Dauer eigene Elternzeit / Elternzeit für Partner Monate 13+14

Hallo!
Mein Baby soll Mitte September zur Welt kommen. Ich plane derzeit, 1 Jahr NACH den 8 Wochen Mutterschutz zu Hause zu bleiben, also insgesamt 14 Monate. Mein Freund würde nämlich gern den Monat 13 + 14 Elternzeit (+Elterngeld) beantragen, damit wir, bevor ich wieder loslege, noch etwas Zeit gemeinsam mit dem Kind haben.
Direkt im Anschluss an die Geburt seine Vätermonate zu legen, möchte er nämlich nicht, da er noch recht viel Urlaub hat, der "weg muss".

Gibt es Mitstreiterinnen, die es ähnlich gemacht haben oder ist das absolut unüblich?

Wie ist das eigentlich mit den Rentenansprüchen, wenn beide gleichzeitig in Elternzeit sind?

Danke für Eure Antworten
LG
Claudi

1

Hallo,

so funktioniert das nicht ganz.

Deine Elternzeit, was den Elterngeldbezug anbelangt, beginnt mit der Geburt des Kindes. Das Mutterschaftsgeld wird mit dem Elterngeld verrechnet, so dass Du de facto nur 10 Monate Elterngeld bekommst (wenn Du Elterngeld als Lohnersatzleistung erhälst).
Damit Ihr gemeinsam in Elternzeit seid, muss Dein Freund Monat die Monate 11 und 12 nehmen oder eben im Anschluß an Deinen Elterngeldbezug (Monat 13 und 14), aber die Zeit hättet Ihr dann nicht gemeinsam.

In Deiner Rechnung sind zwei Monate Elterngeld zu viel!

Gruß,
Julia

2

Hallo Claudi,

die 8 Wochen Mutterschutz werden vom Elterngeldbezugszeitraum abgezogen (steht auch DEUTLICH) in allen Medien zum Nachlesen.
Du kannst somit am Stück bis maximal zum 12. Lebensmonat daheim bleiben.

www.elterngeld.net etc..

Gruss
Mone

Achja, die beitragsfreie RV ist unabhängig von Elterngeld, diese gilt für die Elternzeit... daher sind die 2 Monate beim Partner und bei dir die Elternzeit über sicher..

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Hallo Mone,

Du schreibst, dass sie max. bis zum 12.LM daheim bleiben kann.
Das stimmt ja nicht, sie kann ja bis zu 3 Jahre daheim bleiben. Elterngeld bekommt sie natürlich nur bis zum 12. LM.
Danach kann ja Ihr Mann Elternzeit nehmen, sowie 2 Monate Elterngeld.

Ich denke mal scharf, dass Du das gleiche gemeint hast.
Aber da, wie wir ja Wissen, viele Elterngeld mit Elternzeit gleich setzen, wollte ich das nur mal korrigieren. ;-)

LG
Susanne

5

Hi!

danke... (mal unabhängig vom Elterngeld) ging es mir eigentlich in meiner Frage eher um die ElternZEIT.

Danke für die Info zur RV.
LG

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3

Hi!

Danke. Ja, ist mir schon klar, dass ich in Monat 13+14 kein Geld bekomme, nur mein Freund bekäme das Elterngeld. Für mich sind die Zahlungen mit dem 12. Monat dann gelaufen.

Rein gesetzlich geht die Elternzeit direkt mit der Geburt los, denke ich zumindest.
Aber da ich eh die 3 Jahre nicht komplett "ausreize", sondern nur 14 Monate zu Hause bleibe (+ eventuell 3 Monate Teilzeit direkt im Anschluss) und potentiell noch 1 Jahr aufhebe für später... müsste es doch eigentlich gehen.

LG
Claudi

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Hallo,

um ehrlich zu sein, verstehe ich jetzt gar nicht mehr, was Du eigentlich wissen möchtest.

Grundsätzlich ist es so, dass Du machen kannst, was Du willst, wenn Du von niemanden Geld dafür haben möchtest, sprich Dein Freund und Du müsst in Monat 13 und 14 gegebenenfalls von 67% seines Gehaltes leben, wenn Ihr beide zusammen zuhause bleiben wollt. Dein Elterngeldanspruch ist mit dem 12. Lebensmonat des Kindes vorbei, wie viel Du aber von den drei Jahren Elternzeit nimmst, dürfte nur Deinen Arbeitgeber interessieren.

Was war denn nun Deine Frage#kratz

Gruß,
Julia

8

Stop...

wenn Du erstmal nur ein Jahr oder auch 15 Monate nehmen willst, so kannst Du anschliessend nicht einfach die restliche Elternzeit nach Gutdünken nehmen.

insofern Du weniger als 2 Jahre Elternzeit nimmst, muss der AG nämlich zustimmen, damit die Restzeit irgendwann genommen werden kann.

Es sei, Du überträgst die EZ schriftlich bei Elternzeitantrag direkt auf einen noch festzulegenden Zeitpunkt bis zum 8. Lebensjahr.

Gruss
Mone

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