Jemand von ner Bank hier????? Sparbuch/Kündigungsfrist/Vorschußzinsen

Folgendes:

Wir haben ein Sparbuch, dieses fristgerecht zum 30.08.08 gekündigt. Im Juni bereits über die 2000€ verfügt. Nun wollte ich noch weitere 2000€ abheben (mir war bewusst, dass darauf Vorschußzinsen anfallen) da sagt mir der Herr von der Volksbank....Er darf und kann mir kein Geld mehr auszahlen......nur noch aus triftigen Grund und dann wird darüber erstmal noch entschieden..er hat das mit der gesetzlichen Kündigungsfrist begründet

Stimmt das wirklich?

Ich kann mich erinnern, dass wir früher (so vor 5 Jahren) problemlos mehr Geld bekommen hatten als die vorgegebenen monatlichen Abhebungen....

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Das ist mir neu.

Natürlich darf man über meht Geld im Monat verfügen, man zahlt dann halt nen kleinen Teil Vorschusszinsen, aber die können dir doch nicht dein Geld verwehren!? Hab ich noch nie gehört. Versuchs doch mal in einer anderen Filiale, vielleicht hatte er einfach keine Ahnung.

LG,
Ina

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Habe gerade mit meiner Bank gesprochen und ich bekäme nur weiteres Geld, wenn ich mich in einer wirtschaftlichen Notlage befinde, das habe ich ja noch nie gehört....Ist ein Knaller, ne

Das nächste Mal pass ich besser auf mit diesen Sparkonten.....Ich dachte immer ich komme jederzeit an mein Geld ran....

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Sehr merkwürdig. Ich konnte mein ganzes Geld sofort vom Sparbuch abheben. Habe auch Zinsen bezahlt, aber die waren minimal. Mit welcher Begründung hat er denn die Auszahlung abgelehnt? Geh wieder hin und lass dir die Geschäftsbedingungen zeigen, in denen das stehen soll.

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wann war denn das, als du über dein ganzes Geld verfügt hast? Vielleicht wurde ja dahingehend etwas geändert.

habe mir gerade online bei der Volksbank die AGB´s durchgelesen, aber nix gefunden.

Er hat die Auszahlung mit folgender Begründung abgelehnt: ich darf monatlich über 2000€ verfügen, alles was darüber ist, muss in Form der gesetzlichen 3 Monatskündigungsfrist beantragt/gekündigt werden.


Und dann soll ich noch einen Grund für das Geld angeben. Ist schon ne Frechheit.....vielleicht sollte ich dem sagen, dass ich mir die Brüste vergrößern lassen möchte. ist ja evtl. Grund genug;-)

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Hallöchen!

Es ist so, dass ein "normales" Sparbuch eine gesetzl. Kündigungsfrist von drei Monaten hat und dass man pro Kalendermonat über EUR 2.000,- frei verfügen kann, dass heißt, dass sie ohne Kündigung ohne Zinsverlust ausgezahlt werden. Danach kann natürlich über mehr Geld verfügt werden, allerdings fallen dann die sog. Vorschußzinsen an.
Es darf - bei Beträgen über EUR 2.000,- - auch nur noch an den Kontoinhaber bzw. jemanden mit genereller Vollmacht ausgezahlt werden.

Dein Geld kann, darf(!) er Dir nicht verwehren, egal ob gekündigt oder nicht. Die "Strafe" ist ja eben, dass Du VZ bezahlst.

Geh Montag nochmal hin und bestehe auf die Auszahlung!

LG
Rebecca (Bankkauffrau)

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danke Rebecca, das werd ich mal tun