Unbezahlte Einarbeitung

Hallo und guten Tag!

Ich habe da mal wieder eine Frage. Schon mal ein dickes Sorry im Vorraus, falls es länger wird.

Mein Freund hat am 20.05.08 bei einem neuen Arbeitgeber angefangen. Als er dann nach zwei Wochen endlich mal einen Arbeitsvertrag bekommen hat, sind wir beide fast umgefallen. Als Eintrittsdatum steht dort der 02.06.08 drin!
Als Begründung hierfür sagte der AG Einarbeitungszeit werde nicht bezahlt. Ich habe mich dann mal etwas schlau gemacht und gehört, dass nicht bezahlte Einarbeitungszeit vertraglich festgelegt sein muss, bzw. der AN überhaupt darüber informiert werden muss, und zwar VOR Vertragsunterzeichnung.

Ist das richtig? Denn wenn dem so ist könnte ja sein AG auch das nächste Gehalt einfach streichen, denn jetzt soll mein Freund wieder eine neue Tour lernen, da der Kollege, dessen Tour er vorher gefahren, hat aus dem Urlaub zurück kommt und der nächste Kollege seinen Urlaub antritt.

Abgesehen davon klingt das ganze für uns sowieso als sei mein Freund nur eine Urlaubsvertretung. Wir rechnen damit, dass er die Kündigung bekommt, sobald alle ihren Urlaub hatten.

Kann man da überhaupt wegen irgendwas rechtliche Schritte einleiten? Und was wäre, wenn er aus diesen Gründen kündigen würde? Würde er dann auch eine Sperre beim AAmt bekommen?

Vielen Dank für eure Antworten.

Lg, Bianca

1

Leider kommst Du mit Deinem Problem sehr spät, denn seit dem 02.06. sind ja auch schon 2 Wochen vergangen.

War denn Dein Freund vorher arbeitslos?

Zu welchem Termin hat er sich abgemeldet beim Arbeitsamt?

Es wäre ja möglich gewesen, die 2 Wochen als Trainingsmaßnahme zu legalisieren, aber so? Ich fürchte, hier sollte ein Anwalt zu Rate gezogen werden.

2

Danke für deine Antwort.

Wir haben das mit der Einarbeitung und der anderen Tour erst heute erfahren, da man seinen Chef ja nie erreichen kann.

Arbeitslos war er vorher nicht.

Oh mann, ich sehe schon wieder einen großen Streit auf uns zu kommen...

Trotzdem Danke!

5

Nun ja, erfahren hat er es ja VOR Vertragsunterzeichnung, das es ja aus dem Vertrag ersichtlich ist.

Das Problem liegt ja darin, dass er ohnehin ohne jede schriftliche Vereinbarung dort seine Arbeit angetreten hat...das hätte er nicht tun sollen vor Vertragsunterzeichnung....

Keine Ahnung, ob Ihr jetzt ne Chance habt aber ab jetzt verdient er ja Geld und ich würde wohl in den sauren Apfel beißen und dort solange bleiben, bis er etwas anderes gefunden hat.

Gruß,

phoe-nix

3

Verstehe mich nicht falsch aber, wenn ich eine neue Arbeitsstelle anfange unterschreibe ich vorher einen Vertrag, dann kann so etwas nicht passieren. Die Einarbeiungszeit gehört zur normalen bezahlten Arbeitszeit. Der Laden scheint sehr unseriös zu arbeiten und ich glaube, dass da noch mehr Überraschungen auf Deinen Mann warten. Ich würde Deinem Freund raten sich rasch einen neuen Job zu suchen und vor Arbeitsantritt einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Da aber auch eine mündliche Arbeitszusage ein gültiges Arbeitsverhältnis begründet, sollte Dein Feund zur Not mit Anwalt auf Bezahlung bestehen. Ich weis allerdings nicht wie es ist, wenn er den Vertrag jetzt unerschrieben hat.

4

War bei uns auch so (Kurierdienst). Zumindest bei den Aushilfen. Wenn die eine neue Tour lernten, bekamen sie auch kein Geld dafür, nur der Fahrer. Angestellte bekamen einen Pauschallohn. Wenn ich "meine" Aushilfe gut leiden konnte, hab ich dann immer etwas getrickst und denjenigen gleich selbst fahren lassen.

Ich glaube kaum, dass das alles so rechtens ist, aber zumindest bei uns waren alle ganz froh über den Job, und so hat sich ganz selten jemand beschwert.