Sozialversicherung ab 14 Wochenstunden

Hallo! Ich habe jetzt ein Jobangebot erhalten, wo ich mir die Stundenzahl quasi aussuchen kann. Eine Freundin sagte mir nun ich soll auf jeden Fall mind.14 machen, wegen der Sozialversicherungen. Ab 14 KÖNNTE man es so machen?! Ich hab ehrlich gesagt NULL Ahnung davon. Wer kann helfen??? Und vor allem : Wo steht dazu etwas??
LG tilly

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Sozialversicherungspflichtig wird ein Job wenn du über 400 Euro verdienst und dann bist du darüber krankenversichert.

Verdienst du nur bis 400 Euro musst du dich zusätzlich freiwillig krankenversichern (sofern du nicht in derFamilienversicherung bist).

Es kommt also drauf an wieviel du pro Stunde verdienst. Wenn du 14 Stunden arbeitest pro Woche und insgesammt 56 STunden im Monat und du 7 Euro pro Stunde bekommst liegst du bei 392 Euro und somit unter 400 Euro und das ist nicht sozialversicherungspflichtig, da du das Geld ja brutto wie netto bekommst.

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Ja das wußte ich auch schon! Das was meine Freundin mir da sagte, sagt mir aber so gar nichts. Hat das evtl. was mit dieser "Gleitzone" zu tun??

Sie sprach irgendwas von " kannst dichfreiwillig sozialversichern lassen", ich seh sie aber erst morgen und es brennt mir auf der Seeln;-)

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Mit der Gleitzone hat es nichts zu tun. Was die Gleitzone ist bzw. wann sie anfängt wurde bereits geschrieben.

Wenn du einen Minijob bis 400 Euro ausübst und nicht in der Familienversicherung bist musst du dich freiwillig versichern lassen und das kostet so um die 130 Euro monatlich. Ab 400,01 Euro ist ein Job sozialversicherungspflichtig und du bist krankenversichert, weil du ab da Beiträge von deinem Einkommen zahlst.

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Huhu,
mit der Gleitzone hat das nichts zu tun. Dies bedeutet nur, dass Du ab 401 bis 800 weniger Beiträge zahlst. Du bist ein sogenannter geringverdiener.
Die 14 Stundengrenze gab es mal, ist aber weggefallen.
Falls Du keinen Anspruch auf eine Familienversicherung hast, ist es besser Du arbeitest sozialversicherungspflichtig, sonst musst Du Dich freiwillig versichern lassen, was in der Regel teuerer ist.
LG Nicki

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komisch, ich beziehe zur Zeit Arbeitslosengeld und habe einen Nebenjob. Die beim Abeitsamt meinten, ich darf nicht mehr als 14,59 Stunden in der Woche arbeiten, denn alles was über 15 Stunden wäre, ist sozialversicherungspflichtig#kratzwas stimmt denn jetzt????

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Das ist Blödsinn. Das du nicht 15 Stunden und mehr arbeiten darfst liegt daran, dass du sonst aus dem ALG I Bezug fällst, weil du nicht mehr als arbeitslos gilst:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25878/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Zusatzeinkommen/Zusatzeinkommen-Nav.html