt 1000 - Einkommen Volle 2 Euro Prozentpunkte Aufschlag Neue Ersatzrate
340 Euro = 100 Prozent
400 = 97,0 Prozent
450 = 94,5 Prozent
usw.
850 Euro = 74,5 Prozent
900 Euro = 72,0 Prozent
950 Euro = 69,5 Prozent
1000 Euro = 67 Prozent EG

Beispiel
Frau Kirch hatte vor der Geburt ein Einkommen in Höhe von 800 Euro. Die Differenz zwischen 1.000 und 800 Euro beträgt 200 Euro. Die Hälfte von 200 Euro sind 100 Euro. 100 Euro x 0,1 ergibt 10. Somit beträgt die Ersatzrate für Frau Kirch 67 % + 10 % = 77 %. Sie bekommt also ein monatliches Elterngeld in Höhe von 616 Euro.


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Auszug aus dem Elterngeldgesetz (§ 2 Abs. 2 BEEG):

(2) In den Fällen, in denen das durchschnittlich erzielte monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt geringer als 1 000 Euro war, erhöht sich der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je zwei Euro, um die das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1 000 Euro unterschreitet, auf bis zu 100 Prozent.

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Hallo,

die Monate, die Du nicht gearbeitet hast (also L-Erz.Geld bezogen hast) werden mit 0 gerechnet.

Schau mal hier noch auf der Seite, da ist ein Elterngeldrechner:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Service/themen-lotse,thema=thema-elterngeld.html


LG
Susanne

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8x800+4x0= 6400 Euro
abzüglich 920 Euro Werbuungskosten= 5480 Euro
geteilt durch 12= 456,67€ die dir pro Monat als Einkommen angerechnet werden.

davon gibts dann nach Tabelle 94,5% sind also ca. 430 Euro die du als Elterngeld erhältst.