Unterhalt von KV durch Pfändung; wird das aufs Hartz IV angerechnet?

Hallöchen, wer kann mir helfen? ich bin derzeit im erziehungsurlaub und bekomme hartz IV für meinen sohn und mich als bedarfsgemeinschaft, allerdings erst nachdem mein mutterschutz beendet war. noch vor geburt meines kindes habe ich einen anwalt beauftragt, die vaterschaftsklage usw. durchzusetzten. es wurde nie unterhalt vom KV gezahlt, bekomme also unterhaltsvorschuß vom jugendamt. nun war der titel rechtskräftig, plötzlich konnte ein Betrag gepfändet werden, der ja nun eigentlich meinem sohn zusteht. ist es richtig, dass nun jugendamt oder sogar arge das geld bekommen? jedoch handelt es sich um Ansprüche meines Kindes, die entstanden sind, bevor wir hartz IV erhalten haben. ich weiß, klingt kompliziert, aber vielleicht kennt sich ja jemand damit aus oder hat ähnliches erlebt. Danke euch schon mal.

GLG Sandra

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Wenn du Unterhaltsvorschuß erhalten hast, dann bekommt erstmal das JA seinen Anteil zurück.Es hat deinem Sohn ja vorgestreckt, was ihm zusteht.

LG Yvonne

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sowas hatte mein anwalt schon vermutet, aber eigentlich ist es ja gemein, der unterhaltsvorschuß ist ja nicht der gesamte betrag, der der kv eigentlich an unterhalt zahlen müßte. und fies ist auch, dass ich vollstrecke und das jugendamt dann die kohle bekommt. die haben selbst einen titel und könnten damit selber vollstrecken, oder? danke für deine schnelle antwort :o)

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Das JA bekommt nur, was es vorgestreckt hat.
Mal angenommen du hast vom JA 1000€ Unterhaltsvorschuß erhalten und beim KV werden aber 1500 gepfändet(weil er mehr als den Mindestsatz bezahlen muss), dann bekommst du bzw. dein Sohn natürlich den Rest.
Wie das dann auf ALG II angerechnet wird kann ich dir allerdings nicht sagen.

LG Yvonne

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also eigentlich sollte alles, was VOR deinem algII (nicht hartzIV!!!) bezug an unterhalt gezahlt wurde oder eben jetzt nachgezahlt werden kann NICHT gegengerechnet werden, aber während des bezugs wird es angerechnet.


lg anita

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dachte ich auch, weil es eben nur ca. 300 Euro sind und ich halt erst alg II für mein kind erhielt, als mein sohn 2 monate alt war. blöd ist, dass mein anwalt auch nicht so wirklich bescheid weiss... danke für deine schnelle antwort :o)

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Das Jugendamt wird erstmal seinen Vorschuss einfordern. Und beim Hartz 4 ist es meist so, dass sie dir das restliche Geld anrechnen werden, egal wann der Anspruch entstanden ist!

LG

Susanne

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kindergeld wird angerechnet..egal ob du oder wieviel du bekommst.

das JA wird geld zurück behalten und damit das minus das ja durch den vorschuss entstanden ist ausgleichen.der kindsvater hat ja in dem sinne keine schulden bei dir,sondern beim JA.


lg bine

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da du ja unterhaltsvorschuss bekommen hast und mit dem anderen geld (mutterschutz) ausgekommen bist, kann es natürlich nun sein, dass das als zusätzliches einkommen verrechnet wird. wenn er jetzt wegen des titels plötzlich 1500 euro auf den tisch legt (fiktiv ist das der gesamte unterhalt seit geburt), muss natürlich erstmal der unterhaltsvorschuss beglichen werden (müssten ca. 2/3 sein bei mindestunterhalt, oder eben geringer, wenn er mehr zahlen müsste: 1000 euro), dann blieben dir 500 euro, die aber die arge als zusätzliches einkommen sieht (von euch beiden bzw. deinem kind, aber ihr seid ja bedarfsgemeinschaft, deswegen wirds auch so angerechnet)... andererseits darf man im jahr soundsoviel an einkommen haben, was nicht angerechnet wird bzw. es darf ja auch ein freibetrag bei beantragung von alg2 vorhanden sein. über die höhe kann ich dir leider nichts sagen, da müsstest du dich selber schlau machen. auch ob das überhaupt in diesem fall so möglich ist...