Arbeitsvertag vor 3 Tagen unterschrieben - kann man noch zurücktreten

Hallo,

habe am Montag einen Arbeitsvertrag unterschrieben, bei dem ich hinsichtlich Arbeitszeiten etc. meinem neuen Arbeitgeber sehr entgegen kam . Ich bin normalerweise sehr flexibel und wurde förmlich vom Arbeitgeber überrollt mit seinen Forderungen - ab 1.9. soll ich schon so viel wie möglich einspringen, obwohl ich in meiner alten Stelle erst zum 15.9. kündigen konnte .

Nachdem alles unterzeichnet war, hieß es plötzlich hinterher, ich dürfe aber nur in Schulferienzeiten Urlaub nehmen - davon war vorher bei 2 mehrstündigen Gesprächen keine Rede und dies ist für uns völlig inakzeptabel . Ich bin jetzt fast 50 Jahre alt , mein Mann 61 und wir sind froh, dass wir keine Ferienzeiten unserer Kinder mehr berücksichtigen müssen und nicht mehr dann urlauben müssen, wenn alles überfüllt, laut, heiß und schweineteuer ist .

Nun möchte ich gerne vom Arbeitsvertrag zurücktreten - geht das überhaupt und wenn ja, innerhalb welcher Frist ?

Wäre froh für baldige Antworten, habe momentan echt voll den Frust - zumal ich jetzt seit gestern überraschend eine andere Arbeitsstelle auf gerade mal halber Entfernung von daheim - verglichen mit der geschilderten neuen Stelle - angeboten bekam .

LG,
Heike

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Hallo Heike,

ich kann dir mit meiner Aussage sicherlich nicht allzu sehr weiterhelfen aber ich schreib dir trotzdem mal.
Wir haben zum 1. September einen neuen Kollegen einstellt. Alles war schon unterschrieben, die ganzen Papiere in der Personalabteilung. Gestern hat dieser neue Kollege dann angerufen und mitgeteilt, dass er die Stelle nun doch nicht annehmen werde da er in seinem Heimatort eine besser bezahlte Stelle gefunden habe!
Mein Chef war sicherlich sehr kulant und hat nicht auf die Einhaltung einer Kündigungfrist gepocht - aber sieh es mal so, was hat der Arbeitgeber davon wenn du eine Frist einhalten musst? Dann kommst du, hast gar keine Lust (machst vielleicht sogar krank) und bist nach der Einarbeitungszeit schon wieder weg.....
Deshalb könnte ich mir gut vorstellen, dass man in einem persönlichen Gespräch die Situation vielleicht auch ohne Kündigungfrist klären kann da ja beide Parteien nur nachteile von einem Arbeitsantritt hätten.

Alles Gute! #klee

Lilli

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Liebe Lilli,

vielen Dank für Deinen Vorschlag.

Ich möchte keinen Rabatz machen und auch nicht im Bösen mit irgendeinem Arbeitgeber auseinander gehen, nur die Art und Weise, wie plötzlich hinterher Dinge zu meinen Ungunsten geregelt werden sollen, ist mir doch sehr bitter aufgestoßen und hat mir das anfängliche Vertrauen " versaut ".

Dabei bin ich diejenige, die auf die Hau-Ruck-Aktion des neuen Arbeitgebers mit völlig überraschendem, vorgezogenem Arbeitsbeginn hin jetzt am Rotieren ist, weil ich sehr viele Dinge schnellstens beruflich und privat umplanen muss - eine neue Arbeitsstelle war von meiner Seite aus erst ab frühestens November/Dezember oder aber idealerweise ab 01.01.2009 gewünscht und geplant.

Noch heute werde ich nach einem Telefonat gerade eben mit dem Justitiar unserer Apothekerkammer dem neuen Arbeitgeber einen Brief schreiben und meinen Standpunkt klar formulieren. Sollte er sich dann nicht auf meine Forderung nach wenigstens teilweise Urlaub außerhalb der Ferien - festgeschrieben in meinem Arbeitsvertrag - als Kompromiss einlassen, dann wird er an meinem allerersten Arbeitstag bereits meine Kündigung auf dem Schreibtisch haben - auf die Gefahr hin, dass es zwei böse Wochen bis zum Monatsende werden.
Denn die Möglichkeit , mit zweiwöchiger Kündigungsfrist zum Monatsende zu kündigen, habe ich wenigstens ein halbes Jahr lang in der Probezeit.

Zurücktreten vom Vertrag, so die Auskunft des Justitiars, ist leider generell nicht möglich, auch wenn im Vertrag selbst keine Konventionalstrafe erwähnt ist .

LG,
Heike

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"Zurücktreten vom Vertrag, so die Auskunft des Justitiars, ist leider generell nicht möglich"

Das ist nicht korrekt. Es ist nicht "generell nicht" möglich, sondern "nicht generell" möglich.

Rücktrittsfristen können grundsätzlich schon vereinbart werden und wären nicht ungültig.

Gruß,

phoe-nix

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Es kommt darauf an wie der Vertrag formuliert ist. Es gibt in einigen Verträgen so eine Klausel, dass, wenn man z. B. vor dem Antrittsdatum zurücktritt, man eine Strafe zahlen muss.
Ansonsten bleibt dir nur ganz normal anzufangen und dann mit der normalen Kündigungsfrist wieder zu kündigen.

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Liebe Goldtaube,

ja, am ersten Tag kündigen werde ich, wenn wir keinen für beide Seiten akzeptablen Kompromiss finden.

Im Vertrag hat der Arbeitgeber den § mit der Konventionalstrafe durchgestrichen, der greift also sowieso nicht.

Danke für Deine Antwort,

lG,
Heike

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Hallo Heike,

du hast doch bestimmt eine Probezeit, in der du jederzeit mit Frist 2 Wochen ohne Begründung kündigen kannst.
Wenn als dein neuer AG nicht entgegenkommen will, dann kündige schon jetzt, nimm noch nen halben Tag Urlaub (?) und mache den Rest Dienst nach Vorschrift....

Viel Glück, S.

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#danke , Schimmelreiter ,

wie ich schon den anderen Schreibern antwortete, die 2-Wochenfrist für eine Kündigung gibt es und notfalls werde ich sie nutzen. Noch nie habe ich so etwas getan und es würden wahrscheinlich zwei sehr böse Wochen am Arbeitsplatz.

Andererseits wurde ich auch noch nie so " gelinkt "....

LG,
Heike

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Hallo Heike,

ganz so habe ich das nicht gemeint:
Ich meinte, du solltest schon VOR ANTRITT der Stelle kündigen, also JETZT.
Ich denke nämlich, dass die Kündigung schon ab Vertragsabschluss möglich ist und du nicht bis zum Arbeitsbeginn warten musst.

Vielleicht solltest du vorsichtshalber mal googlen, ob das so ist...

Viel Glück, S.

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Du könntest die Stelle antreten und am 1. Arbeitstag ohne Begründung mit 2-wöchiger Frist wieder kündigen...vorausgesetzt, es ist eine Probezeit vereinbart. Sofern eine Kündigung VOR Arbeitsbeginn nicht vertraglich ausgeschlossen ist, könntest du unter Einhaltung der vorgenannten Frist auch JETZT schon kündigen (habe gerade mal gegoogelt und es zumindest so aufgefasst...Fachwanwalt für Arbeitsrecht bin ich leider nicht ;-) ).

Ich würde es aber anders machen und vorab mit dem neuen Chef/Personalleiter sprechen, ob er einer einvernehmlichen Auflösung des Vertrages zustimmt. Wenn du nur 2 Wochen dort arbeitest, dürfte damit dem Arbeitgeber auch nicht gedient sein.

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Hallo Nick,

vielen Dank, ich habe gestern einen Brief geschrieben, in dem ich freundlich mein Anliegen schildere. Der geht heute raus und ich denke, dass ich spätestens nach dem Wochenende eine Reaktion haben werde.

Mein neuer Arbeitgeber steht sehr unter Druck, denn nach meiner Unterschrift unter den Arbeitsvertrag kündigte er am gleichen Tag demjenigen, dessen Stelle ich übernehmen soll, weil dieser Mitarbeiter dem Betrieb nach Beobachtung des Arbeitgebers und nch Einschätzung der Kunden , die sich wohl sehr beschwerten , mehr schadet als nutzt und diese Person auch noch in der Probezeit ist.

Wenn dieser Mitarbeiter geht UND ich nicht komme , steht mein neuer Chef mit einer verwaisten Stelle da .....das geht einfach nicht....da habe auch ich jede Menge Skrupel . Ich bin ja kein Unmensch, der jetzt einen Chef einfach sitzen lässt und hoffe deshalb auf ein positives Feedback und einen Kompromiss. Ich werde berichten, wie die Sache ausging . Notfalls werde ich dann kündigen, aber das ist definitiv das letzte Mittel.

LG,
Heike