Bekomme ich während Mutterschutz (U2) bei Umzug mein Geld weiter??

Hallo, vielleicht kann mir jemand von Euch weiterhelfen??
Bin in der 14. Woche schwanger und wurde vor vier Wochen in den U2 Mutterschutz geschickt.(arbeite als Altenpflegerin).
Bekomme jetzt bis zum Tag der Geburt meines KIndes den Nettolohn weiter...jetzt wirds wichtig :-) ....
Wie sieht es aus ,wenn ich in dieser Zeit in ein anderes Bundesland ziehen möchte,da der Vater meines KIndes 600 km von mir getrennt lebt und wir die Schwangerschaft und natürlich die Geburt und alles weitere zusammen geniessen möchten, habe ich trotzdem weiterhin Anspruch auf U2???
Da ich ja dann nicht mehr an meinem Arbeitsplatz wohne bin ich in Sorge,dass man mir das Geld streichen könnte....
BIn dankbar für jede Art von Auskunft.. ... Danke im Vorraus Sandra:-)

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Hallo Sandra,

ich bin mir nicht 100% sicher, aber ich denke es ist egal wo du wohnst bzw. ob du umziehst. Ruf doch mal bei deiner KK an und frag.

LG und alles gute!

Sanja

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Du hast ein ärztliches Beschäftigungsverbot?

Vermutlich dürfte der Umzug kein Problem sein,
da Du Deine Beschäftigung ja sowieso nicht ausüben kannst.
Eventuell hängt das auch davon ab wie das Beschäftigungsverbot formuliert ist.
Du solltest mit der Krankenkasse aber vor allem auch mit dem Arbeitgeber sprechen.

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Hallo,ich wieder#kratz.....


Nein,habe kein ärztliches Beschäftigungsverbot, es gibt seit 2006 dieses Gesetz( Mutterschutzgesetz (U2) ) , dass den Arbeitgeber verpflichtet die werdende Mutter und das ungeborene Kind zu schützen. Da in meinem Beruf,besonders bei uns auf der Station das Infektionsrisiko und auch die körperliche Belastung sehr hoch ist wurde ich vom Arbeitgeber ins U2 geschickt,bekomme von Ihm mein Netto- Gehalt weiter bis zur Geburt,was er aber zu 100% von der Krankenkasse erstattet bekommt............


Werde mich morgen mal bei der Kk schlau machen,trotzdem vielen lieben Dank für Eure Antwort!!!
Schönen Abend noch , Sandra#danke

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Das ist mir schon klar.
Aber dennoch muss eine ärztliche Beurteilung bei Dir und Deiner Stelle vorliegen.
Die Definition ist dennoch Beschäftigungsverbot.

Und dieses Beschäftigungsverbot gilt - wie Du selber sagst - für Deine konkrete Stelle bzw. Station.

Theoretisch kann der Arbeitgeber sagen Du hilfst jetzt bei der Orthopädie oder was weiß ich.

U2 gibt es schon immer. Nur seit 2006 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet daran teilzunehmen.
Die Schutzbestimmungen sind davon nicht berührt.
Das betrifft einzig die Abrechnung.
Bis 2006 haben manche Arbeitgeber keine Umlage bezahlt und keine Erstattung geltend machen wollen.
Das Bundesverfassugnsgericht hat befürchtet das manche Arbeitgeber dies ausnutzen und mehr Männer statt Frauen anstellen.

Die Schutzvorschriften haben mit U2 nichts zu tun.
Es handelt sich um ein ärztliches Beschäftigungsverbot.
Und wenn der Arbeitgeber sagt das er eine Gefährdung sieht und es gibt keine ärztliche Aussage dazu dann kann er auch keine Erstattung geltend machen.