Grenzgänger Schweiz--- Kindergeld zurückzahlen!!!

Guten m morgen

hat hier jemand erfahrung, der in der Schweiz arbeitet und Das Kindergeld aber aus deutschland bezieht?

Ich arbeite seit 2 Jahren in der Schweiz als Grenzgänger und versteuere voll in deutschland. Habe bisher weiter das Kindergeld für meinen 1. Sohn aus Deutschland bezogen. Nun soll ich für diese zeit das Kindergeld zurückzahlen und Anspruch hätte der Vater ( zu dem ich seit Jahren keinen Kontakt mehr habe und der sich einen Pfurz um seinen Sohn kümmert). Da er in Deutschland arbeitet hat angeblich nur er das Recht das Kindergeld zu bekommen. ( Obwohl ich wie gesagt, die Steuern in Deutschland zahle!!)
Im KLartext: ich muss zurückzahlen und er bekommts rückwirkend!!!! Ist das nicht der Hohn??? Ich habe Ausgaben für mein Kind und er bekommt das Geld????

Er kann es natürlich an mich überweisen lassen, aber ob er das tut??

Was meint ihr?

Gruss

Heiki

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Kindergeld bekommen die, die entweder in Deutschland ihren festen Wohnsitz haben und/oder in Deutschland unbeschraenkt steuerpflichtig sind. Und natuerlich derjenige, bei dem das Kind lebt.

Es trifft doch beides auf Dich zu, oder?

Von wem kommt denn jetzt die Aufforderung? Von Deinem Ex oder von der Familienkasse?

Claudia

2

Hallo Claudia

von der Familienkasse.....
Wollte meinen 2. Sohn anmelden und da musste ich den Arbeitgeber angeben.

Und dazu hab ich noch das alleinige Sorgerecht......

Blick das überhaupt nicht
Gruss

heiki

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Hi,

ich meine auch das du im Recht bist.

Frag doch mal bei http://www.grenzgaenger.ch nach. Die müssten sich auch mit dem ganzen rechtlichen Kram auskennen.

LG,
Nina mit Samuel 16 Monate

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