Unterhaltsvorschuss zurückzahlen??

Hallo!!

Ein Bekannter hat 2 uneheliche Kinder. 2004 wurde der Unterhalt berechnet. Seitdem muss er mon.210€ zahlen.
Er muss aber an die Stadt ... zahlen, weil die KM von ALG2 lebt. Sie hat nicht 1 Tag in ihrem Leben gearbeitet!! . (ist 27)

So, jetzt kommt ein Brief, wegen Unterhaltsvorschuss. Sie bekommt es seit 2005.
Sie möchten prüfen ob er unterhaltsfähig ist.

Es ist so, dass 2 weitere Kinder dazu gekommen sind. Und der Unterhalt jetzt neu berechnet wird.
Künftig wird er nur noch ca. 120 € zahlen müssen.

Meine Frage ist , warum muss er 2 x an die Stadt Unterhalt zahlen?
In welcher Höhe muss er es zurückzahlen??

Und ist es nicht so, dass UVG bei ALG 2 angerechnet wird??
Dann muss er doch eigentlich nur den UVG zahlen oder nicht??

Ich habe mal bei der Stadt angerufen, die meinete, es werde geprüft, in welcher Höhe er den Vorschuss zurückzahlen muss.

Für alle hilfreichen Antworten bin ich sehr dankbar!!

Gruss Irene

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Hallo,

erstens vorweg: Es ist wirklich unerheblich ob die Frau je gearbeitet hat oder nicht: ER ist der Papa und somit unterhaltspflichtig.

Soweit ich weiß wird nach Angaben des Einkomens ect. berechnet WAS er zahlen kann und ob überhaupt.

KANN er zahlen und sie hat schon Unterhaltsvorschuss bezogen, zahlt er an das Jugendamt zurück, da ja Unterhaltsschulden aufgelaufen sind.

Allerdings fehlt mir die Info (oder ich habs nciht geschnallt) ob er denn regelmäßig gezahlt hat.

Denn hat er regelmäßig gezahlt dürften ja keine Schulden aufgelaufen sein.

Trotzdem an das Jugendamt zahlen dürfte er aber aus dem Grund der Regelmäßigkeit und wenn sie vielleicht ne Beistandschaft eingerichtet hat.

Ansonsten kann ich´s mir nicht nders erklären.

Ja Vorschuss wird an das ALG2 angerechnet, in voller Höhe.

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Mir hat die Frau von Der Stadt gesagt, dass die Kindesmutter Alg 2 UND UV bekommt.

Einmal müsste er das Alg2 zahlen und einmal den Vorschuss!!

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Also war Dein Freund zahlungsunwillig!

Ja, klar, dann muß er alles zurückzahlen.

Nur bei zahlungsunfähigen Vätern ( oder auch Müttern) muß nichts zurückgezahlt werden.

Daran ändern auch die "neuen" Kinder nichts.

Scully

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Es sind dcoh auch zwei Kinder....vielleicht liegt es daran, dass er zwei Mal zahlen muß?

Wenn er jetzt Dank der zahlreichen unterhaltsberechtigten Kinder eh keinen vollen Unterhalt zahlt, wird er wohl auch nichts zurückzahlen müssen...

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Nein, mir wurde bei der Stadt gesagt, dass er einmal zahlen müsste, weil sie Alg2 bekommt und einmal den UV zurückzahlen.

Er zahlt monatlich 210€ an BEIDE Kinder.
Das UV ist aber nur für ein Kind beantragt worden.

Den vollen Unterhalt zahlt er nicht. Bei 1400€ netto und einer Entfernung zur Arbeit von 25 km. kann er nicht mehr zahlen.

Nebenjob ist vom Arbeitgeber verboten, weil er oft auf Montage muss.

Ich habe ihm gesagt, er soll die Auskunft ausfüllen und sehen, was dann kommt.

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Hallo,

es heißt VORSCHUSS. Alles was so heißt, muss jemand zurück zahlen.

Wieso hat dein Bekannter jetzt 4 Kinder? Wie sind die so einfach dazu gekommen? Zwillinge?

Er zahlt den Unterhalt nicht an die Stadt, sondern über Umwege an die Kinder.

Gruß Marion

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Er hat den Unterhalt weiter gezahlt, obwohl noch 2 Kinder dazu gekommen sind.

Er hat versucht den Unetrhalt zu senken, als ein Kind geboren ist, hat aber vor gericht verloren. Er müsste sich eben einen Nebenjob nehmen.

So, vor 2 Wochen war er bei dem Berater der Stadt und der meinte, er soll seine Lohnabrechnung vorbei bringen, er senkt dann den Unterhalt. Und bei der Berechnung werden sogar die Km zur arbeit berücksichtigt!! heisst, er hat einen Selbstbehalt von 1100€

Jetzt auf einmal geht es doch??!!

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Sie hat aber doch kein Recht auf den VORSCHUSS, weil er ja Unterhalt zahlt!!!

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