Steuerschätzung rückgängig machen?

Hallo :-)

Weiß jemand, ob man eine Schätzung der Einkommenssteuer rückgängig machen kann?

Details:

Jemand wurde aus Schusseligkeit für 2006 geschätzt und musste so knapp 1500 Euronen berappen.

Kann man das Rückgängig machen und wenn ja, innerhalb welcher Zeit und ist dies von Erfolg gekrönt?

Ich DANKE euch sehr sehr sehr!!!!#bitte

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hi,

der jenige hat eine festetzung bekommen, da nimmt das finanzamt eben das vom vorjahr und setz die einkommensteuer fest.

unter der berechnung am bescheid steht das man totz der festzsetzung zur abgabe der steuererklärung verpflichtet ist.

die einkommensteuererklärung muss abgegeben werden. eine direkte frist gibt es nicht, jedoch ist es ratsam dies schnellstmöglich zu tun, den die nachzahlung ist jetzt ja jetzt erstmal fällig.

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und wenn die nachzahlung schon (aus "nicht-wissen-was-zu-tun-war") bereits geleistet worden ist ?

danke dir erstmal!!!

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nach der einreichung der steuererklärung bekommst du dann nochmals einen bescheid, je nach dem ob du mehr nach zahlen musst oder was erstattet bekommst wird das was du bis jetzt geleistet hast dagegen gerechnet.

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