Zuschüsse? Trotz Teilzeitjob?

Hallo!

da ich nicht oft hier im Finanz-Forum unterwegs bin, verzeiht mir ein paar Fragen, die sicher schon x-mal gestellt wurden....

Ich arbeite teilzeit und bin alleinerziehend.
Verdiene ca 900 Euro netto und bekomme 250 Euro Unterhalt fürs Kind.
Dann noch 154 Euro Kindergeld.

Steht mir da noch was zu? Wohngeld habe ich beantragt, das läuft.
Sonst noch was?
Die Lehrerin sagte, ich könnte Büchergeld beantragen, nur wo? Und das Schullandheim brauche ich auch nicht aus eigener Tasche komplett zahlen?

Was ist mit GEZ? Kann ich davon befreit werden?

Muss ich erst HartzIV beantragen? Trotz Arbeit?
Das sagte mir eine Freundin...

Ich war heute schon bei der Arge, aber Mittwochs finden da keine Gespräche statt..:-(

Kann mir jemand helfen?


#danke

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Hallo

Also GEZ kanst du dich nur unter ganz bestimmeten vorraussetzungen befreien lassen. Nur geringer Verdienst zählt da nicht. Wenn man Leistungen vom Amt empfängt, geht es. KAnnst du nachlesen auf der HP von der GEZ.
Aber 1300 Euro für 2 finde ich genug.
Und Büchergeld und sowas gibt es schon lange nicht mehr. ALG II Empfänger müssen das auch aus dem REgelsatz zahlen.
Und wer soll die KLassenfahrt zahlen?

Bianca

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Hallo Bianca,

danke für Deine Antwort.
Ich frage ja hier, weil ich heute morgen ein Gespräch mit der Lehrerin hatte und die mir das sagte.
Ich möchte mich also erstmal NUR informieren.

Also ich komme mit meinem Geld hinten und vorne nicht aus, Spülmaschine, Fernseher und Auto sind kaputt. Zahnarztkosten... und 200 (!!!) Euro Benzinkosten im Monat, da ich einen sehr weiten Arbeitsweg habe. Und nein, ich kann nicht mit dem Zug fahren.
Aber das tut ja nichts zur Sache.

Das mit dem Büchergeld und den Kosten fürs Schullandheim sagte die Lehrerin, vielleicht weiß sie es nicht anders...

Danke.

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Hallo,

das Jugendamt zahlt bspw. auch was für Freizeiten oder Ferien von einkommensschwachen Familien, möglicherweise gibts da was.

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Das ist doch eine ganze Menge Geldeingang, das bekommen manche nicht bei Vollzeitarbeit.

Kommst Du damit nicht hin (ist keine Wertung, nur eine Frage :-D.

LG

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Danke für "keine Wertung".:-)

Also ich habe einen Umzug hinter mir, der mich doch ein paar Euro gekostet hat, 3 Autoreparaturen und Arztkosten, auf die ich nicht näher eingehen möchte.

Wie schon oben geschrieben, habe ich 200 Euro Benzinkosten im Monat.

Ja, wahrscheinlich kann ich einfach nicht mit Geld umgehen....
Wollte ja auch nur wissen, ob mir was zusteht.
Ich arbeite nämlich hart, damit ich NICHT vom Staat abhängig bin.

LG

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Ich habe insgesamt

€ 1.240,00

Bin alleinerziehend mit einem vierjährigen Sohn.

Wieso reicht das bei euch nicht? Ergänzendes ALG II? Ich würde sagen, die zeigen Dir einen Vogel.

Wo wohnt ihr? Was habt ihr denn für Ausgaben? Miete, Strom etc.

Ich kann es nicht nachvollziehen, ehrlich.

LG Jenny

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PS: Wir kommen sehr gut klar.

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Hallo Jenny,


ist ja interessant mal Resonanz zu bekommen.
Danke.
Meine Miete und meinen Strom möchte ich hier nicht unbedingt preisgeben. War schon Überwindung genug die anderen Daten in ein Forum zu setzen.


Wenn Du damit klar kommst ist das toll, ich komme ja auch halbwegs klar. Nur ist das Geld super knapp und der Dispo mehr als ausgeschöpft.

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Erst einmal: Wohngeld und ALG II zusammen geht nicht. Nur eines von beiden. Wenn du Anspruch auf Wohngeld hast, dann hast du das Mindesteinkommen dafür erreicht.

Liegst du mit deinem anzurechnenden Einkommen (Erwerbseinkommen abzgl. Freibetrag., Kindergeld, Unterhalt) unter deinem ALG II Bedarf kannst du statt Wohngeld auch ALG II beantragen.

Dein Bedarf wäre 351 Euro + 211 Euro + 124 Euro Alleinerziehendenzuschlag + angemessene Miete + Heizkosten
Davon abgezogen werden das Kindergeld und der Unterhalt.
Von deinem Erwerbseinkommen wird der Freibetrag berechnet und zwar vom Bruttogehalt.
Das wäre dann 100 Euro Grundfreibetrag + 20 % vom Rest bis 800 Euro + 10 % vom Rest ab 800 Euro bis 1500 Euro.
Der Freibetrag wird vom Nettogehalt abgezogen und das was übrig bleibt angerechnet.

Von der GEZ befreit werden kannst du nur wenn du ALG II bekommst. Dazu musst du den ALG II Bescheid als beglaubigte Kopie zur GEZ schicken zusammen mit dem Befreiungsantrag.
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html

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Hallo,

Du kannst Dich bei der ARGE erkundigen und zusätzlich mal ins Jugendamt gehen und Dich erkundigen, ob Du Kita-Beitrag erlassen, bzw. teilerlassen bekommst. Fragen kostet nix;-)

LG

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http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&tid=1614978&pid=10418392&bid=28

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http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALG2rechner.php

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Hallo nightingale,

vielen lieben Dank für Deine Mühe,
hast mir sehr geholfen.

Ja, ich wohne übrigens am Rhein :-) im Ruhrgebiet, in einer recht kleinen Wohnung, die trotzdem nicht ganz günstig ist.
Hier wohne ich, weil ich auch u.a. auf meine Mutter angewiesen bin, die meine Tochter betreut, wenn ich arbeite...

Danke auch an alle anderen. Meine Fragen sind jetzt beantwortet.

Lieben Gruß
Lilly