Welche Gelder wann beantragen??

Hallo,

ich bin in der 20. Woche schwanger und habe nun mal versucht mir einen Überblick zu verschaffen, was ich alles beantragen kann.
Ich blicke bei den ganzen verschiedenen Bezeichnungen einfach nicht durch!

Ich wurde Anfang der Schwangerschaft von meinem Arebitgeber gefeuert. Hatte eine Ausbildung dort begonnen. Da ich nicht lange genug gearbeitet habe, bekomme ich kein Arbeitslosengeld.
Ich werde nächstes Jahr im August eine schulische Ausbildung beginnen damit ich genug Zeit für mein Kind habe. Unterkunft für das Kleine in den paar Stunden ist schon geregelt.

Mein Verlobter (heiraten im Oktober) verdient gut und möchte nur 2- 3 Monate zu Hause bleiben. er bekommt ja dann in diesen Monaten 65% von seinem Gehalt!?

Was steht uns unter den gegebenen Bedingungen überhaupt zu? Und was muss ich wann beantragen?

Hoffe ihr haltet mich jetzt nicht für komplett bescheuert! #hicks

Liebe Grüße...

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hi,

wie kann dein ehemailger arbeitgeber dich in der ausbildugn kündigen???das verstehe ich nicht ganz da hat man besonderen kündigungsschutz und wenn man ss ist nochmal.

naja wenn dein freund gut verdient sieht es schlecht aus.....bzw es kommt drauf an was du unter gut verdienen verstehst. den auch wenn ihr noch nicht verheiratet seit seit ihr für die ämter eine lebensgemeinschaft er muss für euch aufkommen.

aber das elterngeld steht dir zu zumind. der grundbetrag von 300 euro.

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Ihr bekommt Elterngeld und Kindergeld, beides wird nach der Geburt beantragt !

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Du wirst 300 Euro Elterngeld bekommen in der Elternzeit und 154 Euro Kindergeld. Für weitere Ansprüche ist in erster Linie Dein gut verdienender Verlobter Ansprechpartner, er ist dem Kind sowie Dir ab Beginn Mutterschutz ja unterhaltsplichtig.

Gruß,

poe-nix

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Kurzer Zusatz: Er bekommt für die 2 Monate Elternzeit 67% seines Einkommens. Nimmt er Elternzeit länger in Anspruch, wird er nix weiter bekommen.

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Also ich bin mir nicht sicher, ob ich dich richtig verstand hab:

ja dein Freund bekommt wenn er Elternzeit nimmt bekommt er 67 % seines Durchschnittsnettoeinkommens der letzten 12 Monate.

du kanns beantragen :

Elterngeld - wahrscheinlich (ohne nähere Hintergründe ) wirst du den sockelbetrag von 300 euro bekommen
Kindergeld - 154 Euro
beides ab Geburt

Ansonsten - wenn du dass überhaupt meinst , gibt es noch :
ergänzendens ALG II - da dein Mann aber wohl recht gut verdient halte ich das für unwahrscheinlich - bin da aber auch kein Fachmann.
Wohngeld
oder Kinderzuschlag
über die einzelnen Bedingungen würde ich aber mal bei den zuständigen Institutionen nachfragen.

Lg Kessita

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ach ja es kann glaube ich vom finanziellen her immer nur einer von euch in Elternzeit sein - also dass nur einer Elterngeld bezieht - bin mir da aber nciht hundertprozentig sicher...

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Warum bist du denn nicht gegen die Kündigung vorgegangen? Als Schwangere bist du unkündbar. Da ist das ganz egal, ob du noch in der Ausbildung, in der Probezeit, oder auf Timbuktu bist. Wenn du nicht gerade den goldenen Löffel klaust, dann kann der Arbeitgeber dich nicht los werden.
Naja, jetzt ist es eh zu spät.....


Also, nach der Geburt bekommst du ja Elterngeld. Da du keine Arbeit hast und auch kein ALG 1 beziehst bekommst du 12 Monate Elterngeld. Da allerdings wohl nur den Sockelbetrag von 300 Euro.
Wenn dein Freund auch ein paar Monate zuhause bleiben möchte, dann bekommt er in der Zeit 67% seines durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. In der Zeit, wo dein Freund Elterngeld bekommt fallen deine 300 Euro allerdings weg. Ihr könnt nicht gleichzeitig Elterngeld bekommen.
Elterngeld kannst du frühestens mit der Geburt des Kindes beantragen, da du die Geburtsbescheinigung beifügen musst.

Wenn das Kind dann da ist, ist in erster Linie dein Freund für dich zuständig. Das heisst, er muss für dich und das Kind Unterhalt zahlen, bzw euch unterhalten.
Da ihr dann ja schon verheiratet seid kann dein Freund dann in Lohnsteuerklasse 3 gehen, und bekommt somit mehr Netto raus.

Wie viel verdient dein Freund denn ca. netto?

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Netto hat er 1900 Euro. Ich wurde in der Ausbildung von fast allen Kollegen gemobbt sodass ich irgendwann immer wieder umkippte und psychische Hilfe brauchte.
Ich wurde wegen meinem Gesundheitszustand raus geworfen. Woher der kommt war dem Chef wohl egal. Ich hätte zwar dagegen vorgehen können, aber ich hatte dazu einfach nicht mehr genug Kraft!

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Sorry, aber ich bilde selbst aus und es ist unmöglich, Dich wegen Deines Gesundheitszustandes rauszuwerfern. Auszubildende können fast aus keinem Grund gekündigt werden, das ist die sicherste Stellung nachdem einer schwangeren Mitarbeiterin!

Ich denke Du erzählst uns hier die Storry vom Gaul!

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Hallo,

also... mit 1900 Euro netto ernährt so mancher Familienvater seine Familie, somit kann ich mir nicht vorstellen, für 3 Personen, dass Ihr da erg ALG2 erhalten könntet..

Elterngeld sind für Deinen Verlobten 67 % vom Nettoeinkommen aus den 12 Monaten vor Geburt/Elternzeitbeginn.. näheres dazu auf elterngeld.net

Beachtet, dass Ihr insgesamt 14 Monate Elterngeld bekommen könnt... Nicht jeder 12 Monate.. Ob nun Du 12 Monate mit 300 Euro Elterngeld und Dein Verlobter mit 2 Partnermonaten á 67% des Netto, etc ist egal..

Ihr könnt natürlich für die Zeit, wo Dein Partner daheim bleiben will, noch staatl Hilfe holen, in Form von ALG2, aber ob das so Sinn der Sache ist??

Entweder spart doch für die Monate, damit Ihr finanziell klarkommt oder Dein Verlobter kann nicht daheim bleiben, wie es bei andern auch passiert..

Oder Du gehst in den Monaten jobben/arbeiten..

Staatlich habt Ihr Elterngeld, Kindergeld... mehr net..

LG

Mone

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Danke für deine Antwort!

Finanziell werden wir mit Sicherheit auskommen! Da ich ja auch noch Ersparnisse habe die ich in laufende Kosten mit einbringe! Ich wollte das bloß wissen um einen groben Durchblick zu bekommen!
Gehe ja auch relativ schnell nach der Geburt wieder arbeiten!

lg