400 euro job nach 12 mon elterngeld

Hallo zusammen,
ich hab' mal eine Frage, wenn ich nach den 12 Monaten, in denen wir Elterngeld bekommen wieder auf 400,- basis bei meinem arbeitgeber arbeiten will, was würde ich da an elternzeit einreichen? auch nur 12 monate?
oder reicht man aus rententechnischen gründen dann trotzdem 3 jahre ein und handelt das so mit seinem ag aus, dass man nach 12 monaten wieder auf 400 euro basis arbeitet? kennt sich jemand da aus?
lg eni

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Hi,
besser für dich ist es, den Minijob im Rahmen der Elternzeit auszuführen. Das ist problemlos möglich, so lange du nicht für das Geld mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitest.

Ob das rententechnisch einen Unterschied macht weiß ich nicht genau, ich glaube schon - aber ohne Gewähr.

Vor allem aber genießt du die beitragsfreie Sozialversicherung (dann ein Vorteil, wenn Familienversicherung nicht geht) und den Kündigungsschutz der Elternzeit - speziell die fast unmögliche Kündigung ist ein Riesenvorteil, denn wenn du den Job außerhalb der Elternzeit machst hast du nicht mehr und weniger als jeder andere Arbeitnehmer auch.

Also, wenn der AG sich auf den Job innerhalb der Elternzeit einlässt, dann mach es!

Viele Grüße
Miau2

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danke für deine antwort, siehst du an den Kündigungsschutz hab ich noch gar nicht gedacht.
kannst du mir das mit der sozialvers. noch näher erklären? ist unser 1.kind, wir haben da gar keine ahnung, ich bin doch dann irgendwie bei meinem mann mitversichert oder?

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Hi,
wenn du verheiratet bist und dein Mann gesetzlich krankenversichert ist kannst du dich über ihn familienversichern lassen. Wie das mit dem Rest der Sozialversicherung (Rentenversicherng, Pflegeversicherung) ist, weiß ich nicht (als unverheiratete hat man derartige Erleichterungen nicht und damit ein Thema weniger, über das man nachdenken muss ;-)).

Ansonsten - so lange du einen ruhenden Arbeitsvertrag hast und gesetzlich versichert warst bist du in der Elternzeit beitragsfrei ganz normal weiterversichert. Der Rentenversicherung liegt dabei irgendein Durchschnittseinkommen zugrunde, für das dir "Punkte" in der Elternzeit angerechnet werden. Auch die Krankenversicherung ist beitragsfrei, dito gilt für die Pflegeversicherung. Von der Rentenversicherung bekommst du recht bald nach der Geburt einen langen Brief, der dir (mehr oder weniger verständlich ;-)) genau erklärt, wie das mit der Anrechnung in den nächsten Jahren ist.

Na ja, und da ich unverheiratet bin ist das mit der Sozialversicherung ein ganz entscheidender Vorteil - denn ansonsten müsste ich mich bei einem Minijob außerhalb der Elternzeit selbst versichern. Wie gesagt, wie das mit der Renten- und Pflegeversicherung ist weiß ich nicht.

Sagen wir es mal so pauschal: es hat für dich keinen Nachteil, wenn du nach Ablauf vom Elterngeld innerhalb der Elternzeit auf Minijob-Basis arbeitest. Denn die Elternzeit hat für dich dabei ausschließlich Vorteile, egal, ob jetzt die beitragsfreie Versicherung dazukommt oder nicht. Selbst wenn du irgendwann mal den eigentlichen Job kündigen willst, kannst du das problemlos (Frist gemäß Vertrag bzw. 3 Monate zum Ende der Elternzeit, soweit ich weiß). Das Kündigungsverbot gilt nur für den AG. Wenn der sich also darauf einlässt, dann greif zu - was besseres kann dir kaum passieren ;-).

Viele Grüße
Miau2

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In der Elternzeit wird Dir ja in der Rentenversicherung ein Wert angerechnet (wie schon beschrieben). Wenn Du nun in der Elternzeit zusätzlich verdienst, kommt das mit "oben drauf". Wird also nicht mit dem Wert verrechnet sondern der Wert erhöht sich somit.
Außerdem, wenn Du nur 1 Jahr Elternzeit beantragst, musst Du für danach einen Antrag auf Teilzeit stellen. So dass Du auf Minijob (!) dort weiter arbeiten würdest. Dein Vollzeit-Vertrag hättest somit verloren! Außerdem kannst Du nach 1 Jahr Elternzeit nur mit Genehmigung des AGs verlängern!
Sinnvoller und viel günstiger ist es, dass Du 2 (kannst dann immer noch auf 3 Jahre verlängern, ohne Genehmigung) oder gleich alle 3 Jahre beantragst und in der Elternzeit dort auf Teilzeit arbeitest.

Susanne