ALGII: Wozu Erziehungs- bzw- Elterngeld angeben?

Hallo ihr Lieben,

vielleicht kennt sich ja jemand von euch in der Sache aus:

Leider mussten mein Mann und ich wieder Hartz4 beantragen (Es hat in der Probezeit mit seinem Job nicht hingehauen, ihm wurde gekündigt, aber weil er noch nicht lange genug in D arbeitet (ist Pakistaner) müssen wir nun ALGII statt dem 1. beantragen). Nun ist es so, dass zur endgültigen Bearbeitung unseres Antrages der Bescheid vom Erziehungs- bzw- Elterngeld auch vorgelegt werden muss.
Leider haben wir aber den einen Bescheid verschlampt, haben ihn zwar neu angefordert aber die kommen dort nicht in die Pötte, ihn uns zuzusenden (wir selbst sich nicht mobil, und mit dem Bus dorthin zu fahren ist wg. dem Umsteigen und warten und tralala fast schon unzumutbar). Dann habe ich mich mit dem zuständigen Sachbearbeiter auseinandergesetzt und gefragt, ob es nicht reichen würde, dass man den Erhalt der Geldes auf meinen Kontoauszügen ersehen kann (Hatte sie sogar rot angemarkert). Nein, hieß es. Er brennt richtig drauf, diese Bescheide wegen der Daten zu sehen...
Ich meine, klar, dass man alle Einkünfte angeben muss, aber eben wegen so einem fehlenden Bescheids, obwohl das Geld eh nicht angerechnet wird, verzögert sich die Bearbeitung.
Ist das rechtens? Bzw. ist das normal, dass der Bescheid UNBEDINGT da sein muss?
Hoffe, ihr könnt mir eine Antwort geben.

LG, Sarah

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Hallo,

wenn sie die Bescheide sehen wollen, wollen sie die Bescheide sehen und dann musst du sie vorlegen. So einfach ist das.

Da steht drauf, wer für wie lange.... wahrscheinlich geht es um die Bezugszeiten. Die können ja durchaus unterschiedlich sein.

Gruß Marion

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Hallo Marion,
danke für deine Antwort.
Aber wozu sind diese Zeiten so wichtig?! Wenns eh nicht angerechnet wird... Und ersehen können sies ja vom Auszug.
Naja, wird wohl schon so sein :-)
LG, Sarah

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Aus dem Kontoauszug geht ja z. B. nicht hervor, ob Du evtl. das Elterngeld gesplittet hast auf 24 Monate und somit das Doppelte beziehst...

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"wir selbst sich nicht mobil, und mit dem Bus dorthin zu fahren ist wg. dem Umsteigen und warten und tralala fast schon unzumutbar"

ihr habt doch ZEIT oder nicht
leute die arbeiten gehen müssen auch umsteigen und tralala

#augen

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Wie haben aber 2 Kinder. Mit nem Zwillingswagen ist das eben alles nicht so einfach.

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Ich meinte natürlich 'Wir'...

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Nur Elterngeld bis 300 Euro wird nicht angerechnet. Bekommt man mehr als den Sockelbetrag wird das darüber schon angerechnet. Ebenso der Geschwisterbonus.

Es ist rechtens, dass sie den Bescheid haben wollen.

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Naja, es ging aber nicht um den Eltergeldbescheid, sondern den Erziehungsgeldbescheid :-) Und da bekam man ja immer nur 300 Euro pro Kind.
LG, Sarah

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Gut, zugegeben, ich habe mich deiner Antwort zufolge in der Überschrift blöd ausgedrückt #hicks

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Hallo Sarah,

ja es ist rechtens... Ihr wollt Geld vom Staat, da Ihr doch auch das Recht drauf habt... der Staat will die Unterlagen, da er ein Anrecht drauf hat.

Dann, meines Wissens nach, wird Erziehungsgeld angerechnet, im Gegensatz zum Elterngeld. Von daher auch die Anforderung des Bescheides, denn es kann ja sein, dass Ihr evtl nur noch 1 Monat Geld bekommt etc..

Sorry, aber wenn die öffentlichen Mittel zu umständlich sind, dann frag ich mich, was Ihr den ganzen Tag macht... egal ob Zwilli-Wagen oder nicht.. doch kann man doch schon da etwas Einsatz "erhoffen", schliesslich geht es um Geld für Euch oder? Was genau ist lange Zeit und Umstand??? Viele fahren täglich pro Strecke mit den Öffentlichen 2,5 Std um zur Arbeit zu kommen... hmmm

Also entweder reicht Ihr den Bescheid ein, damit Ihr ALG2 beziehen könnt oder Du gehst arbeiten und Dein Mann bleibt bei den Kids!? Da kannst Du dann ja entscheiden wie Du fahren magst..

Gruss Mone

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"Dann, meines Wissens nach, wird Erziehungsgeld angerechnet, im Gegensatz zum Elterngeld."

Nein, das Erziehungsgeld wird NICHT angerechnet, dafür allerdings beim Elterngeld alles, was über 300,- € liegt. (Bsp: 450,- ErzG = 150,- € Anrechnung).

Und - um mal Licht ins Dunkel zu bringen - Es geht der ARGE auch darum zu wissen, wer das Elterngeld beantragt hat. Den denjenigen kann man im Moment in Sachen Arbeitsvermittlung nicht losschicken.

Und zur TE: Wenn man schon den ganzen Tag zu Hause ist, sollte man wenigstens seine Unterlagen beieinander halten - auch mit zwei Kindern! Und außerdem kann man die Sachen auch per Post, nötigenfalls Eischreiben, schicken!

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Hallo,

danke Dir :-)

LG

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"hm wurde gekündigt, aber weil er noch nicht lange genug in D arbeitet (ist Pakistaner)"

Und? Kündigungsschutzklage schon eingereicht? Nein? Warum nicht? Denn wenn das, was Du da nennst, wirklich die Begründung des AG war, dann nix wie hin zum Arbeitsgericht.

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#hicks

OK sorry, habe das Wort "aber" überlesen.

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Ihr wollt Geld vom Staat, also bewegt euren A... und besorgt die Papiere.....

#cool