Steuererklärung - Anwaltskosten wann eintragen?

Hallo,

bin neu hier und hab mal gleich ne Frage.

Mein Partner hat im November 2007 seine Kündigung erhalten. Um sich zu informieren, war er beim Anwalt.
Die Rechnung für diesen Anwalt haben wir aber erst im Januar 2008 bezahlt.

Ich möchte diese Kosten in der Steuererklärung angeben, jetzt aber meine Frage: In welche Steuererkärung gehört der Posten denn? 2007 da dann die Kosten angefallen sind oder 2008 da da die Kosten beglichen worden sind?

Vielleicht ist hier ja ein Experte der mir helfen kann!?

Danke!

LG kanakilu

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hi,

also diese anwaltskosten sind werbungskosten weil sie im zusammenhang mit dem arbeitsverhältnis stehen.

bei der steuererklärung ist immer das zahlungsdatum maßgebend, d.h. du kannst sie erst 2008 als werbungskosten abesetzen.

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Hallo,

dank dir!

Hab mir das schon fas gedacht. Hoffentlich denke ich nächstes Jahr noch dran.

LG kanakilu

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mach dir nen ordner wo du alles rein tust für die steuererklärung so machen es unsere mandanten auch und ich selber auch, den so hat man alles zusammen.

oft ist es schwierig nach nem jahr noch belege zu finden wenn sie nicht abgelegt sind......

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