Elternzeit - Neuer Arbeitsvertrag bei Teilzeit ?

Hallo !

Ich befinde mich noch in der Elternzeit und möchte/muss ab Januar 2009 wieder ca 20-24 Stunden arbeiten.

Habe einen Vollzeitvertrag, der dann in einen Teilzeitvetrag geändert werden soll.

Irgendwie kommt mir das nicht korrekt vor, wenn ich wieder Vollzeit einsteigen möchte dann würde das nicht mehr gehen wegen dem neuen Vertrag oder ?

Was meint Ihr ?

Danke !!
Erika

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wieso kommt Dir das nicht korrekt vor?

Du hast das Glück, dass Dein AG Dich teilzeit beschäftigen kann/möchte - andere Mütter haben nur die Möglichkeit wieder VZ oder eben gar nicht (weil keine Kinderbetreuung o.ä.) zurück zu Ihrem Arbeitsplatz zu kommen.

Mit dieser Vereinbarung geht natürlich ein neuer Vertrag einher und der alte ist "verwirkt" und Du wirst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Du auf Deinen alten Anspruch verzichtest. Alles völlig korrekt. Das muss der AG ja auch so machen, weil er sich für die restliche Arbeitszeit u.u. auch Ersatz besorgen muss, den er dann ja auch nicht mal eben so wieder entsorgen kann, wenn Du wieder bereit bist, VZ zu arbeiten.

LG
J.

2

Danke für Deine Antwort, sie macht Sinn.
Freue mich auch dass ich relativ unkomlpiziert wieder
einsteigen kann.


Steige zwar Teilzeit ein, möchte aber wieder Vollzeit arbeiten. Für mich gibt es bereits einen Ersatz und letztendlich werde ich mir früher oder später einen neuen Job suchen müssen.
Was O.K ist, es wird Zeit für etwas neues.

LG
Erika

6

Hallo,

das muss der AG so nicht machen. Der alte Arbeitsvertrag (Vollzeit) bleibt ja während der Elternzeit bestehen, ruht ja nur. Wenn sie nun in der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchte, wird ein Zusatzvertrag für diese Zeit (also bis Ende Elternzeit) abgeschlossen. Das ist eigentlich der richtige Weg, vor allem das sie ja nach der Elternzeit wieder den alten Vertrag aufnimmt.

Susanne

3

Hallo Erika,

endet die Elternzeit dann komplett oder willst Du während der Elternzeit teilzeit arbeiten???

Endet sie komplett, ist alles richtig und gut.

Gehst Du während Elternzeit teilzeit arbeiten, so schliesst einen Zusatzvertrag ab, der auf die Dauer der Elternzeit befristet ist. Es sei, Du willst nach Elternzeit eh nicht direkt voll arbeiten, dann ist eine Abwandlung auch ok.

LG
Mone

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Hi Mone,

ich möchte während der Elternzeit wieder arbeiten gehen, maximal geht das bis zu 30 Stunden und wenn mehr als 15 Mitarbeiter in der Firma angestellt sind.

Ich habe vorerst 2 Jahre Elternzeit beantragt,
Ende Dezember 2008 ist das erste Jahr vorüber.

Werde dann entscheiden ob ich auch das dritte nehme.
Wobei ich wirklich wieder zur Vollzeit tendiere.

Will den Anschluss im Job nicht verlieren und es ist natürlich auch eine Frage des Geldes...

Aber habe ich ein Anrecht auf Vollzeit ?

Habe Dein Profil angesehen, Respekt wie Du alles bewerkstelligst und Dein Leben führst, gefällt mir.

Herzlichen Gruß
Erika

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Hallo Erika,

also, da das erste Jahr im Dezember endet, ändere NICHT den bestehenden Arbeitsvertrag sondern schliesst einen zusätzlichen Arbeitsvertrag ab für die Dauer der Elternzeit.

So wahrst Du Dir die Chance auf Vollzeit nach Ende der Elternzeit! Parallel hast Du somit ein Jahr in Teilzeit dann Gelegenheit, Dich dermassen zu organisieren privat, damit alles bei Vollzeit händelbar ist. Z. B. Aufbau eines Netzwerkes mit anderen Kita-Mamas im Fall von Kita-Ferien, Schliesstagen etc... Umstrukturierung des Haushaltes, damit keiner zu kurz kommt und und und...

Während der Elternzeit wieder Vollzeit, hmm das würde bedeuten, dass die Elternzeit unwiderbringlich beendet ist, das Risiko wäre mir bei allen finanziellen Vorteilen dann doch zu hoch, falls das Kind nicht mit einer Ganztagsbetreuung etc klar kommt.

Ich hielt es in der ersten Elternzeit so, dass ich abends/am WE/oder nachts gearbeitet habe, so dass ich selber zwar ziemlich viel wach war, aber der Grosse nicht dermassen auf mich verzichten musste.

Dieses Mal wollte ich direkt stundenweise weitermachen, doch kennt ja jeder die schon vorherrschende Flaute ;-)

Alles Gute, bei Fragen meld Dich ruhig..

LG
Mone