Unterhalt von 23jährige Tochter

Hallo erstmal..
Ich versuche mich zu fassen..Meine Tochter ist fast fertig mit Studium,und gerade Mutter geworden..mit 23..
Nach absoluter Streit,wegen Unterhalt droht sie mich mit Erpressung und Anwahlt weil ich nacht eine Jahre Lügen und hinterher laufen satt war geld zu geben..
Ich war schokiert nach die Angriff dass es nur ums Geld ging,und war bereit meinen Jetziger ehemann-der nicht der Vater ist,Sachen zu erzählen,die nur uns anging,die sie übrigens ihre 48jahre alt freund erzählte..sie Leben nicht zusammen,soviel ich weiss..aber sie log soviel dass ich nix mehr weiss..
Sie erhalt also von Leiblicher Vater 300,und 150kindergeld,und bekam von mein jetziger mann 150euro,der eigentlich nicht müsste..ich arbeite nicht..
Ich habe kein Ahnung wie lang,wenn überhaupt..ich zahle von meine Haushaltgeld nun die 150euro,obwohl ich es mit Herz nicht mehr tue,so verletzt würde ich..
Ich hätte es gern bezählzt wenn ich es könnte aber wir sitzen auf 75000euro Schulden,und es Interessiert sie nicht,meinte ich sollte gefälligst arbeiten gehen,ich hatte ja krebs und ist nicht einfach für mich..
Wir zahlten ja auch die studiumsgebühr usw..
Was ist nun richtig,bin ich überhaupt verpflichtet?
Ist sehr lang zu erzählen,ich hätte für tochter alles getan aber als "SCHLAMPE UND schlimmere Worten tatüliert zu sein"brach mir das Herz und Vertruaen ist nun komplett weg..bin ja depressiv und nimm nun tabletten,habe noch einen 14jährige sohn,und lass mich nicht runter kriegen..könnte ihr mir klären was ich tun sollte?-DANKE

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Also es ist richtig, dass ihr für eure Tochter barunterhaltsverpflichtet seid. Und zwar der gesetzliche Vater und du als Mutter. Dein Ehemann, der ja deine Tochter nicht adoptiert hat ist ihr nicht unterhaltsverpflichtet und müsste also auch nichts bezahlen.

Es ist auch richtig, dass du als Mutter eigentlich zusehen müsstest (durch arbeit), dass du das Geld für den Unterhalt aufbringst. Aber da du Krebs hast/hattest wird vermutlich kein Richter verlangen, dass du deswegen arbeiten gehst.

Dir wird allerdings ein fiktives Einkommen zugerechnet, da dir ja ein Taschengeld von deinem Ehemann zusteht. Und davon müsstest du deiner Tochter Unterhalt zahlen.
Allerdings habt ihr ja noch einen Sohn, für den ihr ebenfalls sorgen müsst. Von daher habt ihr schon mal höhere Freigrenzen.

Hat deine Tochter ihr Studium jetzt unterbrochen, wenn sie selbst ein Kind bekommen hat? In erster Linie muss sich deine Tochter nämlich jetzt mal an den Vater ihres Kindes halten. Der ist ihr nämlich ebenfalls unterhaltsverpflichtet, und das wird alles mit angerechnet.

Ich würde euch raten, dass ihr mal zu einem Anwalt geht und euch beraten lasst.
Vielleicht kann man was machen, da sich deine Tochter ja auch nicht wirklich redlich verhält.

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Hallo

Nein, sie müssen nicht mehr zahlen. Sie hat ihr Studium abgeschlossen steht da. Und somit sind die Eltern raus. Der einzige der jetzt zuständig ist, ist der KV.

Bianca

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Da steht doch, sie ist FAST fertig mit ihrem Studium.
Für mich liest sich das, wie noch nicht ganz fertig.

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Hallo

Also ihr müsst gar nichts zahlen. Auch der Vaater nicht. Sie hat ihr Studium abgeschlossen und somit seid ihr raus. Du und der Vater.
Lass dich bloss nicht erpressen.

>Bianca

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Nun, ich denke, wenn du kein eigenes Einkommen hast, dann kannst du ja keinen Unterhalt für deine Tochter bezahlen.

Es gibt hier sicherlich einige Mitglieder, die sich besser damit auskennen.

Wie gesagt, ich denke, wenn du nichts hast, kannst du nichts zahlen.Und dass dein Lebenspartner ihr jeden Monat 150 Euro zahlt, ist nicht selbstverständlich, denn er ist ja nun mal nicht ihr Vater.

Vielleicht könnte sie vom leiblichen Vater etwas mehr bekommen, oder sie soll sich bittschön vom Vater ihres Kindes unterstützen lassen.Sie hat das Kind ja sicherlich nicht allein gezeugt.

LG
Simone

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Hallo Muggel,
nur der Vater des Kindes deiner Tochter ist unterhaltspflichtig, als Eltern seid ihr nicht mehr in der Pflicht, sobald ein Kind geboren wurde.
Auch müsst ihr nicht länger zahlen, als die Regelstudienzeit dauert. Es ist allein ihr Problem, wenn sie schwanger wird, ohne das Kind ernähren zu können. Wenn sie ihr Studium unterbricht für die Erziehung, hat sie Anspruch auf ALG2 und Unterhaltsvorschuss, falls der Vater des Babys wirklich nicht zahlen kann.
Die Studiengebühren, die ihr zahlt, zählen mit zum Barunterhalt, insofern wäre dein Anteil ohnhin schon abgeholten.
Aber nochmal: Wenn sie ein Kind hat, seid ihr nicht mehr zuständig. Das wird ihr auch jeder gute Anwalt sofort im Erstgespräch sagen, lass sie ruhig mal dahin latschen.
Ich würde diesem unverschämten Gör das auch genauso erklären und sofort sämtliche Zahlungen einstellen. Dass die sich nicht schämt, mit 23 die Hand aufzuhalten bei ihrer krebskranken Mutter:-[
Da sehe ich rot.
Liebe Grüße
Mariella

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Hi Mariella,


das verstehe ich auch nicht... #kratz Meine Mama wäre auch jahrelang zu Unterhalt verpflichtet gewesen und hat kaum etwas bezahlt, aber ich wäre doch niiieee im Leben auf die Idee gekommen, auch noch um das Geld zu betteln! Haben die Mädchen heute eigentlich gar keinen Stolz und keine zwei gesunden Hände zum Arbeiten mehr?? Pfui!!!

Also, in der Thematik kenne ich mich leider kaum aus und will auch nichts Falsches schreiben, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass die Mutter hier noch Unterhalt bezahlen muss. Soweit ich weiß, muss der Vater des Kindes nun daran glauben, viel Spaß dann mal!

Tss, tss, tss... #schmoll

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Ja du musst genauso wie der Vater Unterhalt zahlen bis deine Tochter mit der Ausbildung/Studium fertig ist.
Das du Krebs hast oder hattest entbindet dich davon nicht, auch mein Schwiegervater ist schwer krebskrank und muss trotzdem für seine beiden jüngeren Kinder unterhalt zahlen und ist verpflichtet zur Not auch eine Arbeit aufzunehmen.

Krankheit entbindet nicht immer von Arbeit und du schreibst du HATTEST Krebs, also schätze ich du bist jetzt gesund und könntest demzufolge auch eine Arbeit aufnehmen.
Willst oder kannst du das nicht musst du den Unterhalt von dem Taschengeld, welches dir als Ehefrau zusteht, bezahlen.

Ja sie könnte dich auch auf Unterhalt verklagen und würde wahrscheinlich Recht bekommen, ob das fair ist oder nicht darüber lässt sich streiten aber am Gesetz wird es nichts ändern.

Mein Rat wäre zahle jetzt, denn wenn sie dich verklagt und sich das monatelang hinzieht und sie Recht bekommt dann musst du die ganzen Monate die du nicht zahlst nachzahlen und das kann ein hübsches Sümmchen auf einmal werden.

Sobald sie das Studium abbricht oder fertig hat, bist du nicht mehr Unterhaltspflichtig, berate dich da aber auch mit einem Anwalt, sonst müsste ja jeder für seine Kinder zahlen wenn die mit 30 auf die Idee kommen sie wollen jetzt doch noch mal studieren.

Es tut mir leid das du solche Probleme hast und es scheint ganz schön viel bei euch vorgefallen zu sein, aber genauso wie sie wirst auch du deinen Teil dazu getan haben, denn zum Streiten gehören immer zwei oder mehr.

Viel Glück das ihr euch doch noch zusammenrauft.
lg carrie

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Das sehe ich nicht ganz so. Wenn die Tochter die Mutter als Schlampe bezeichnet (und das scheint noch die harmloseste Beschimpfung gewesen zu sein), dann kann die Tochter ihren Unterhaltsanspruch durchaus auch völlig verwirken.

Ich würde nicht einfach so weiterzahlen. Das ist es ja, worauf die Tochter spekuliert.
Erst mal muss überhaupt geschaut werden, ob die Tochter ihr Studium gleich nach dem Mutterschutz weiter führt, oder erst mal für die Elternzeit unterbricht. In der Elternzeit bekommt sie von den Eltern erst mal gar keinen Unterhalt. Da ist der Kindsvater voll für sie zuständig.

Und ob der Tochter überhaupt noch Unterhalt zusteht, so wie sie sich verhalten hat, da sollten sie sich mal von einem Anwalt beraten lassen.

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Bis zur Elternzeit wirds aber noch etwas dauern und die Mutter wird nicht beweisen können ds die Tochter sie beschimpft hat.
Das ist das Problem, geht es zu Gericht muss man alles beweisen können.

Wer weis wie sich die Mutter verhalten hat, ich möchte hier niemanden etwas unterstellen aber ich gebe dir mal ein Beispiel.

Die Mutter meines Mannes, eine sehr unangenehme Frau, hat sich nie um ihn gekümmert und ihn mit 2 Monaten beim Vater abgegeben.
Sie hat sich die ganzen Jahre nicht gemeldet, als er 20 war hatten sie wieder Kontakt weil die Schwester den Kontakt gesucht hat, die Mutter gab ihr seine Adresse also wusste sie wo er sich aufhält und hätte den Kontakt herstellen können.

Er wollte sich mit seiner Mutter treffen auf einen Kaffee, stattdessen waren ihr ihre Internetbekanntschaften wichtiger.
Zu seinem Geburtstag hat sie sich in ein Kaffeehaus gestellt und mit einer Bekannten gequatscht statt mit ihm, wir waren in einem EKZ wo mehrere Kaffeehäuser sind.
Wenn er nicht nach ihrer Pfeife getanzt hat hat sie es mit heulen versucht und ihn immer wieder ausgenutzt, als er mal ihre Hilfe brauchte war sie nicht da, du kannst dir also vorstellen das mein Mann und auch ich nicht gerade die nettesten Worte zu ihr sagten.
Trotzdem hat er Anspruch auf Heiratsgut, haben uns beim Gericht erkundigt.

Angeblich bin ich schuld das die beiden keinen Kontakt haben, ich habe meinen Mann aber erst kennengelernt da war er 21 und wo war der Kontakt vorher?

Du siehst also es kommt immer auf die einzelne Situation an.

lg carrie

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Hallo,

da bei euch ein etwas komplizierter Bedarfsfall besteht, geht ihr am besten zu einem Anwalt der sich auf Unterhaltsrecht spezialisiert hat und lasst euch alles unverbindlich ausrechnen.

Mit Erpressung kann man nur dann bedroht werden, wenn man erpressbar ist. Der klassische Fall sieht doch so aus :
Wenn du nicht machst was ich sage dann erzähle ich "das" dem "Soundso". Dann sollte man selbst zum "Soundso" gehen und "das" erzählen. -> Und schon ist man nicht mehr erpressbar.
Oder hast du wen umgebracht und deine Tochter droht zur Polizei zu gehen?

Lg Karin

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nein,nicht der gleiche..es geht um meine Depressionen und mit meine Ehe..

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Wenn du Depressionen hast und dein Mann nichts davon weis dann sage es ihm selber, lass dich doch nicht erpressen von deiner Tochter.
Wäre ja noch schöner wenn sie damit durchkommt.

Sei klug und greife ihr da vor, dann hat sie nichts mehr womit sie dich erpressen kann.
Was das Geld angeht, erkundige dich ob du überhaupt noch zahlen musst, wenn nicht dann soll sie mal gucken woher sie sich ihr Leben finanziert.

Ich wünsche dir viel Glück und es tut mir sehr leid das du solche Probleme mit deiner Tochter hast.

lg carrie