Elternzeit kürzer als beantragt nehmen?

Hallo zusammen,

ich habe bei meinem Arbeitgeber zwei Jahre Elternzeit beantragt mit der Option, auch noch das dritte Jahr im Anschluss zu nehmen. Aus verschiedenen Gründen sollte ich nun aber doch schon wieder früher arbeiten. Ich weiß, dass alles von der Kulanz meines Arbeitgebers abhängt.

Welche Mutter war in einer ähnlichen Situation und kann mir ihre Erfahrungen und ihre Vorgehensweise schildern?

Danke und viele Grüße, Uta

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Hallo,

es gibt durchaus Gründe, aus welchen der Ag einer Verkürzung der Elternzeit NICHT zustimmen muß. Ist Dir das bekannt und trifft auf Dich nicht zu?

Ich kenne die Situation nicht und kann daher nichts raten- was genau möchtest Du wissen? Aufbewahrung 3. Jahr, Zustimmung AG, Gründe für Verkürzung, Zugehen auf den AG, ggf. TZ in Elternzeit statt Ende EZ?

LG

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Mir ist klar, dass ich auf das "Wohlwollen" meines Arbeitgebers angewiesen bin und rechtlich keinen Anspruch habe, wieder früher anzufangen.

Mich würde einfach interessieren, wie andere in dieser Situation vorgegangen sind. Wie sie auf den AG zugegangen sind, wie sie argumentiert haben - und vor allem, ob ihrem Wunsch schlussendlich entsprochen wurde.

LG Uta

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Bei mir war die Situation so, dass ich 3 Jahre mitgeteilt hatte- und mir nach einem die Decke auf den Kopf gefallen ist.

Ich habe dann das Gespräch mit meinem Bezirksleiter gesucht. Dieser hat mir vorgeschlagen, meinem Wunsch zu enstprechen wenn ich gleichzeitig darauf verzichte, an meinen alten Arbeitsplatz und - ort zurückzukehren. Ich habe einer Vertragsänderung zugestimmt. Damit hatten beide gewonnen, denn am alten Standort mußte Personal abgebaut werden. Für mich hätte der Schuß aber auch mächtig nach hinten losgehen können....

Im Nachhinein denke ich wäre es klüger gewesen, TZ in EZ zu beantragen und sich auf eine verhältnismäßig hohe (bei TZ max. 30 Std.) Arbeitszeit zu binden. das geht allerdings natürlich nur mit Einverständnis des AG. Auch durfte ich mir das 3. jahr nicht aufheben- ich hatte ja verbindl. 3 Jahre mitgeteilt...

Das direkte Gespräch suchen ist der beste Weg- möglichst zuerst mit dem direkten Vorgesetzten, je nach Größe und Struktur des Unternehmens.

LG

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Einvernehmlich ist das natürlich kein Problem.
Eine Verkürzung ist formell das Gleiche wie eine Verlängerung die ja sehr häufig vorkommt.

Deine "verschiedenen Gründe" könnten einen ernsteren Hintergrund haben. Du kannst eine Verkürzung verlangen wenn es sich um einen "besonderen Härtefall" nach BErzGG § 1 Abs. 5 Satz 1 handelt.
Schwere Krankheit, Behinderung, Tod eines Elternteils oder Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz sind hier explizit genannt.
Unter Darlegung der Situation kann dies sogar einen Kündigungsgrund für die Ersatzkraft darstellen,
was ansonsten wohl das Kriterium für die Zustimmung des Arbeitgebers ist.
Gruss Uwe

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Ich bin damals im 3. Jahr der Elternzeit wieder Teilzeit arbeiten gegangen. Mein AG war froh, dass ich das gemacht habe. Ich hab ihn einfach gefragt, ob das geht und er hat zugestimmt. Vielleicht ist die Teilzeit (vorübergehend) auch eine Lösung für dich?