Aufhebungsvertrag/Abfindung/Elterngeld *etwas lang*

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir hier jemand helfen...finde es etwas kompliziert!

Ich werde voraussichtlich Anfang Januar 09 Mama und bin somit ab 25.11.2008 in Mutterschutz, welcher am 03.03.2009 endet.
Nach dem Mutterschutz würde ich ganz normal die 67% Elterngeld erhalten. Soweit alles keine Herausforderung :-)

Nun ist es so, dass bei uns im Hause aufgrund des Verkaufs an eine andere Gesellschaft seit einiger Zeit ein Aufhebungsvertrag anbeoten wird, aus dem folgende Abfindung hervorgeht.

Pro Beschäftigungsjahr (bei mir 3 Jahre) wird ein volles Bruttogehalt gezahlt (bei mir ca. 1800€). Wenn es noch bis zum 30.10.2008 zum Abschluss dieses Vertrages kommt werden zusätzliche 3000€ gezahlt. Somit käme ich auf einen Betrag von ca. 8400€ Brutto, bei Steuerklasse 3, wobei wir das ändern lassen wollen sobald unser kleiner da ist.

Mir ist bekannt, dass ich vom Arbeitsamt eine 3 monatige Sperre erhalten würde, wenn ich diesen Vertrag unterschreibe. Allerdings wird nun seitens meines Arbeitgebers angeboten diese Sperrfrist aufzufangen. Sie würden mir also für diese Zeit das mir zustehende Arbeitslosengeld zahlen.

Nun ist meine überlegung, ob es sich rentieren würde wenn ich den Vertrag unterschreiben würde zum 31.12.2008 und mein kleiner am 06.01.2009 zur Welt kommt, kann ich ab 07.01.2009 Elterngeld erhalten, oder?

Würde das Elterngeld dann ganz normal auf das letzte Jahr berechnet werden, oder würde ich durch unterschreiben des Aufhebungsvertrages Abzüge bekommen, wie beim Arbeitsamt auch?

Was sagt ihr dazu? Würdet ihr unterschreiben, oder nicht? Vor- und Nachteile?

LG und Danke

Steffi

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Ich wuerde nicht unterschreiben.

1. Glaube ich nicht, dass Du das volle Elterngeld erhaelst (weil das Arbeitsverhaeltnis nicht mehr besteht)

2. waerst Du in der Elternzeit (bei bestehendem
Arbeitsverhaeltnis kostenlos krankenversichert (falls Du in der gesetzlichen KV bist); ansonsten muesstest Du Dich bei Deinem Mann mitversichern (kostenlos, wenn er in der gesetzlichen KV ist; kostenpflichtig, wenn dieser in der privaten KV ist)

3. Hast Du keinerlei Anspruch auf einen Arbeitsplatz nach Ende der Elternzeit

4. Muesstest Du die Abfindung (bin mir aber nicht ganz sicher), zumindest teilweise versteuern

Da bleiben dann von 8400 € unterm Strich nicht viel uebrig.

Ueberleg es Dir gut. Einen neuen Arbeitsplatz nach der Elternzeit zu finden, wird bestimmt nicht einfach.

LG,

Claudia

2

Erstmal danke für deine Antwort :-)

Das mit dem Arbeitsplatz ist eigentlich der einzige Grund warum ich überhaupt drüber nachdenke zu unterschreiben...

Wie vorhin schon geschrieben wurde unsere Firma komplett verkauft, der Bereich in dem ich arbeite soll allerdings erneut verkauft werden, keiner weiss wohin etc.

Hinzu kommt, dass ich nach Elternzeit nur Teilzeit arbeiten gehen möchte, dafür ist allerdings der jetzige Standort meines AG's zu weit weg, als das es sich finanziell lohnen würde...Und ich somit sowieso auf die suche nach was neuem gehen müsste!

Das mit der KV ist ein guter Hinweis.

LG und Danke

Steffi

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Während des Bezugs von Elterngeld bist du auf jeden Fall kostenlos in der gesetzlichen KK versichert, wenn du dort vorher warst. Auch bei Bezug von ALG!

Die Fortsetzung des Vertrages beeinflusst nicht die Höhe des Elterngeldes, lediglich die 12 Monate vor dem Mutterschutz sind interessant!

Ich dneke schon, dass diese Abfindung dann nur Vorteile für dich hätte!