Exfrau hat Mietschulden gemacht. Nun soll ich zahlen.

Folgendes Problem.

Während unserer Ehe haben wir seinerzeit gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben.
Leider hielt die Ehe nicht und ich bin ausgezogen. Sie wollte mit den Kindern in der Wohnung bleiben und hat dies der Wohnungsverwaltung mitgeteilt. Die gaben ihr ok, daß sie drin wohnen bleiben kann.
Nur habe ich damals leider nichts unterschrieben und auch keine Kündigung. Für mich war es damals ok, zumal ich mit Wohnungssuche, etc selbst viel um die Ohren hatte und auch mit der Trennung zu kämpfen hatte. Und af der anderen Seite froh, daß die Kinder erstmal in gewohnter Umgebung bleiben konnten.

Nun kam heute der Hammer. Hatte nen gerichtlichen Mahnbescheid in der Post. Sie ist letztes Jahr umgezogen und hat wohl die letzten 6 Monate keine Miete gezahlt. Jetzt werde ich als Gesamtschuldner mitaufgeführt.

Was kann ich machen? Nen Anwalt will ja auch erstmal Geld haben, bevor er mir überhaupt nen Ratschlag gibt. Gibt es irgendwelche Stellen an die ich mich wenden kann. Hat jemand ähnliches erlebt.

Ich will ja Widerspruch einlegen, doch kann der zu weiteren Kosten führen. Vor allen wenn ich wirklich noch rechtlich dafür haftbar bin.

Folgende Problematik kommt hinzu. Der Gebäudekomplex ging vor rund 2 Jahren die Hand einer Vermögensverwaltung, wegen Insolvenz der Bauherren. Von der damaligen Hausverwaltung ist auch keiner mehr da. Es existiert wohl nur dieser alte Mietvertag.

Ich selber wohne seit 2005 nicht mehr dort. Habe entsprechenden Mietvertrag meiner jetzigen Wohnung und auch noch die Ummeldebescheinigung.

Habe auch meine Exfrau sofort angerufen. Ihre Antwort war nur, du hast doch damit eh nix zu tun. Sie selber will zur Schuldnerberatung.
Ich selber habe nie irgendwelche Mahnungen erhalten bzw. Einsicht in die Finanzen meiner Exfrau.

Wäre für Hilfreiche Tips sehr dankbar.

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wenn du den mietvertrag mit unterschrieben hast,haftest du mit.
kannst du gar nichts gegen tun.

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2 Doofe ein Gedanke ;-)

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stimmt#huepf

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Nix kannste machen.
Wenn ihr beide im Mietvertrag steht dann können sie auch euch beiden an den Karren fahren!

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Zahlst du ihr Unterhalt? dann zahle doch die Mietschulden und verrechne das mit dem Unterhalt für Sie ;-)

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das darf er gar nicht machen

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..vielleicht kann er sich mit ihr einigen... ansonsten hat er natürlich nun Pech und darf nun auch noch deren Mist bezahlen....

:-[

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Um einen Anwalt wirst Du nicht drumrumkommen.

Ich sehe die Sache so: im Außenverhältnis, d. h. gegenüber dem Vermieter haftest Du. Heißt, Du musst zahlen. Im Innenverhältnis, d. h. gegenüber Deiner Ex-Frau hast Du einen Regreßanspruch. Geht sie in die Insolvenz, gehst Du leer aus.

Solltest Du ihr Unterhalt zahlen, kannst Du versuchen, das zu verrechnen. Mit Kindesunterhalt geht das allerdings nicht.

Du hättest seinerzeit den Vermieter bitten müssen, dich aus dem Mietvertrag zu entlassen.

Gruß

Manavgat

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Es ist vollkommen richtig, dass du aufgrund des gemeinsam unterschriebenen Vertrages gesamtschuldnerisch haftbar gemacht werden kannst...da beißt die Maus keinen Faden ab.

AUF GAR KEINEN FALL Widerspruch gegen den Mahn- bzw Vollstreckungsbescheid einlegen...die Forderung gegen dich ist berechtigt und ein Widerspruch würde deine Kosten nur unnötig in die Höhe treiben, weil es in dem Fall zum Gericht geht.

Die Krux an der Sache ist, dass du damals vom VM nicht aus dem Mietvertrag entlassen wurdest...daran ändert auch die Tatsache nix, dass du nachweislich aus der Wohnung ausgezogen bist.

BTW: Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob du die Mietschulden über eine zivilrechtliche Klage von deiner Exfrau einfordern kannst...ich würde mich bei einem entsprechenden Fachanwalt informieren. Sofern bei ihr nix zu holen ist, nützt dir das allerdings auch wieder nichts.

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Meine Exfrau bezieht ALG II und somit ist bei ihr auch nix zu holen. Ne entsprechende Klage würde mir also nichts bringen.

Das mit der Kündigung des Mietvertrages ärgert mich tierisch. War aber mein Fehler.

Und leider ist dieser alte Vertrag das einzige Dokument. Aber sämtliche Mahnungen und Forderungen waren nur an Sie gerichtet... (Habe sie vorhin mal gefragt, welche Adresse denn auf den Briefen war.)

Werde aber wohl zumindest um eine Erstberatung nicht drum herumkommen.

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"Werde aber wohl zumindest um eine Erstberatung nicht drum herumkommen."

Ich würde sagen, dass du dir wegen der Mietschulden eine anwaltliche Beratung sparen kannst...das wäre rausgeschmissenes Geld. Es ist de facto rechtens, dass man jetzt auch an dich herantritt...und es ist m.E. unerheblich, ob du vorher entsprechend angemahnt wurdest oder nicht.

Möglicherweise hat man zunächst nur deine Ex angeschrieben, weil man wusste, dass nur noch SIE die Wohnung bewohnt...letztendlich spielt das aber bzgl der gesamtschuldnerischen Haftung keine Rolle.

Vielleicht versuchst du es vorab mal in einem Rechtsforum, z.B. www.recht.de. Registrieren (das ist kostenlos), im Unterforum "Mietrecht" posten, aber möglichst allgemein gehalten. Also praktisch so, als würde es nicht dich, sondern eine dritte Person betreffen. Das ist in deren AGB so vorgeschrieben.

Kannst ja mal berichten, was für Auskünfte du dort bekommen hast...ich befürchte allerdings, dass es keine anderen sein werden, als die, die ich dir leider auch nur geben konnte.