Rechenfrage: 3 Kinder in zwei Jahren: wie langen Elternzeit möglich?

Hallo,
meine Frage ist zwar theoretisch, hat keinen aktuellen Hintergrund.
Trotzdem würde mich mal interessieren, wie das mit der Elternzeit ist, wenn jemand die Kinder sehr kurz nacheinander bekommt.
Also z.B. am 1.1.08 , 1.1.09 und 1.1.10.
Theoretisch stehen einem doch drei Jahre für jedes Kind -also 9 Jahre?- zu. Oder nicht?
Wie würde man das denn in dem genannten Beispiel machen? Das überschneidet sich ja total. #kratz
LG
deta

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Ne, ne, der Mutterschutz löst die Elternzeit für das, bis dato, jüngste Kind ab.
Soll heißen du hättest nach dem dritten Kind nur drei Jahre und die anderen Jahre können nicht angespart werden sondern verfallen praktisch.

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Du hättest bis 1.1.13 Elternzeit also

für das erste Kind bis 1.1.09(bzw eig 1.1.11)

für das Zweite Kind bis 1.1.10(bzw eig 1.1.12)

für das Dritte hast du dann von 1.1.10 bis 1.1.13


LG

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Hallo,

es gibt auch folgende Variante.

Kind 1: Elternzeit für 2 Jahre beantragen, mit der Übertragungsoption des dritetn ELternjahres bis zum 8. Geburtstag.

somit Kind 1: EZ vom 01.01.08 - 31.12.09

Kind 2: EZ vom 01.01.10 - 31.12.11 beantragen, mit Übertragungsoption

Kind 3: EZ vom 01.01.11 - 31.12.12., wieder dritte Jahr Übertragungsoption

01.01.13 - 31.12.13 = dritte EZ-Jahr Kind eins

01.01.14 -31.12.14 = dritte EZ Jahr Kind zwei

01.01.15 - 31.12.15 = dritte EZ Jahr Kind drei


Laut Aussagen einiger Userinnen hier vor einiger Zeit geht es wohl noch länger... aber das mit der Übertragungsoption des dritten Jahres ist gesetzlich verankert, getestet habe ich solche Schnellfolge nicht ;-)

Gruss
Mone






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Meiner Rechnung nach kommst Du auf Ez bis 2015.
Dabie muß aber der AG der übertragung von je 12 Monaten für das erste und zweite Kind auf Zeit NACH dem dritten Geburtstag zustimmen. Das ist vom Wohlwollen des Ag abhängig. Mehr als 12 Monate können nicht übertragenb werden und verfallen daher.
Also:
1.Kind: EZ bis 31.12.2008 (12 MOnate ansparen, 12 Monate verfallen leider)
2.Kind: EZ bis 31.12.2009 (12 MOnate ansparen, 12 Monate verfalle leider)
3.Kind EZ bis 31.12.2013 (volle Elternzeit ausgeschöpft bis zum dritten Geburtstag des jüngstenKindes betsht auch ein Rechtsnaspruch drauf)
Danach 12 Monate von Kind 1 ranhängen und 12 Monate von Kind 2 ranhängen, macht ein Ende der Ez am 31.12.2015.
Der erste Arbeitstag der Mutter wäre dann der 1.1.2016.

Bin mir zu 99.9% auch sicher weil ich zwei Kinder mit kurzem Abstand bekommen habe und viel Gehühner mit dem übertragen der Zeit hatte. Wie gesagt besteht ein Rechtsnaspruch nur bis zum 31.12.2013, die beiden übertragenen Jahre können vom Arbeitgeber abgelehnt werden.
Ich hatte Glück, mir wurde es genehmigt und ich habe volle 6 Jahre für 2 Kinder (sie haben ziemlich genau 2 Jahre Abstand).

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Hallo,

du kannst pro Kind 3 Jahre gleich nach der Geburt nehmen. Also bis zum 3. Geburtstag des 3. Kindes wärst du in Elternzeit.

Dann hast du noch folgende Option:

Du bleibst mit dem ersten Kind 2 Jahre (ab Geburt) zu Hause, mit dem zweiten Kind 2 Jahre (ab Geburt) und mit dem 3. Kind 3 Jahre (ab Geburt) und hängst das 3. Jahr vom ersten Kind hinten dran, danach das 3. Jahr vom 2. Kind.

Macht, bei günstiger Verteilung 9 Jahre, bei deiner Variante sind es 7 Jahre.

Der Arbeitgeber muss zustimmen!

Auf jeden Fall werden bei 3 Kindern 9 Jahre auf die Rente angerechnet.

LG Marion