wieviel Sonderurlaub steht meinem Mann vom Arbeitgeber zu?

Hallo!!!

weiß jemand wieviel Freitage mein Mann von seinem Arbeitgeber bekommt wenn unser Kind geboren wird???
sind es ein oder zwei Tage???

Danke!
Lena

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Hallo,

das ist leidr nur 1 Tag, in manchen Firmen wird dies aber auch lockerer gesehen... da müsste dein Mann denn mal in der Firma selber fragen...

LG Nicole

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Danke!!!

das hat der Arbeitgeber auch gesagt, dass mein Mann nur einen Tag bekommt :-(
dachte vielleicht ist es mehr...
das blöde ist mein Mann ist noch in der Probezeit, hat vor kurzem festen Job gefunden, und da muss man es halt akzeptieren, mehr Urlaub bekommt er nicht....

Danke für Antwort!
Gruß
Lena

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Halo Lena,

es steht ihm gar nichts zu - es sei denn, etwas anderes steht im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag.

LG
Tati

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Das ist auch nicht wahr... es gibt ein Gesetz über Sonderurlaub und da sind die Tage geregelt...

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Na dann zeigt mal her!

Einen Link?

Das ist ein Gerücht, es gibt zwar das BUrlG aber da steht nichts zum Sonderurlaub!

Tati hat Recht!

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Hi Lena,

ich weiß nicht, wie ob es gesetzlich geregelt ist oder per Tarifvertrag.

Mein Mann bekommt zur Geburt 3 Tage Sonderurlaub. Das ist aber, glaub ich, schon eher sehr großzügig.

Und für die Zeit in der ich im Krankenhaus liege bekommt er 4 Tage bezahlten Betreuungsurlaub für unsere 2jährige Tochter...

Also hat er insgesamt 7 Tage bezahlt frei zur Geburt...

Viele Grüße, lisuemi (KS - 21)

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Hallo Lena,
mein mann bekommt 2 Tage Sonderurlaub. 1 Tag zur Geburt, und 1 Tag zur Anmeldung.Liegt denke ich aber auch am Arbeitgeber. Der meines Mannes ist super, er bekommt sogar auf Abruf 14 Tg. Urlaub, also sobald es losgeht, ist er 14 Tg. zu Hause.LG Antje

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Es kommt darauf an, wie das im Tarifvertrag geregelt wurde.
Wenn es keinen Sonderurlaub mehr gibt (wie es bei meinem Mann im öffentlichen Dienst der Fall ist) dann steht ihm auch nichts zu.
In dem Fall würde ich vorher 2 gleitende Urlaubstage beantragen, die er dann ab der Geburt nehmen kann.

LG

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Zunächst sollte man das beim AG abklären wie das bei ihm üblicherweise geregelt ist.

Wenn er sich dem Ansinnen gänzlich verschließt, sollte man auf §616 BGB aufmerksam machen.

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Hi,
gibt es dazu ein gültiges Urteil?

Denn ich denke, dass es weder eine zwangsweise Verhinderung des Mannes ist (mal ganz objektiv gesehen), wenn die Frau ein Kind bekommt (wie schon gesagt wurde - sie kann es auch ohne ihn...), und dass es - wie ebenso schon gesagt wurde - ja wohl durchaus auch nicht ohne sein "Verschulden" überhaupt dazu kommt. Anders als z.B. bei einem "erzwungenem" Behördengang, der dank der oft unmöglichen Öffnungszeiten während der Arbeitszeit stattfinden muss, oder einem erzwungenem Gerichtstermin oder ähnlichem, oder halt durch Krankheit.

Von daher würde ich mir wünschen, wenn mir mal jemand einen Richterspruch darüber zeigen könnte, ob dieser Paragraph jemandem, der keinerlei tariflichen (oder in Betriebsvereinbarungen geregelten) Anspruch auf Sonderurlaub hat zur Entbindung eben diesen zuspricht. Ansonsten kann es durchaus nach Hinten losgehen, in der Probezeit, ohne eigentlichen Urlaubsanspruch auf einen Paragraphen zu verweisen, der gar nicht gültig wäre.

Hast du das was? Auf Nachfragen in den regelmäßig erscheinenden Threads hier kam noch nichts, würde mich aber echt mal interessieren.

Viele Grüße
Miau2

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Ich mag mich hier gegenüber Parzival wieder in ein Fettnäpfchen setzen mit meinen fahrlässigen "juristischen Auskünften", bin aber sehr sicher, dass dieser Paragraph im Fall der "selbstverschuldeten" Entbindung nicht greift und keinesfalls bezahlten Sonderurlaub meint....
Diese Deutung würde ja auch sämtliche vertraglichen oder tarifvertraglichen Sonderurlaubsregelungen sinnlos erscheinen lassen...

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