Krankheit unterbrechen??

Hallo.

Bin nun seit 4 Wochen von meiner Ärztin krank geschrieben.
War nun bei einer anderen Ärztin, die mir eine Erstbescheinigung ausstellte. Zählt das nun von vorn mit den 6 Wochen, oder zählt die Krankheit weiter?

Wenn mein Kind zwischenzeitlich krank wird, ist dann meine Krankheit unterbrochen und die 6 Wochen beginnen von vorn, oder läuft die Krank-Zeit weiter?

Was muss ich dann machen, wenn mein AG nicht mehr zahlt?
Krieg ich da automatisch Bescheid von der KK? Oder muss ich mich da selbst melden?

LG von dummi

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Hm... ich kann Dir fürchte ich nicht weiterhelfen aber ich versteh Dein posting auch nicht so richtig, möglicherweise gehts mehreren so #kratz...

Wenn ich krank bin bin ich krank und auch krankgeschrieben, wieso kann ich da plötzlich "gesunden" wollen, weil mein Kind zwischendurch krank ist? dann sind eben beide krank.

Oder gehts Dir darum, drumherum zu kommen Krankengeld zu bekommen?

Das mit der Erstbescheinigung der anderen Ärztin finde ich auch komisch, wenn ich seit 4 Wochen bereits krank bin gibts ne Folgebescheinigung oder #kratz?

lichtchen

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Hi.

Habs wohl etwas undeutlich formuliert.

Ich war 1,5 Wochen krank. Wollte dann wieder arbeiten gehen und mein Kind ist krank geworden.

Habe mich angesteckt und lag auch flach.

Zwischenzeitlich war ich wegen Mobbing beim Anwalt und psychisch 4 Wochen von meiner Hausärztin krank geschrieben, weil ich einen Neurologen-Termin erst später bekommen habe.
Diese hat mich dann weiter krank geschrieben mit ner Erstbescheinigung.

Meine Hausärztin weiß, dass ich zum Neurologen gehe und die Neurologin weiß ebenfalls, dass meine HÄ mich vorher krank schrieb.

Da ich aufgrund eingelegter Klage nicht mehr auf Arbeit kann werde ich noch weiter arbeitsunfähig sein und hoffen, dass beim Gütetermin was Positives für mich rauskommt.
Dann kann ich ruhigen Gewissens ab 1.10 eine neue Stelle antreten.

#klee

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du warst erst bei einer Ärztin, und diese hat dich insgesamt 4 Wochen krank geschrieben?

Dann bist du direkt (?) im Anschluß zu einer anderen Ärztin und hast dich wieder krank schreiben lassen?

Du hast der "zweiten "Ärztin verschwiegen, dass du schon (wegen dem gleichen?) vorher krank geschrieben warst?

Nun ist dein Kind krank, und du möchtest eine AU wegen Kind krank? Also deine Krakheit pausiert?

Wenn dein Kind wieder gesund ist, dann geht deine krankheit weiter?

Ich versteh nur Bahnhof!

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Hi.

Habs wohl etwas undeutlich formuliert.

Ich war 1,5 Wochen krank. Wollte dann wieder arbeiten gehen und mein Kind ist krank geworden.

Habe mich angesteckt und lag auch flach.

Zwischenzeitlich war ich wegen Mobbing beim Anwalt und psychisch 4 Wochen von meiner Hausärztin krank geschrieben, weil ich einen Neurologen-Termin erst später bekommen habe.
Diese hat mich dann weiter krank geschrieben mit ner Erstbescheinigung.

Meine Hausärztin weiß, dass ich zum Neurologen gehe und die Neurologin weiß ebenfalls, dass meine HÄ mich vorher krank schrieb.

Da ich aufgrund eingelegter Klage nicht mehr auf Arbeit kann werde ich noch weiter arbeitsunfähig sein und hoffen, dass beim Gütetermin was Positives für mich rauskommt.
Dann kann ich ruhigen Gewissens ab 1.10 eine neue Stelle antreten.

#blume

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Also:
wenn es ein und dieselbe Erkrankung ist, welche nur immer mal wieder auftritt, so werden die Wochen zusammengezählt. Egal ob immer wieder ein anderer Arzt... die Krankenkasse kann Dir da besser Auskunft geben.

Und wenn Dein Kind in der Zeit erkrankt, wo Du selber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hast, so wird Dich wohl kaum ein Arzt gesundschreiben, damit Du die Kindkrank-Zeit bezahlt bekommst und flups, das Kind ist fit, Mama sofort erneut krank..

Es mag sein, dass ich da was falsch interpretiere, aber alles in allem liest es sich so, als wenn da Wege gesucht werden, um möglichst lange ohne Finanzeinbußen krankgeschrieben zu werden!????

Kleiner Tip am Rande... Krank ist Krank, entweder bist Du krank oder Du bist es nicht... fertig.. alles andere ist Abzocke ;-)

LG Mone,
seit 28 Jahren crohnisch nicht gesund und von daher gegen das Suchen von Wegen, wie man am Besten beim durchmogeln klarkommt... ;-)

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Hi.

Habs wohl etwas undeutlich formuliert.

Ich war 1,5 Wochen krank. Wollte dann wieder arbeiten gehen und mein Kind ist krank geworden.

Habe mich angesteckt und lag auch flach.

Zwischenzeitlich war ich wegen Mobbing beim Anwalt und psychisch 4 Wochen von meiner Hausärztin krank geschrieben, weil ich einen Neurologen-Termin erst später bekommen habe.
Diese hat mich dann weiter krank geschrieben mit ner Erstbescheinigung.

Meine Hausärztin weiß, dass ich zum Neurologen gehe und die Neurologin weiß ebenfalls, dass meine HÄ mich vorher krank schrieb.

Da ich aufgrund eingelegter Klage nicht mehr auf Arbeit kann werde ich noch weiter arbeitsunfähig sein und hoffen, dass beim Gütetermin was Positives für mich rauskommt.
Dann kann ich ruhigen Gewissens ab 1.10 eine neue Stelle antreten.

#stern

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Auf gut Deutsch:

Du willst nun bis zum 30.09. arbeitsunfähig bleiben, richtig??

Dann kommt auf jeden Fall irgendwann das Krankengeld.

Achtung: laut Aussage eines Reha-Mitarbeiters sollte man nicht von Mobbing sondern von Konflikten am Arbeitsplatz sprechen. Denn Mobbing ist schwer, sehr schwer, detailliert nachweisbar und rufschädigend.

Vielleicht hilfreich für den Gütetermin, denn so mancher, der wegen "Mobbing" vor Gericht ging, musste sich selber teils an die Nase fassen.

Inwiefern die Kasse nun Krankheit 1 und Krankheit 2 zusammenpackt, wird Dir nur die Krankenkasse sagen können... manche Krankheiten bauen aufeinander auf, so dass es sein kann, dass auch Grippe und neurologische Unbefindlichkeit zusammen zählen. Denn wenn man psychisch angeschlagen ist, spielt auch das Immunsystem gern mal einen Streich ;-)

Also, eine kompetente Auskunft bekommst Du bei Deiner Krankenkasse.

Machst Du denn eine Therapie, damit Du das Erlebnis des Arbeitsplatzkonfliktes auch verarbeitest und nicht verdrängst??

Gruss
Mone

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Also wenn DU Krankgeschrieben bist und Dein Kind zwischendrin auchkrank wird brauchst DU ja keine Krankschreibung mehr fürs Kind da Du ja eh zu Hause bist.
Und wenn Du 4 Wochen krank warst und gleich am ersten oder letzten Tag dieser Krankschreibung zur anderen Ärztin gehst ud Dir wieder ne neue Krankschreibung holst auf eine andere Krankheit dann fangen die Wochen wieder von vorne an, weiss nur nicht ob die Kasse da mitspielt denn die sind ja auch nicht doof. Und wenn Du zu lange Krank bist schickt die Dir ein Arzt des Vertrauens von der Kasse und der schaut ob Dir wirklich was fehlt. Also weiß ja nicht warum Du nicht abreiten möchtest aber wenn Du mopping oder sowas hast dann erzähl es Deiner Hausärztin. Würde da nicht ständig wechseln.
Lg.Nicole

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"Und wenn Du 4 Wochen krank warst und gleich am ersten oder letzten Tag dieser Krankschreibung zur anderen Ärztin gehst ud Dir wieder ne neue Krankschreibung holst auf eine andere Krankheit dann fangen die Wochen wieder von vorne an, weiss nur nicht ob die Kasse da mitspielt denn die sind ja auch nicht doof."

Nein, fangen sie nicht. Bei gleicher Diagnose wird die Zeit weiter gerechnet.

LG,

phoe-nix

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Hab doch geschrieben bei einer anderen krankheit!

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Hallo.

Wichtig für den Zeitraum der 6 Wochen ist lediglich die Krankheit, nicht die Anzahl von Ärzten, die Dich dafür krank geschrieben haben.

Eine Krankheit Deines Kindes unterbricht Deine eigene Krankheit nicht. Was die Betreuung angeht, solltest Du Dich an Deine KK wenden.

Normalerweise informiert die KK den AG noch vor Ablauf der 6 Wochen (wobei die meisten AG's dies auch selbst nachhalten) und verlangt eine Entgeltbescheinigung für das Krankengeld. Nach Ablauf der 6 Wochen stellt der AG die Entgeltzahlung ein und die Krankenkasse springt mit dem Krankengeld (60 % vom letzten Brutto) ein. Das kann von KK zu KK unterschiedlich lang dauern, am besten Du fragst dort einmal nach.

Gruß, chuzzle

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Als Krankheit zählt das weiter. Also ab der 6. Woche bekommst du dann Krankengeld. Die 6 Wochen zählen immer pro Krankheit pro Jahr. Also wenn du zwischenzeitlich mal wieder eine Woche gearbeitet hättest, würde die Zeit trotzdem weiterzählen. Entscheidend dafür ist die Nummer, die auf der Krankschreibung steht. Ist es eine andere Nummer, zählen die 6 Wochen von neuem. Wenn du also die ersten 4 Wochen wegen Krankheit A daheim warst und jetzt wegen Krankheit B, dann zählen die 6 Wochen erneut - auch wenn du zwischenzeitlich nicht wieder auf arbeit warst.

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Hi.

Danke für die Antwort!

Also muss ich schauen, ab wann die jetzige Diagnose besteht.

Hatte erst 1,5 Wochen XX, dann war mein Kind krank.
Dann hatte ich XY für 1 Woche und dann ohne Unterbrechung 4 Wochen XY UND die jetzige YY.

Zählt also erst seit 4 Wochen, seit YY?

Hab ichs richtig verstanden?

LG #blume