Elterngeld-Antrag: Welche Anlagen???

Hallöle,

ich bereite gerade unseren Elterngeld-Antrag vor.... wie ich diese Formulare HASSÄÄÄH! *grmpf* Aber was muss, das muss...

Jetzt zu meiner Frage: Welche Anlagen muss ich auf jeden Fall beifügen? Ich habe die 12 Monate vor Beginn der Elternzeit ganz normal angestellt gearbeitet (nicht im öffentlichen Dienst)...

- Geburtsbescheinigung
Wo bekomme ich die her? Vom Krankenhaus?

- Verdienstnachweis
Was ist damit gemeint? Einfach eine Gehaltsabrechnung? Oder muss mir mein Arbeitgeber da noch extra was ausstellen?

- Nachweis Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
Was ist damit überhaupt gemeint?! Steht doch auf meinen Gehaltsabrechnungen, oder?

- Bescheinigung über Höhe und Dauer des Arbeitgeber-Zuschusses
Was ist damit gemeint?! Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?!

Oh mann....

Vorab ganz lieben Dank für jede Hilfe!
Vanillie mit Bauchmaus (36+0)

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Hallo...

sobald das Kind geboren ist, wird es entweder direkt vom KH oder von Euch beim Standesamt gemeldet, damit die Geburtsurkunde ausgestellt werden kann. Zur Geburtsurkunde erhält man die Geburtsbescheinigungen, auf denen deren Verwendungszweck vermerkt ist (Elterngeld, Kindergeld, KK usw.)

Entweder lässt Du Dir Deinen Verdienst der vollen 12 Monate vor dem Mutterschutz vom AG nachweisen
ODER
Du reichst die Gehaltsabrechnungen ein.

Nachweis der Sozialversicherungsbeiträge ist aus den Abrechnungen oder dem Verdienstnachweis ersichtlich.

Arbeitgeberzuschuss bezieht sich auf das Mutterschaftsgeld, das heißt Du reichst die Gehaltsabrechnungen auch mit ein. Inwiefern Eure EG-Stelle auf die Bescheinigungen nach ET besteht, musst Du erfragen. Das ist wohl unterschiedlich, bei mir genügten die Unterlagen bis zur Geburt...


LG Yvonne

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Hi Yvonne,

vielen Dank! Leider war ich bei zwei unterschiedlichen AG beschäftigt in dieser Zeit. Ist es auch ok, wenn mir beide AG eine Verdienstbescheinigung für den jeweiligen Zeitraum ausstellen? Also, der eine für 3 Monate, der andere für 9 Monate? Aufgrund eines BVs habe ich von meinem neuen AG nämlich für die letzten 5 Monate vor Beginn des MuSchu überhaupt keine Gehaltsabrechnungen mehr bekommen... und von meinem letzten AG *schäm* ist mir gerade eine der 3 Gehaltsabrechnungen, die ich brauche, irgend wie abhandengekommen. Dabei sammle ich die doch normalerweise so sorgfältig.... :(

GlG und vielen Dank,
Vanillie

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Klar, das geht natürlich.


LG Yvonne

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Bescheinigung der KK über das Mutterschaftsgeld muss auch mit dabei

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Hallo Vanillie,

ich habe mich auch schon mit diesem elenden Antrag auseinandergesetzt, damit ich nicht alles nach der Geburt machen muss.
Ich versuche mal zu antworten:

- Geburtsbescheinigung kriegste vom Standesamt (davon braucht man ja noch mehr für Krankenkasse, Arbeitgeber etc.)
- Verdienstnachweise: Es reicht normalerweise, wenn Du die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate VOR Mutterschaftsgeld-Erhalt einreichst.
- Das mit den PFlichtbeiträgen Sozialversicherung kann ich Dir nicht beantworten. Wo steht das denn??? (Panik) #schock
- Das letzte verstehe ich auch nicht, aber es wird wohl das Mutterschaftsgeld sein - das führt dann halt dazu, dass unsereins das Elterngeld de facto erst ab dem 3. Lebensmonat erhält.

Alles Liebe
Tati

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"das führt dann halt dazu, dass unsereins das Elterngeld de facto erst ab dem 3. Lebensmonat erhält."

Mutterschaftsgeld ist doch wesentlich mehr, also warum regt man sich darüber auf ;-) :-)


LG Yvonne

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Ich rege mich darüber keineswegs auf. Das ist lediglich die Begründung, warum es die Elterngeldstelle interessiert, ob und wieviel Mutterschaftsgeld man erhalten hat. :-p

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