Krankenversicherung bei Selbständigen mit geringem Einkommen

Hallo,

mein Mann ist zum 01.10 als Selbständiger tätig, verdient ca. 1000 €.
Nun habe ich bei der KV einen Antrag auf freiwillig gestzlich versichert gestellt. Von Bekannten weiß ich, dass der Mindestbeitrag bei ca. 130 € im Monat liegt.
Zuerst wurde mir gesagt, dass der Mindestbeitrag aus 18xx € berechnet wird, was knapp 300€ im Monat wären.
Dann habe ich erneut angerufen und nun wurde mir ein Antrag zugeschickt bei dem wir ca. 200€ im Monat zahlen würden.
Bei diesem Antrag muss man alles offenlegen. Was meine Bekannten nicht machen mussten.
Kennt sich jemand damit aus?
Meine Bekannten sind auch selbständig tätig und haben auch ein Einkommen von ca. 1000€.
Warum zahlen sie dann weniger?
Ich verstehe das nicht#schmoll

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Hallo,

also es kommt aufs Alter an, aufs Geschlecht, auf Vorerkrankungen, auf Leistungen, ob Familienangehörige mitversichert werden sollen usw.

Der Preis setzt sich aus unheimlich vielen Faktoren zusammen.

Du kannst natürlich sehr viel aus dem Vertrag raus wählen, wie z.B. 2Bettzimmer, Chefarztbehandlung, Zahnersatz, Krankentagegeld usw. aber dann hast du nur eine minimale Versicherung mit der du schlechter dran bist als wenn du gesetztlich Versichert wärst.

Am günstigsten bist du dran wenn du dich über eine gesetzliche Versicherung freiwillig privat Versicherst.

Aber das ist von Person zu Person unterschiedlich, da kann dir hier wohl niemand Pauschal sagen woran es bei euch liegt, dass ihr mehr bezahlen müsst.

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Hm, also privat versichern wäre ja noch teurer, meines Wissens, da man dann jede Person versichern muss und bei der gesetzlichen Versicherung ist die Familienversicherung kostenlos.
Da meine Freundin (also weiblich :-)) älter als mein Mann ist, müsste sie ja mehr zahlen, was sie nicht tut.
Sie hatte einfach angegeben, dass sie nun selbständig sei und ca. 1000€ verdient und dann bekam sie den Antrag über 130 € mtl. Das selbe hat auch eine weitere Bekannte so gemacht.
Angeben mussten sie garnichts, nur den ESt-Bescheid vom vorherigen Jahr einreichen, was ich ja auch gemacht habe.
Trotzdem kam jetzt ein weiteres Formular, dass wir alle Vermögensgegenstände angeben müssen.
Naja, ich werde morgen mal reinfahren und mich schlau machen :-)

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Hi,
also meine KK verlangt auch einen Mindestbeitrag von 300. Ich glaube erst nach einem Jahr wenn du nachweisen kannst wieviel Einkünfte du hattest wird das nochmal angepasst. Aber sicher weiß ich das nicht.

Lg C

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Die magische Grenze für die freiwillige KV sind 800€.
Dann liegst bei ca. 130 € / Mon.
Wenn Dein Mann jetzt 1000€ verdient, liegt er abzüglich aller absetzbaren Kosten bereits weit unter den 800 €.

Für die KV IMMER ein niedrigers Einkommen angeben und im Notfall die KV nach dem 1.Einkommensteuerbescheid nachzahlen.

Zuviel gezahlte Kassenbeiträgen werden nicht zurückerstattet!

Die nächste Stufe sind 800 - 3000 € da kostet die Kasse so um 300 €.

Sucht Euch in jedem Fall einen Steuerberater, der kostet bei so geringem Einkommen nicht viel, wird Euch übers Jahr sehen viele Tausend Euronen sparen.

Scully

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also die 130 EUR kann nur jemand haben, der NICHT hauptberuflich selbständig ist

die 300 EUR sind normal für Selbständige

das was du mit 200 EUR meinst nennt sich Beitragsentlastung und ist sehr ans ALG II angelehnt

du darf weniger als 1242,50 EUR Einkommen haben, keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und keine positiven Einkünfte aus Kapitalvermögen

ausserdem kommt noch der Lebenspartener oder Ehemann mit dazu ...auch der darf nicht sooo gut verdienen

auch ein verwertbares Vermögen darf pro Mann nicht mehr als knapp 9500 EUR vorhanden sein

alles in allem ist dies für ziemlich arme Selbständuge mit armen Lebenspartner gedacht

vielleicht sind deine Bekannte Existensgründer mit Gründerzuschuss....die erhalten nämlich den gleichen Beitrag

Simnik

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Nein sie haben keinen Existenzgründerzuschuss erhalten. Das einzige was sie halt noch angegeben hatte war, dass sie finanzielle Unterstützung von der Tante erhält, aber dann wäre sie ja immernoch hauptberuflich selbständig tätig, oder?
Zählen Kindergeld und Elterngeld bei den Einkünften dazu?

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na ja wenn man NICHTS hat , dann fällt das angeben eben leichter

aber Kindergeld und Erziehungsgeld zählen zwar nicht mit rein, sollte aber angegeben werden

Kindergeld, weil jedes im Haushalt lebende Kind mit Kinergeldbezug, sorgt ausserdem für einen Bonus

Eltergeld, zeigt an, das Frau oder Mann gerade zu Hause sind und nicht zusätzlich arbeiten

ich meine, man sollte den Antrag stellen....mehr als eine Ablehnung kann es ja nicht werden

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